PayPal Spielschulden Pokerstars

11. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Darko5555
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
PayPal Spielschulden Pokerstars

Hallo,

heute habe ich (11.06.2018 um 12:01 Uhr) ein Mahnschreiben per Email von den KSP Rechsanwälten erhalten.

Sehr geehrter Herr XXXXXXX,

wir zeigen an, dass wir die PayPal (Europe) S.à.r.l. et Cie, S.C.A., vertreten.

PayPal hat uns mitgeteilt, dass Ihr PayPal-Konto zu der E-Mailadresse XXXXXXXXX einen Negativsaldo von EUR 1.936,60 aufweist und Sie sich mit dem Ausgleich dieses Betrages in Verzug befinden.

Durch diese Situation und unsere Beauftragung sind nun Kosten entstanden. Wenn Sie den Gesamtbetrag von EUR 2.289,80 aber sofort - spätestens bis zum 18.06.2018 zahlen, können Sie weitere Kosten (Zinsen und ggf. andere Kosten) vermeiden.

Überweisen Sie an:

Empfänger: KSP Rechtsanwälte
IBAN: DE55200700240090173600
Betrag: EUR 2.289,80
Verwendungszweck: PL2354649

Die geltend gemachte Gesamtforderung setzt sich wie folgt zusammen:

Negativsaldo PayPal-Konto EUR 1.936,60
zzgl. Verzugsschadenspositionen (§§ 280 Abs. 1 , 2 i.V.m. 286 , 288 BGB )
Zinsen seit dem 01.10.2016 i.H.v. 5%-Punkten über dem Basiszinssatz EUR 135,20
Kaufmännische Mahnkosten1 EUR 3,00
Anwaltsgebühr2 in Höhe von EUR 195,00
Auslagenpauschale3 EUR 20,00
Gesamtbetrag
EUR
2.289,80
1 Kosten, die unserer Mandantin vor unserer Beauftragung durch ihren eigenen Mahnprozess entstanden sind
2, 3 Anwaltsgebühr und Auslagenpauschale gemäß §§ 2 , 13 f. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) i.V.m. Nr. 2300, 7002 Vergütungsverzeichnis (VV) zum RVG



Mit freundlichen Grüßen

KSP Rechtsanwälte

Dieses Schreiben wurde elektronisch versandt und trägt daher keine Unterschrift.



Das ist das Schreiben.

Jetzt habe ich im Internet natürlich auch von den Fällen gelesen das dies nicht Rechtens ist und das PayPal diese Schulden gar nicht einfordern darf!

Meine Frage ist jetzt die soll ich PayPal oder KSP selber anschreiben oder muss ich einen Anwalt einschalten? Und was mich noch wundert ist das Paypal bzw KSP erst nach 2 Jahren zum ersten mal anschreibt!

Ich bitte um eure Hilfe.

Vielen Dank!

Darko

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5 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Grundsätzlich ist die ganze Sache in Deutschland noch nicht eindeutig geregelt.

Das exakte Gegenteil ist der Fall.

Zitat:
Im Zweifelsfall wird also ein Gericht den Einzelfall prüfen lassen.

Was genau soll ein Gericht denn "prüfen lassen"? Der Anbieter hat nun mal keine Lizenz in Deutschland. Fertig. Solange es keine europäische Glücksspiel-Behörde oder Glücksspiel-Überwachung gibt mit europäisch gültigen Lizenzen, hat der Anbieter hierzulande nichts zu melden. So einfach und klar geregelt ist das. Und trotz des Rumorens der halblegalen Angebote und der massiven Fernsehwerbung mit prominenten Sportlern sind und bleiben diese Anbieter nun mal in Deutschland nicht zugelassen. Das mag im Moment aus strafrechtlicher Sicht nicht mehr so klar sein, aber zivilrechtlich ist das alles eindeutig und klar, nach wie vor und seit Jahrzehnten.

Zitat:
Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass dies mit einem einfachen Brief die Sache nicht aus der Welt schaffen können.

So oder so: Das Geld ist für den Anbieter und für Paypal (die exakt wissen, was Sache ist) nicht einklagbar. Egal wie man es dreht. Paypal weiß genau, was sie da tun. Schließlich waren vor einigen Jahren solche Anbieter bei Paypal nicht zugelassen. Paypal weiß um die Gesetze und versucht, mittels Marktmacht Fakten zu schaffen. Vor Gerichten hat das 0 Bestand.

Zitat:
ziemlich sicher ist das Paypal in Zukunft dann auf die Zusammenarbeit mit Ihnen verzichtet. Und da werden Sie sich dann nciht reinklagen können, nur zur Info.

Das ist allerdings korrekt. Aber in Anbetracht dessen, dass vielleicht ein latentes Suchtverhalten zugrunde liegt und Paypal mit seiner Willkür eigentlich niemand mehr braucht, ist dieser Punkt nicht unbedingt der Schlechteste.

-- Editiert von mepeisen am 11.06.2018 17:04

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Darko5555
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank mepeisen zumindest hast du mir Mut gemacht indem du die erste Antwort widerlegen konntest.

Diese Frage hast du mir leider nicht beantwortet: Meine Frage ist jetzt die soll ich PayPal oder KSP selber anschreiben oder muss ich einen Anwalt einschalten? Und was mich noch wundert ist das Paypal bzw KSP erst nach 2 Jahren zum ersten mal anschreibt!

Kannst du mir zumindest einen Tipp geben?

Vielen Dank schon für den ersten Beitrag von dir! :)

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
amz449858-58
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 4x hilfreich)

mich haben sie auch erst nach ca. zwei Jahren angeschrieben, ich habe das Reekmannschreiben abgeändert und per Einschreiben mit Rückschein nach Luxemburg zu Paypal gesendet, nach zwei Wochen kam der Forderungsverzicht. Das gleiche Schreiben hab ich an KSP gesendet und nun ist Ruhe im Karton.

4x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Die Forderung ist in Deutschland nicht einklagbar.

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

0x Hilfreiche Antwort

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