Paypal, Zahlungsverzug 1 Monat

17. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
MaxMausi
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Paypal, Zahlungsverzug 1 Monat

Liebes Forum,

ich habe aufgrund eines Kontowechsels eine Zahlung von 9,99€ über Paypal nicht rechtzeitig beglichen. Die Zahlung erfolgte am 25. Mai via Paypal.
Am 6.07. erhielt ich eine E-Mail von Paypal mit dem Betreff "Informationen zu Ihrem Paypal-Konto" in der ich über den negativen Saldo von 9,99€ aufmerksam gemacht wurde und zur Zahlung gebeten wurde. Leider ist die Mail im falschen Ordner gelandet, und darum habe ich sie erst zu spät gelesen. Am 09.07. um 16:38 folgte dann ein E-Mail vom Inkassobüro KSP mit einer Forderung von insgesamt 42,42 € (9,99€ + 0,03 € Zinsen + 27,00 € Anwaltsgebühr + 5,40 € Auslagenpauschale). Zuvor am Tag - etwa gegen Mittag (Zeitpunkt in Kontoübersicht nicht ersichtlich) habe ich aber den Betrag 9,99 € angewiesen. Ich habe KSP direkt zurückgeschrieben, dass ich den Betrag bereits beglichen habe. Darauf habe ich keine Antwort erhalten.
Laut Paypal Kundenservice schulde ich dem INkassobüro aber immer noch den vollen Betrag und würde eine Gutschrift in der Höhe von 9,99 € auf meinem Paypalkonto erhalten.

Ich ärgere mich ziemlich, vor allem, weil keine Mahnung mit einer Frist - wie eigentlich üblich - von Paypal geschickt wurde, lediglich eine "Information" und 3 Tage später gleich ein Inkassobüro eingeschaltet wird. Am liebsten möchte ich natürlich nichts bezahlen - bis auf die 9,99€ die ich bereits beglichen habe.

Könnt ihr mir helfen und mir sagen ob ich mich hier auf Glatteis bewege, bzw. welche Folgen auf mich zukommen können, wenn ich mich weigere die Gebühren zu bezahlen?

Vielen Dank im Voraus und ganz liebe Grüße :)
MaxMausi

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Üblicherweise muss man mit einer Mahnung eine Frist von 1 Woche durchaus zugestehen. Ich würde daher argumentieren, dass sie sich bis 13.7. hätten gedulden müssen.

Ich würde daher auch nichts weiter bezahlen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.672 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen