PayPal - Rückbuchung durch Käufer (Fremdzugriff)

9. April 2015 Thema abonnieren
 Von 
guest-12330.01.2021 19:12:18
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 6x hilfreich)
PayPal - Rückbuchung durch Käufer (Fremdzugriff)

Guten Abend,

Ich habe auf eBay Amazon-Gutscheine im Wert von 140€ zum Preis von 137,50€ verkauft.
Die Zahlung erhielt ich per PayPal und ich habe daraufhin den Artikel per eBay-Privatnachricht (wie in der Beschreibung angegeben) verschickt. Ca. 2 Stunden später erhielt ich eine Nachricht vom Käufer, dass er die Gutscheine nicht gekauft habe und er eröffnete einen Fall bei PayPal (Fremdzugriff). Dieser Fall wurde dann trotz meiner Beweise (eBay-Nachrichtenlog) zu Gunsten des Käufers entschieden und durch den nicht vorhandenen Verkäuferschutz bei virtuellen Artikel erhielt ich keine Rückerstattung.
Die Gutscheine wurden auf jeden Fall eingelöst und mein PayPal-Konto steht jetzt 137,50€ im Minus. Gestern erhielt ich einen Anruf von einem PayPal-Mitarbeiter, welcher mich auf meinen negativen Kontostand hinwies, worauf ich ihm die Lage schilderte und ihm direkt mitteilte, dass ich bis zur endgültigen Klärung keinen Cent an PayPal überweisen werde. Der Mitarbeiter teilte mir daraufhin mit, dass das Konto dann bald an ein Inkassounternehmen weitergeleitet wird.
Gegen den Käufer habe ich bereits Strafanzeige erstattet, da dieses Vorgehen unter Betrügern sehr beliebt ist. (Stichwort VPN)

Wie sollten meine weiteren Schritte aussehen und wie soll ich vorgehen, wenn das ganze wirklich an ein Inkassounternehmen weitergegeben wird?
Einen Anwalt kann ich mir nicht leisten, da ich weder einen Rechtsschutz, noch ein festes Einkommen habe, da ich Schüler bin.
Der Erlös der Auktion ist auch nicht mehr vorhanden und ehrlich gesagt sehe ich es nicht ein für PayPal's willkürliches Handeln zu bezahlen.

Vielen Dank im Voraus!

Grüße,
Nestade


-- Editier von Nestade am 09.04.2015 20:44

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38 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich würde von Paypal per Einschreiben ausdrücklich Beweise fordern für den Fremdzugriff und Beweise, dass der Käufer seinen Rechner und sein Passwort genügend abgesichert hat (beispielsweise Virenscanner und co.).

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12330.01.2021 19:12:18
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo,

Okay - vielen Dank - werde ich machen.
Reicht ein Einwurf-Einschreiben oder muss es ein richtiges Einschreiben mit Rückschein sein?

Grüße,
Nestade

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Im Streitfall muss man normalerweise nur beweisen, einen Brief hingeschickt zu haben, der ankam. Dafür reicht in der Regel ein einfaches Einwurf-Einschreiben. Aber drucke dir die Sendungsverfolgung für alle Fälle aus, denn die Post hebt das nur ein halbes Jahr oder so auf.
Wenn der Empfänger des Einschreibens dann behauptet, dass da etwas völlig anderes drin steht als du geschickt hast, dann fällt ihm auch üblicherweise die Beweislast dafür zu.

Natürlich hättest du ein Problem. Wenn es wirklich ein fremder Kontozugriff war, dann bist du der Gelackmeierte. Du müsstest den Betrüger ausfindig machen und von ihm das Geld zurück verlangen. Aber A) würde ich erst mal abwarten, ob nicht zufällig rauskommt, dass der Kontoinhaber und der Empfänger der Gutscheine nicht doch dieselbe Person ist und B) hat Paypal gravierende Probleme.
Paypal hat derart schwache Sicherheitsstandards, dass man fast schon behaupten kann, ihre Werbung mit den Titantresoren und den Ninjas, die das bewachen, wäre vorsätzlicher Betrug. Darüber hinaus können die nur schwer bis gar nicht feststellen, ob das nun ein unberechtigter Kontozugriff war. Wer sagt denn, dass der Kontoinhaber sein Passwort nicht weitergegeben hat? Wer sagt denn, dass er nicht grob fahrlässig gehandelt hat, weil er seit Jahren ohne Virenscanner unterwegs ist usw...

