PayPal unberechtigter Kontozugriff KSP

24. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
HansHugo
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
PayPal unberechtigter Kontozugriff KSP

Hallo,

im Januar diesen Jahres habe ich auf eBay Kleinanzeigen Gutscheine für fast 1.500€ verkauft. Einige Tage später hat der Käufer bei PayPal einen unberechtigten Kontozugriff gemeldet. Diesen hat PayPal zunächst abgelehnt, nach weiteren Bemühungen des Verkäufers aber akzeptiert. PayPal hat dann den Betrag nachträglich vorgemerkt und nach einer Woche meinem PayPal-Konto abgezogen. Dieses war damit im Minus, da ich den Betrag bereits auf mein Bankkonto abgebucht hatte. Anspruch auf Verkäuferschutz besteht nicht, da der Käufer das Geld via "Geld an Freunde und Bekannte" gesendet hat.

Ich bin nicht bereit den Betrag an PayPal zu zahlen, da ich
- im Falle eines tatsächlichen unberechtigten Kontozugriffs bei Käufer am wenigsten falsch gemacht habe, denn für die nicht ausreichenden Sicherheitsmaßnahmen bei PayPal (keine zwingende Zwei-Faktor-Authentifizierung oder TAN wie beim Online-Banking) oder beim Käufer (evtl. unsicheres Passwort, Reinfall auf Phishing) kann ich nichts.
- nicht glaube, dass es tatsächlich ein unberechtigter Kontozugriff war. Die Kommunikation mit dem Käufer war sehr realistisch (sorgen, ob ich ihm die Gutscheine sende) und die IP-Adressen, von der die E-Mails vor und nach dem gemeldeten Zugriff an mich gesendet wurden, kamen aus der selben Region (der Standort einer IP-Adresse ist nicht zuverlässig, aber das ist ein Indiz).

Im Februar wurde ich von PayPal per E-Mail zum Ausgleich meines Kontos aufgefordert und mit Anrufen belästigt, die ich nicht angenommen habe. Daraufhin habe ich in einem Schreiben an PayPal
- die Forderung vollumfänglich bestritten
- auf den Rechtsweg verwiesen
- mitgeteilt, dass ich der Forderung nicht nachkommen werde und einem gerichtlichen Mahnbescheid widersprechen werde
- die Weitergabe meiner persönlichen Daten an Auskunfteien untersagt
- gebeten jede weitere Kontaktaufnahme, inbesondere telefonische, zu unterlassen

PayPal hat mit AGB-Gefasel darauf geantwortet und ich habe nichts weiter unternommen.

Im Juli hat sich dann KSP gemeldet um die Forderung einzutreiben. KSP habe ich dann genau das selbe geschrieben, woraufhin sie den Sachverhalt geschildert haben und natürlich weiterhin um Bezahlung der, mittlerweile um 200€ gewachsenen Forderung, bitten. Daraufhin habe ich KSP mitgeteilt, dass ich den unberechtigten Kontozugriff anzweifele und um Nachweise gebeten, dass es sich
- um einen unberechtigten Kontozugriff handelt
- der Käufer seine Zugangsdaten nicht weitergegeben hat
- der Käufer ausreichende Sicherheitsmaßnahmen ergriffen hat
- PayPal ausreichende Sicherheitsmaßnahmen ergriffen hat

Diese Nachweise habe ich natürlich nicht erhalten sondern wurde einfach auf das vorherige Schreiben mit bitte um Begleichung der Forderung gebeten.

Ich habe kein Problem damit nie wieder PayPal nutzen zu können (und kann es seitdem ja auch nicht mehr) und auch kein Problem das bekannte Spielchen bis zu einem gesetzlichen Mahnbescheid oder gar bis zur Klageschrift zu treiben, sofern dann natürlich die Klage zurückgezogen wird ;-)

Ich bin rechtsschutzversichert und hatte auch bereits Kontakt mit einem Anwalt über den Onlineservice der Rechtsschutzversicherung, allerdings vertritt dieser eher die Meinung, dass ich bezahlen müsste, wenn das so in den PayPal-AGB steht.

Mich interessiert nun Eure Meinung zu dem Sachverhalt. Wer ist Eurer Meinung nach im Recht?

Gerne nehme ich auch eine Empfehlung für einen Anwalt entgegen der Erfahrung mit PayPal hat oder gar auf PayPal spezialisiert ist.

