Hallo,
ich hatte auf Paypal einen offenen Betrag von 5€ und nun einen Inkassobescheid von über 42€ erhalten was ich maßlos übertrieben finde.
Nun habe ich den Paypal betrag ausgeglichen aber auf den Inkasso bescheid werde ich nicht eingehen.
Mit welchen Folgen muss ich rechnen?
Vielen Dank
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Paypal 5€ BFS Risk Inkasso
5. November 2014
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Frage vom 5. November 2014 | 12:37
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 2x hilfreich)
Paypal 5€ BFS Risk Inkasso
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#1
Antwort vom 5. November 2014 | 12:51
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16169x hilfreich)
Im Regelfall: Mit einigen bitterbösen Briefchen. Solange nichts von einem Gericht kommt, kann man die aber auch ignorieren.
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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
#2
Antwort vom 5. November 2014 | 12:58
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 2x hilfreich)
wie groß ist die wahrscheinlichkeit dass was vom gericht kommt?
hat das eigentlich auswirkungen auf die schufa?
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#3
Antwort vom 5. November 2014 | 13:05
Von
Status: Philosoph (13873 Beiträge, 6410x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>wie groß ist die wahrscheinlichkeit dass was vom gericht kommt? <hr size=1 noshade>
In den Urteilsdatenbanken ist nicht eine einzige Klage zu finden weil
" ...Kaufen im Internet wird immer einfacher. Damit werben neben den bekannten Online-Bezahlsystemen wie PayPal, Moneybookers, Giropay, und ClickandBuy zahlreiche weitere Anbieter.........
......Auf die Anfrage einer Verbraucherzentrale hin hat das iff die Gebührenregelungen in den AGB von ClickandBuy überprüft (infobrief 18 und 19/2012). Das iff ist zu dem Ergebnis gekommen, dass AGB-Klauseln, wonach ein pauschalisierter Schadensersatzanspruch über 10 € für Rücklastschriften oder eine Mahngebühr über 2,50 € verlangt werden kann, gemäß § 309 Nr. 5 BGB und § 307 BGB unwirksam sind. Inkassokosten können überhaupt nicht verlangt werden. Die Bemühungen bei der Forderungseinziehung gehören zum eigenen Pflichtenkreis des Gläubigers. Insbesondere dann, wenn der Anbieter eines Bezahlsystems eingeschaltet wird, der bereits das Inkasso für den Händler übernimmt, wird diese Tätigkeit bereits durch das vom Händler hierfür zu zahlende Entgelt abgegolten. Dieser grundsätzlich nicht ersatzfähige Eigenaufwand für die Einziehung der Rechnung kann zwar ausgelagert werden, der Anbieter des Bezahlsystems verstößt aber gegen seine Schadensminderungspflicht, wenn er die Kosten hierfür vom Verbraucher ersetzt verlangt. Schließlich kann das Inkassobüro auch nicht mehr tun, als der Anbieter des Bezahlsystems selbst...." [size=12px][/size]
Quelle : IFF.de
und
http://inkassokosten.wordpress.com/
Mental auf einige BFS bzw KSP Briefe einstellen
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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "
-- Editiert thehellion am 05.11.2014 13:07
#4
Antwort vom 5. November 2014 | 13:43
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 2x hilfreich)
vielen Dank!!!
dann mach ich mir mal keine Sorgen
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