Auf jeden Fall stellt man Paypal eine gewaltige Hürde auf, wenn man nach Beweisen verlangt. Auch vor Gericht werden sie dann nicht weit kommen, ohne Beweise vorzulegen. beweise, die sie im Normalfall aber eigentlich gar nicht haben.

-- Editiert von mepeisen am 10.04.2015 20:08

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12330.01.2021 19:12:18
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 6x hilfreich)

Guten Abend,

Ist folgende Adresse die richtige?

PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A.
22-24 Boulevard Royal
L-2449 Luxembourg

Diese Adresse habe ich lediglich im Impressum gefunden und nicht unter dem Kontakt-Tab.

Grüße,
Nestade

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120168 Beiträge, 39837x hilfreich)

Ich habe diese hier:

PayPal Deutschland GmbH
Albert-Einstein-Ring 2 -6
14532 Kleinmachnow
Brandenburg



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Hatte bisher mit Brandenburg gute Erfolge ;) Nimm die Adresse.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12330.01.2021 19:12:18
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 6x hilfreich)

Wie sollte denn das Schreiben in etwa aussehen?


Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren,

Im Folgenden beziehe ich mich auf den PayPal-Account mit der E-Mail-Adresse "xxxxx@xxx.de" und den Fall mit der Bearbeitungsnummer 123456789.
Hiermit fordere ich Beweise für einen Fremdzugriff auf den Account des Käufers.
Des Weiteren bitte ich um einen Nachweis, dass der Käufer seinen Account ausreichend geschützt hat (z. B. Virenscanner auf dem PC usw.) und er sein Passwort nicht weitergegeben hat.

Sollten diese Beweise nicht innerhalb von 14 Tagen erbracht werden, sehe ich Ihre Forderungen als gegenstandslos.
In diesem Fall werde ich einem gerichtlichen Mahnbescheid fristgemäß widersprechen.
Ich warne unter Hinweis auf § 28a BDSG eindringlich vor widerrechtlicher Weitergabe meiner Daten an die SCHUFA oder andere Datenbanken. Eine solche ungerechtfertigte Maßnahme werde ich mit einstweiliger Verfügung sowie ggf. Schadenersatzforderungen aus § 824 BGB sowie mit Beschwerde an den zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten beantworten.

Ich hoffe, mich unmissverständlich ausgedrückt zu haben.

Mit freundlichen Grüßen,
XXXXXX XXXXX


Kann ich den Teil mit der SCHUFA so übernehmen?




-- Editiert von Nestade am 11.04.2015 17:50

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

statt "andere Datenbanken" schreibe lieber "andere Auskunfteien". Das trifft es besser.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Du brauchst keine "Angst" zu haben wenn sich ein Inkassobüro meldet ( Meistens BFS oder Kanzlei KSP)
Es ist in den Urteilsdatenbanken nicht eine einzige (!) Klage zu finden

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12330.01.2021 19:12:18
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 6x hilfreich)

Sprich: Nach meinem Einschreiben einfach abwarten und nichts machen - wenn was vom Inkasso-Büro kommt ignorieren und sollte wirklich gerichtlicher Mahnbescheid kommen, diesem widersprechen?

Grüße,
Nestade

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Das wäre das, was ich machen würde. Im Vertrauen drauf, dass Paypal seinen Anspruch beweisen müsste und insbesondere damit auch, ob es überhaupt einen Fremdzugriff gab. Und im Vertrauen darauf, dass Paypal genau das nicht kann.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
setty
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Nestade,
hallo Forum :)

Ich habe einen ähnlichen Fall wie du an der Backe, Nestade - aber mit weitaus weniger Schaden.

Mein Verlauf:
Habe über ebay einen Gutschein verkauft. Den Code habe ich über das ebay-Nachrichtensystem nach erfolgreicher PayPal Zahlung übergeben - was offensichtlich gang-und-gebe ist. Mehrere, vor allen gewebliche Verkäufer nutzen und werben für dieses System.
Der Käufer bedankte sich nach einem erfolgreichen Einlösen des Gutscheines (Zitat: Hat geklappt - danke!) über das ebay-Nachrichtensystem und meldete zwei Stunden später einen fremden Kontenzugriff an. Den Ausgang des Konfliktes könnt ihr euch denken... Ich habe verloren und soll ca. 35€ einzahlen.

Nachdem ich zwei Stellungnahmen per Mail verfasst hatte und eine Standartmail als Antwort bekam, hat sich meine Motivation zur Lösung des Vorgangs erschöpft.
Nach mehreren Mails zur Zahlungsaufforderung (ca. 10 Stück) die ich allesamt ignoriert habe sowie drei Telefongesprächen mit Mitarbeitern, flattert heute ein Inkassobescheid von BFS herein. :)

Die Mitarbeiterqualität an der Hotline scheint im übrigen sehr zu schwanken.
Einer war nett und hilfsbereit (mit ausländnischem Akzent).
Einer äußerterte Verständnis und versuche trotzdem das Geld einzutreiben mit Kommentaren wie Zitat "Sie haben doch schon so lange ein PayPal Konto und machen so viel mit uns, wollen Sie das wirklich aufgeben?"
Einer war arrogant, vorlaut und meinte "Ich solle mich über die Rechtslage informieren." - worauf ich das Gespräch beendet habe mit dem Verweis, dass ich Anrufe von PayPal nicht mehr entegen nehmen werde.

Interessant war jedoch das der Käufer mit "fremder Kontenzugriff" den Fall gewinnen konnte. Mir wurde jedoch von allen drei telefonischen Mitarbeitern übereinstimmend ein anderer Grund ("Verkauf virtueller Güter") zur Last gelegt. Der angegebene Grund "fremder Kontenzugriff" wurde dabei immer weit in den Hintergrund gerückt...
Lustigerweise habe ich ein paar Monate zuvor ein virtuelles Gut erworben, hatte Probleme damit, habe dort den Käuferschutz beantragt und verloren.

Ich war also einmal Käufer virtueller Ware, melde Probleme an und verliere den Fall. Das habe ich akzeptiert, da virtuelle Güter in den PayPal ABG's tatsächlich ausgeschlossen sind.
Nun bin ich Verkäufer von virtueller Ware und verliere wieder einen Fall - mit der selben Begründung. Das kann ich beim besten Willen nicht akzeptieren.
Zudem bin ich nicht überzeugt, dass es sich bei den Gutscheinen die über das ebay-Nachrichtensystem weitergegeben werden automatisch um virtuelle Güter handelt... aber gut...

Bei mir wird PayPal auf Granit beißen. Leider bin ich in diesem Fall auch nicht Rechtschutz-versichert, jedoch bin ich in der glücklichen Verfassung mir Spielchen etwas kosten zu lassen. Um es konkret auszudrücken: In diesem Fall wäre mir mein Recht einen 5-stelliger Betrag wert.

Ich bin seit 2005 PayPal Mitglied und hatte in den ersten beiden Monaten im Jahr 2015 fast 50 Transaktionen auf meinem PayPal Konto. Wenn es denen das Wert ist mich als Kunden zu verlieren, dann ist das halt so.
Für ein gerichtliches Mahnverfahren fühle ich mich gut gewappnet - in meiner Stadt sind mir 1,5 Anwälte bekannt die sich auf ebay/PayPal spezialisiert haben.

Im Endeffekt die selbe Masche wie bei dir, Nestade.
Ich finde dein Schreiben sehr hilfreich und würde das gerne etwas abgeändert übernehmen und ebenfalls PayPal schicken.
Weiter würde ich dir raten die Datenschutzhinweise auf der Rückseite des Inkassounternehmens zu beachten. Dort wird man über die Weitergabe von Daten aufgeklärt sofern man die Forderung nicht bestreitet. Gegebenfalls sollten wir auch an das Inkassounternehmen eine schriftliche Stellungnahme senden um dies zu vermeiden - ich mache mich bin zum Wochenende schlau.