Beste Grüße

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von HansHugo):
Mich interessiert nun Eure Meinung zu dem Sachverhalt.

Anwalt wechseln gegen einen mit Ahnung - oder Versicherung - oder beides ...



Zitat (von HansHugo):
Gerne nehme ich auch eine Empfehlung für einen Anwalt entgegen der Erfahrung mit PayPal hat oder gar auf PayPal spezialisiert ist.

Es gibt wohl keine - denn es ist nicht bekannt das Painpal jemals versucht hat so was gerichtlich beizutreiben...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Auf die PayPal-AGB zu verweisen ist Quatsch. Da bin ich bei Harry.

Bewusst muss dir folgendes sein: FALLS es einen unberechtigten Zugriff gab, bist du der Dumme, der sich das Geld von dem Hacker wiederholen müsste.

Falls aber nicht, kann dir Paypal exakt gar nichts. Ich verweise bei so etwas gerne darauf, von Paypal folgendes zu verlangen:
- Beweis, dass ein unberechtigter Zugriff stattfand
- Beweis, dass der Kontoinhaber sein Passwort vor Dritten geheim gehalten hat und es auch sonst nirgendwo verwendet hat
- Beweis, dass der Kontoinhaber seinen PC und sonstige Gerätschaften ausreichend und mit aktuellen Updates gesichert hat
- Beweis, dass Paypal ausreichend Sicherheitsvorkehrungen hat

Diese Beweishürden wird Paypal dem Regelfall nach niemals nehmen. Solange sie diese Hürden nicht nehmen kann ich mich problemlos auf den Standpunkt stellen, dass es nie einen unberechtigten Zugang gab und dass damit das Abziehen des Geldes Unfug war.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Ich bin rechtsschutzversichert und hatte auch bereits Kontakt mit einem Anwalt über den Onlineservice der Rechtsschutzversicherung, allerdings vertritt dieser eher die Meinung, dass ich bezahlen müsste, wenn das so in den PayPal-AGB steht.


Oh Mann! Auf diesen Anwalt würde ich auch nicht hören.

Nicht zahlen! Briefkasten im Auge behalten und dem gerichtlichen Mahnbescheid unbedingt widersprechen!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
HansHugo
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für Eure Antworten.

Als erstes muss ich einen Fehler in meinem ersten Absatz korrigieren:

Zitat (von HansHugo):
Diesen hat PayPal zunächst abgelehnt, nach weiteren Bemühungen des VerkäufersKäufers aber akzeptiert.


@mepeisen Die Beweise habe ich ja bereits gefordert und nicht erhalten.

Ich werde nun den gerichtlichen Mahnbescheid oder gar eine Klageschrift abwarten und Euch auf dem laufenden halten. Sollte ich dann für die Klageerwiderung einen Anwalt benötigen werde ich Euren Rat befolgen und den Anwalt wechseln. Ich bin mir ziemlich sicher, dass das kein unbefugter Kontozugriff war und ohne Beweise werde ich das auch nicht einfach hinnehmen.

Beste Grüße

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Ich bin mir ziemlich sicher, dass das kein unbefugter Kontozugriff war und ohne Beweise werde ich das auch nicht einfach hinnehmen.


Paypal wird zu 99% keine Klage durchziehen. -> und selbst wenn -> dann müsste Paypal alle Gerichts- und Anwaltskosten übernehmen (egal wie das Verfahren ausgeht), da es die Beweise für den unberechtigten Kontozugriff nicht auf Verlangen vorgelegt hat.

Außerdem - Paypal wird es nie wagen, dass ein deutsches Gericht das eigene Sicherheitsystem bewertet. Bei Kontoeröffnung wird nicht die Identität geprüft + Transaktionen lassen sich per Passwort auslösen.

-- Editiert von vundaal76 am 25.08.2017 18:27

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
HansHugo
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Nach etwas über 3 Jahren nun das Fazit: Ihr hattet sowas von Recht!

Nachdem ich Beweise für den unberechtigten Kontozugriff gefordert hatte kam nur noch einmal eine Antwort darauf. Das war August 2017 und seitdem habe ich nichts mehr von PayPal oder KSP gehört.

Damit ist die Forderung am 31.12.2020 verjährt.

Ich konnte sogar problemlos die letzten Jahre mit einem neuen Account PayPal weiter nutzen. Allerdings werde ich ich mich hüten dort jemals wieder Guthaben zu haben ;)

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Danke für die Rückmeldung.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.722 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen