PayPal Kreditkartenrückbuchung

30. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
Onak-Bao
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
PayPal Kreditkartenrückbuchung

Guten Tag!

Ich habe einen Artikel nach Belgien verkauft, der dann mir PayPal bezahlt wurde.

Nach mehreren Wochen bekam ich dann von PayPal eine Mitteilung, dass die Kreditkartenzahlung zurück gebucht wurde, da die Zahlung angelich unberechtigt mit einer fremden (wahrscheinlich gestohlenen) Kreditkarte durchgeführt wurde. Die Transaktion in meinem PayPal Konto wurde zurück gebucht mit dem Vermerk vorrübergend einbehalten.

Ich habe an PayPal den Versandbeleg mit der Adresse des Käufers zur Klärung geschickt.

Nach einer Woche bekam ich dann von PayPal die Mitteilung, dass für mich kein Verkäuferschutz besteht, da der Käufer seine Adresse bei der Bezahlung nicht im PayPal Bezahlprozess angegeben hat.

Mitlerweile liegt auch die entgültige Entscheidung vom Kreditkarteninstitut vor, wonach die Zahlung mit der Kreditkarte unberechtigt war.

PayPal behält nun die Kreditkartenrückbuchung von meinem Konto ein und hat auch noch mal Gebühren hierfür von meinem Guthaben abgezogen (ja, leider hatte ich noch so viel Guthaben auf meinem Konto).

Laut den PayPal AGB steht ja drin, dass wenn die Käuferadresse nicht angegeben wird, kein Verkäuferschutz besteht. Aber die können ja viel in Ihren AGB schreiben, ob das rechtens ist, ist ja eine andere Sache.

Meine Frage nun, was kann ich hier tun bzw. weswegen kann ich bei der Polizei Anzeige gegen PayPal stellen? Ist das Unterschlagung?

Das einseitige Auflasten des Rückbuchungsrisiko bei KK-Zahlungen zu Lasten des Zahlungsempfängers hatte der BGH ja mal verboten. Demnach sind die PayPal AGB zu diesem Punkt ungültig. Oder gilt das nicht mehr?

Es handelt sich um 250,- EUR. Anzeige gegen den belgischen Käufer stellen bringt ja wohl hier nichts. Einen Anwalt einschalten wird auch zu teuer. Also würde ich gerne den weg über eine Strafanzeige gegen PayPal gehen.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)

Selbst wenn die AGBs nicht gültig sind, bringt dir eine Straffanzeige nicht, jedenfalls nicht dein Geld zurück.
Du müsstest zusätzlich den Zivilrechtsweg beschreiten und deine Forderungen einzutreiben und das ist rein Teuer Spaß.
Hast du mal gesehen wo PayPal seinen Gerichtsstand hat?
Der ist in Luxemburg.

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-- Editiert am 30.08.2010 13:58

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12319.09.2010 14:10:30
Status:
Praktikant
(685 Beiträge, 882x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

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