Sofern du Interesse daran besitzt dich mit mir auszutauschen kannst du mich gerne per PN oder in diesem Thread anschreiben. Mich würde vor allem die Form deines Inkasso-Schreibens und der Name der Person die dich gescammt hat interessieren. Bei dem Nachnamen der Person handelt es sich nicht zufällig um ein Tier, oder...?

-- Editiert von setty am 14.04.2015 20:58

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Verkauf virtueller Güter

Das wäre ein klassisches Eigentor. Denn für virtuelle Gegenstände gibt es weder Käuferschutz noch Verkäuferschutz. Aber letztlich waren es nur Telefongespräche und deren Inhalt ist nicht beweisbar im Streitfall.

Zitat:
In diesem Fall wäre mir mein Recht einen 5-stelliger Betrag wert.

Das ist nett, aber so weit wird es nie kommen. Selbst wenn man bis zum Äußerten Rechtszug gehen würde, würde das nicht so teuer.

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
setty
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Zitat:Verkauf virtueller Güter
Das wäre ein klassisches Eigentor. Denn für virtuelle Gegenstände gibt es weder Käuferschutz noch Verkäuferschutz. Aber letztlich waren es nur Telefongespräche und deren Inhalt ist nicht beweisbar im Streitfall.

Klar lässt sich das nicht beweisen. :)
Ich ärgere mich nur schwarz darüber das alle drei Hotlinemitarbeiter zu dieser Argumentation greifen - vor allem da ich 1x der Käufer und 1x der Verkäufer war und beide Fälle verliere. ^^

Zitat (von mepeisen):

Zitat: In diesem Fall wäre mir mein Recht einen 5-stelliger Betrag wert.
Das ist nett, aber so weit wird es nie kommen. Selbst wenn man bis zum Äußerten Rechtszug gehen würde, würde das nicht so teuer.

Okay, danke für die Info - bin wahrscheinlich zu sehr vom amerikanischen Sendungen geprägt wo diese Summe sehr schnell erreicht werden kann...

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12330.01.2021 19:12:18
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 6x hilfreich)

Guten Tag :)

Also ich habe jetzt folgende Antwort von PayPal bekommen:

Zitat:
Guten Tag,

Vielen Dank für Ihr Fax an PayPal.

Wir haben die nicht autorisierte Zahlung über 137,50 Euro zurückgebucht. Leider konnten wir bei Ihnen den PayPal-Verkäuferschutz nicht anwenden, weil Sie virtuelle Ware oder eine Dienstleistung verkauft haben.

Der PayPal-Verkäuferschutz greift allerdings nur für materielle Waren, die mit der Post verschickt werden können.

Wenn Sie noch einmal die Details zum Verkäuferschutz nachlesen möchten, dann gehen Sie einfach auf jeder beliebigen PayPal-Seite auf den Link "AGB".

Leider können wir Ihnen keine weiteren Angaben zu dem PayPal-Konto des Käufers machen.

Falls Sie noch andere Fragen haben, helfen wir Ihnen jederzeit gerne weiter.

Viele Grüße,
XXXX XXXXX
PayPal-Kundenservice

Copyright © 1999-2015 PayPal. Alle Rechte vorbehalten.



Ich habe dann folgendermaßen geantwortet:

Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren,

Wie bereits mitgeteilt werde ich somit auch keine Zahlung leisten, da Sie keine Beweise für einen Fremdzugriff liefern können. Wie bereits mitgeteilt werde ich einem gerichtlichen Mahnbescheid fristgemäß Widersprechen.
Ein Durchsuchungsbefehl durch Ermittlungsbehörden ist in diesem Fall übrigens sehr wahrscheinlich.

Mit freundlichen Grüßen,
XXXX XXXXX


Des Weiteren habe ich meine Telefonnummer aus dem PayPal-Konto entfernen lassen, da ich einen extrem unverschämten Anruf von einem Mitarbeiter bekommen habe, der meinte, dass meine Schritte nichts bringen würden blah blah blah.
Ich habe halt mindestens 5 Anrufe am Tag von PayPal bekommen.

Mal schauen, was jetzt passiert.

Grüße,
Nestade

-- Editiert von Nestade am 24.04.2015 12:14

-- Editiert von Moderator am 10.03.2021 09:24

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120168 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat:
Ein Durchsuchungsbefehl durch Ermittlungsbehörden ist in diesem Fall übrigens sehr wahrscheinlich.

Nö. Warum sollte ein Durchsuchungsbefehl sehr wahrscheinlich sein? Die Ermittlungsbehörden interessiert das ganze nicht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Vermutlich nicht bei PayPal, sondern eventuell eher bei dem angeblich betrogenen Käufer. Aber auch das wird wohl erst wahrscheinlich, wenn mehr als eine Strafanzeige dieser Art eingeht. Wenn er also Wiederholungstäter ist. Das wiederum ist, wenn er betrügt, wahrscheinlich. Es geht ja so fix, dass man da via Paypal betrügen kann.

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Nach123
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 20x hilfreich)

Ich habe einen fast gleichen Fall (auch Gutscheine, auch per eBay-Nachricht übermittelt, Betrag wurde von mir auch bereits aufs Konto transferiert).

Inwiefern würde der ganze Sachverhalt bei einer Banküberweisung eigentlich anders aussehen - mal davon abgesehen, dass das Geld in dem Fall nicht automatisch zurückgebucht werden würde? Was ich gelesen habe, ist, dass auch die Bank des Senders in dem Fall den Betrag zurückfordern würde. Zu Recht?

Im Grunde ist es nachvollziehbar, dass die Zahlungen auf die Konten der Besitzer zurückgebucht werden. Andererseits ist es ein Witz, dass man für Käufer geradestehen soll, die so dumm sind ihre Zugangsdaten aus der Hand zu geben.

Was man sich als Verkäufer vorwerfen lassen muss: Das was bei Banken die TAN-Verfahren absichern, wird bei Paypal über die Vorgabe handfeste Ware an die hinterlegte Adresse zu versenden abgesichert. Versucht nämlich jemand diese zu ändern, ist das Konto oft erstmal gesperrt.

So gesehen ist es ein Lottospiel digitale Ware per Paypal zu verkaufen.

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Nach123
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 20x hilfreich)

Doppelt...

-- Editiert von Nach123 am 11.06.2015 14:57

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ja, bei einer Bank wäre das genauso abgelaufen. Und Ja, als Verkäufer ist man am Ende der Dumme. Nicht, weil man nicht das Geld zurückbekommen könnte. Das Problem ist, dass man dazu den Betrüger ausfindig machen muss und der ist oftmals schlichtweg nicht ermittelbar. Gerade bei Dingen, die per eMail versandt werden.

Es gibt hierbei zwei Knackpunkt:
1. §675u BGB . Eine Zahlungsanweisung ohne Legitimation des Kunden ist nichtig und die Bank muss dem Kunden das Geld zurückzahlen, wird sich dann an den Verkäufer wenden.
2. Fahrlässigkeit oder Pflichtverletzung.

Und gerade der 2. Punkt ist es, der Paypal zu schaffen macht. Zunächst einmal ist ja nicht klar, ob Paypal nun eine Bank sein will oder ein Treuhänder oder nochmal was anderes. Nehmen wir an, dass Paypal eine Bank wäre (sind sie eigentlich ja auch). Dann kann Paypal noch lange nicht willkürlich die Hand aufhalten. Wenn der Kunde seine Daten freiwillig weitergegeben hat, greift §675u BGB nicht und dann bleibt Paypal auf dem Schaden sitzen.

Das Wesentliche aus meiner Sicht ist aber, dass PayPal auf Sicherheit aus den frühen 1990ern setzt. Die haben sich nicht weiterentwickelt, wohingegen die Banken seit Jahren ein Wettrüsten betreiben. TAN-Listen, TAN-Generatoren, Mobile-TAN usw.

Paypal schaltet in meine Augen schon grob täuschende Werbung "Ninjas, die Titan-Tresore bewachen". Das ist doch Blödsinn.

Paypal weiß das und Paypal ist, soweit ich weiß, deswegen noch nie vor Gericht gezogen. Natürlich muss das ein Richter nicht genauso sehen, aber dennoch bleibt die Frage stehen, wie Paypal beweisen will, dass es einen Fremdzugriff gab und wieso Paypal das nicht beweist, wenn man außergerichtlich danach fragt...

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Nach123
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 20x hilfreich)

Zitat:
Natürlich muss das ein Richter nicht genauso sehen, aber dennoch bleibt die Frage stehen, wie Paypal beweisen will, dass es einen Fremdzugriff gab und wieso Paypal das nicht beweist, wenn man außergerichtlich danach fragt...

Eine Bank würde das ja auch beweisen müssen...
bzw da könnte der Fall ja genau so sein, dass der Inhaber seine Daten einfach weitergegeben hat anderes behaupten kann.

Die letzten 7 Tage bis PP es an ein Inkasso weitergeben will, brechen gerade an. Eigentlich würde ich PP gerne weiternutzen wollen...

-- Editiert von Nach123 am 11.06.2015 18:43

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Meine Bank lässt sich beispielsweise beim Online-Banking-Vertrag schriftlich bestätigen, dass man die Daten grundsätzlich nicht weitergibt, aktuelle Virenscanner installiert usw. Paypal sind so Dinge wurscht.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Nach123
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 20x hilfreich)

Zitat:
2. Fahrlässigkeit oder Pflichtverletzung.

Gemeint ist aber die des Kunden, nicht von PP? Und PP klagt nicht, weil sie befürchten, dass ihr Sicherheitssystem als unzureichend beurteilt werden könnte?

In 675v steht auch was davon, dass der Zahler bis 150€ bei abhanden gekommenen Authentifizierungsinstrumenten haftet.

Bei alle dem denke ich mir gerade: Spielt das überhaupt eine Rolle? Die unberechtigte Zahlung ist ja schließlich nicht unauffindbar verschwunden, sondern bei mir gelandet.

-- Editiert von Nach123 am 11.06.2015 23:28

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wieso soll Fahrlässigkeit der Bank zu Deinen Lasten gehen? Wenn die Bank grob Fahrlässig oder pflichtverletzend gehandelt hat, dann haftet sie auch für daraus resultierende Schäden.

Zitat:
Bei alle dem denke ich mir gerade: Spielt das überhaupt eine Rolle? Die unberechtigte Zahlung ist ja schließlich nicht unauffindbar verschwunden, sondern bei mir gelandet.

Doch, das spielt eine Rolle aus deiner Sicht. Du musst das so herum betrachten: Wenn Paypal von dir Geld einklagen würde, begründet es das mit exakt jenen Gesetzen. Wenn man dann aber dagegen hält, dass die einen nicht autorisierten Zahlungsvorgang nicht bewiesen haben, platzt die erste Seifenblase. Und wenn man dann erfolgreich dagegen hält, dass Paypal mit vereinfacht ausgedrückt derart laschen Sicherheitskonzepten die Betrüger überhaupt erst einlädt und dagegen seit vielen Jahren nichts tut, dann ist die zweite Seifenblase geplatzt.

Und glaube mir mal: Wenn du die Sicherheitsvorkehrungen vieler Banken mit denen von Paypal vergleichst ist das, was Paypal macht, lachhaft. Wie ich sagte: Früher gab es durchaus bei Banken das unter der Decke gehaltene Problem mit der Sicherheit. Bei Einbruch in den Rechner und dem Stehlen von in Software gespeicherten TAN-Listen wurde der Kunde entschädigt und sonst alles tot geschwiegen. Dann ging man die Software-Hersteller an (T-Online usw., da gab es ja damals Banking-Software, wo man TAN-Listen speichern konnte), schaltete teilweise die Funktionen einfach rigoros ab. Nicht etwa, weil man bequemes Banking verhindern wollte, sondern weil man solche Software ausbremsen musste.
Dann kamen andere Varianten auf bis hin zur heutigen Trennung der Geräte über Mobile-TAN usw. Und das Wettrüsten geht immer weiter.

Paypal hingegen ist bei einem Sicherheitsstand stehen geblieben, den das Internet generell schon seit den 1990ern kannte. Klar, sie wehren sich ggf. gegen bruteforce und Konsorten. Aber das ist Wurscht. Viele nutzen aus Bequemlichkeit die Kombination aus eMail-Adresse und Passwort auf zig unsicheren Webseiten und Paypal warnt davor nicht mal... Ist eine Webseite geknackt und das Passwort im Klartext dort hinterlegt, ist der Weg zum geknackten Paypal-Konto oft automatisch frei.

Ich bin beispielsweise von Google fasziniert. Die ermitteln, von wo ich mich regelmäßig einlogge. Und in der Tat, als ich bei meinen Eltern war, wurde mir der Login verweigert (300km von zu Hause weg) und ich musste erst per eMail freischalten, dass ich mich von dort einloggen durfte. Selber Rechner, selber Browser, in den Cookies war mein Google-Konto noch bekannt.
Paypal juckt das alles nicht. Ich kann mich über Proxies weltweit einloggen, das interessiert dort niemanden...

Es ist einfach Murks aus der heutigen Sicht, was die bei Paypal abliefern.

Signatur:

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1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Nach123
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 20x hilfreich)

Gibt es denn noch andere mögliche Sätze, den man in einen Widerspruch schreiben könnte statt denen etwas weitern oben hier im Thread. Irgendetwas, was man besser nicht reinschreibt?

Im Grunde ist es wahrscheinlich egal, was drinsteht, aber ich würde denen eigentlich gerne mitteilen, dass ich nicht für ihre nicht vorhandenen Sicherheitsmaßnahmen haften möchte, ebenso nicht für die Unfähigkeit der Verkäufers und dass Bezahlungen digitaler Ware ja komischerweise trotz AGB-Ausschuss überhaupt durchgeführt werden.

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Xinxos
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Guten Morgen,

schade das ich das hier nicht vor meinen verkäufen gelesen habe ;(, selbes Problem wie oben nur in einem Katastrophalen Ausmaß. Ich habe am 25.05.2015 einen Ebay Shop eröffnet und angefangen alle arten von Gutscheinen zu verkaufen. Paysafe,Obi,Douglas diverse Handy Aufladungen etc. lief wunderbar alles am Anfang. am 2t.06.2015 kahm dann das große Erwachen. von Paypal Gutahebn 1300 Euro auf Minus 2.200 Euro in nichtmal 10 Stunden. 28 offene Fälle von Fremdzugriff auf Paypal. Gesamtschaden so 3500 Euro. Ich mich drann gesetzt und zu jedem fall den ebay verkaufsnachweis,die bewertung,den chatverlauf und den Gutschein ansich abfotografiert und für alle fälle eingereicht. danach bin ich sofort zu polizei und habe strafantrag gestellt gegen 6 kunden.bei paypal habe ich zusätzlich für jeden fall eine notiz hinterlassen das polizei informiert sei und sie den fall solange offen lassen sollen bis die polizei sich mit paypal in verbindung gesetzt hätte.mit gutem gewissen gewartet.schon am nächsten tag schloss paypal sämtliche fälle und überwies nun letztendlich das geld zurück an die Käufer mit der begründung ich hätte die ware nicht an die vom paypal kunden hinterlegte adresse gesendet. worauf ich am telefon nun auch die story zu hören bekahm virtuelle ware etc etc. kein verkäuferschutz. nun hat paypal mein konto geschlossen alles eingefroren und die geschäftsbeziehung mit mir gekündigt. also nicht nur das ich betrogen werde nein ich werde mit kündigung bestraft obwohl ich nix falsch gemacht habe ;( weiss nicht mehr weiter.von der Polizei habe ich noch nichts gehört. Mittlerweile hat paypal nun auch einen fall selbsständig aufgemacht wo sie sämtliche gelder die ich an den Kiosk besitzer geschickt habe der mir meine Gutscheine verkauft hat eingefroren hat, der natürlich nun auch bei mir auf der matte steht und seine 2800 euro gerne wieder hätte. der fall wird noch geprüft unterlagen sind eingereicht von mir und ihm aber ich befürchte das paypal das geld nutzt um mein loch zu stopfen damit sie es bei mir nicht einklagen müssen. bin absolut ratlos und habe von den zig telefonaten mit paypal schon nen burn out syndrom ;( irgendwer der rat weiß?

