Guten Abend,
Ich habe ein Problem. Am 25.02 habe ich bei Hornbach eine Zahlung in Höhe von 119,85€ getätigt. Zu diesen Zeitpunkt war mein Konto ausreichend gedeckt. Da jedoch Hornbach erst Tage später die Summe von meinem Konto abgebucht hat und bereits andere Zahlungen (z.B Versicherung) abgebucht wurden, wurde die Summe zurücküberwiesen. Am 05.03 kam dann ein Brief von der Sparkasse. Dort stand drin, dass die Zahlung zurücküberwiesen wurde. Ich habe am selben Tag selbstständig den Betrag überwiesen. Diesmal wurd nichts zurückgebucht.
Nun wurden mir heute zweimal je 1 Cent von Payone überwiesen. Dort stand folgendes:
Offene Forderung 126.22Euro aus Kartenzahlung vom 25.02.22 bei Hornbach Kamen 119.85 KAUF + 3.90 BANK+ 2.47 Mahnspesen
Was ist nun zutun? Der Betrag wurde ja bereits an Hornbach überwiesen.
Payone GmbH trotz bereits beglichener Rechnung bei Hornbach
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
3,90 EUR Bankkosten sind im Rahmen.
2,47 EUR Mahnspesen liegen eher nicht im Rahmen, das wären 1,50 EUR angemessener. Ob man sich darum streiten möchte, sei mal dahingestellt.
Da man die Kosten nicht überwiesen hat, sollte man das schnellstens nachholen.
Den Betrag habe ich ja bereits überwiesen am 05.03. Da dies ein Samstag war, wurde der Betrag Montag am 07.03 abgebucht. Heisst ich habe den Betrag bereits gezahlt, bevor sich Payone eingemischt hat…
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ZitatHeisst ich habe den Betrag bereits gezahlt, bevor sich Payone eingemischt hat… :
Oben schrieb man noch, das man nur die 119,85 EUR überwiesen hat und nicht den kompletten Betrag?
Ja, die 119,85€ habe ich an Hornbach am 05.03 überwiesen…Da habe ich noch nichts von Payone gehört. Jetzt heute (10.03) wurden mir 1 Cent Beträge abgebucht von PayOne mit der Mahnung den Betrag zu zahlen.
Diesen habe ich aber paar Tage vorher bezahlt.
ZitatJa, die 119,85€ habe ich an Hornbach am 05.03 überwiesen… :
Gut, dann noch den Rest bezahlen.
Also nur die Mahngebühren und co. an PayOne zahlen?
Für den Ersatz von Mahnspesen müssen Kosten für die Mahnung entstanden sein. Ich glaube nicht, dass PayOne für eine 1-Cent-Überweisung Gebühren von 2,47 EUR gezahlt hat.
Die Bankrücklastschriftskosten müsste Hornbach konkret vorgangsbezogen nachweisen.
Jetzt zum großen ABER:
Wenn man das jetzt eskalieren lässt um sich die 6 EUR zu sparen, muss Hornbach nachforschen anstellen (lassen), wer denn tatsächlich der Kunde ist, was sich natürlich in weiteren Kosten für Adressermittlung niederschlagen wird.
Daher würde ich wohl 6,38 EUR in drei Einzelüberweisungen mit jeweils einem eigenen Verwendungszweck zahlen.
- 3,90 EUR an Hornbach (Bankrückastschriftskosten für Rücklastschrift aus Vorgangsnummer, etc pp)
- 2,47 EUR an Hornbach (Mahnkosten für Rücklastschrift aus Vorgangsnummer, etc pp)
- 0,01 EUR an Payone (nicht zuzuordnende Zahlung ohne Rechtsgrund, zu meiner Entlastung zurück)
Warum der eine Cent zurück?
Je nach dem wer das wo und wie verbucht, könnte das wenn man den nicht wieder zurückschickt zu einer weiteren Eskalation kommen und am Ende könnte jemand auf die Idee kommen, wegen dem einen Cent einen kompletten Inkassofall aufzumachen.
Dieses Risiko der Eskalation besteht zwar auch in der von mir dargestellten Variante, aber der Vorteil ist hier, dass man selbst glasklar dokumentieren kann, dass alles restlos gezahlt wurde.
PS: Falls man selbst einen Girokontovertrag mit Transaktionskosten hat, könnte man überlegen, ob Kosten, die durch die Zahlung ohne Rechtsgrund ausgelöst wurden, ein von Payone zu ersetzender Schaden wären
ZitatWarum der eine Cent zurück? :
ZitatJetzt heute (10.03) wurden mir 1 Cent Beträge abgebucht :
ZitatNun wurden mir heute zweimal je 1 Cent von Payone überwiesen :
Erst mal gucken was da nun passiert ist.
Eine Abbuchung von einen Cent ist selbstveständlich mangels vorhandenem Mandat bei der Bank zurückbuchen zu lassen. Dazu würde ich mir noch über eine Meldung an die BaFin Gedanken machen (Missbrauch des Lastschrift-Systems).
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