Liebe grüße

Xinxos

1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich würde in deinem Fall zusätzlich Strafanzeige gegen PayPal stellen wegen schwerer Nötigung. Selbst wenn du am Ende des Tages PayPal 2200€ schulden solltest, können die nicht einfach willkürlich andere 2800€ einfrieren. Das würde ich mir also nicht gefallen lassen. Zudem ist das, da Paypal doch eine Bank ist, rechtswidrig, einfach willkürlich fremde Konten einzufrieren.

Und schließlich würde ich zu einem Anwalt gehen und mittels einstweiliger Verfügung zu Werke gehen, um die Konten wieder frei zu bekommen. Im Endeffekt hilft auch hier nur der Vorschlag von vorher: Monoton von Paypal Beweise verlangen, dass es sich um nicht autorisierte Kontenzugriffe handelt, dass die Kunden genügend Sicherheitsvorkehrungen gemacht haben (Virenschutz u.ä.) und dass Paypals Sicherheitsstandards verglichen mit heutigen Banken ausreichend genug sind, damit man nicht von einer Pflichtverletzung ausgehen kann.

Das Problem ist hier wieder einmal: Wenn die Betrüger einen auf den Kiecker haben, kann das zu gewaltigen finanziellen Schäden führen. Was beim Privatverkäufer noch irgendwie schmerzhaft aber vernünftig sein kann, hat bei dir nun wohl zur kompletten Geschäftsaufgabe geführt...

Ich drücke die Daumen, dass die Leute dahinter gefunden werden. Bei so einem Ausmaße wurden die Gutscheine womöglich in denselben Geschäften eingelöst und es gibt womöglich Video-Aufzeichnungen. Da wurden schon einige Gutscheinbetrüger über solche Wege überführt. Aber wie gesagt: Das Problem ist erst einmal, den wiederzufinden und zu große Hoffnungen, wenns nicht gerade der Verkäufer war, der Paypal anlog, würde ich mir nicht machen.

Signatur:

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1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Nach123
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 20x hilfreich)

Zitat:
Hiermit fordere ich Beweise für einen Fremdzugriff auf den Account des Käufers.
Des Weiteren bitte ich um einen Nachweis, dass der Käufer seinen Account ausreichend geschützt hat (z. B. Virenscanner auf dem PC usw.) und er sein Passwort nicht weitergegeben hat.

Sollten diese Beweise nicht innerhalb von 14 Tagen erbracht werden, sehe ich Ihre Forderungen als gegenstandslos.

Ist der Part jetzt soweit tauglich oder sollte/kann man das anders besser schreiben? Was ist denn, wenn die doch irgendwas liefern, dann muss man doch wieder reagieren.

Nach http://dejure.org/gesetze/BDSG/28a.html hat man ja nach der ersten schriftlichen Mahnung nochmal knapp 4 Wochen Zeit um bzgl Weitergabe an Auskunfteien zu widersprechen.

Irgendwie fehlt mir in dem Text so ein deutliches "hiermit widerspreche ich Ihrer Forderung iHv x€".

-- Editiert von Nach123 am 25.06.2015 23:06

1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Klingt kurios ist aber so
paypal hat noch nie vor gericht geklagt
Selbst absolut unstrittige Forderungen werden ausgebucht
In den urteilsdatenbanken sowie in den Verbraucherportalen ist nicht ein einziger fall zu finden
Spätestens nach MB Widerspruch scheint Schluß zu sein

Forderung gegenüber Paypal bzw KSP/BFS etc pp würde ich wie folgt zurückweisen

"...Sehr geehrtes Inkasso/Paypal Team - ich weise die Forderung vollumfänglich zurück - weitere Briefe Ihres Hauses sowie Ihrer Vertragskanzlei werden zu keiner Zahlung führen - einen gerichtlichen Mahnbescheid werde ich deshalb widersprechen - mit der Weitergabe meiner Daten bin ich gem BDSG nicht einverstanden - ich untersage expl die Kontaktaufnahme per telefon .."

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

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#30
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Ist der Part jetzt soweit tauglich

In meinen Augen ist das OK.

Wenn Paypal die Beweise tatsächlich umfassend liefern würde, dann hat man allerdings in der Tat ein Problem...

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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