Paypal Alter gefälscht, Inkasso Problem

10. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb492561-60
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Paypal Alter gefälscht, Inkasso Problem

Hallo,

Ich habe ein riesen problem und das macht mir mega Angst.
Erstmal zu mir, ich bin mittlerweile 17 Jahre alt, habe mir mit 16 ein Paypal Account erstellt wo ich mein Geburtsjahr statt 2001 in 1999 angegeben habe. Es gab bis jetzt nie Probleme jedoch habe ich hab 1. April ein Kauf auf Rechnung mit Paypal gemacht und sollte den Betrag von ca 25€ bis zum 1. Mai überweisen. (Gab natürlich einen festen Preis aber den weiss ich nicht genau gerade) Da ich den Betrag nicht zahlen konnte, habe ich am 15.5 eine Mahnung bekommen + Mahngebühren. Am 22.5 hab ich eine zweite bekommen das ich es bis zum 2.6 überweisen soll + Mahngebühren also insgesamt ca 35€/36€. Ich habe es am 1.6 überwiesen. Am Dienstag den 5.6 habe ich eine E-Mail von Paypal die Bestätigung bekommen, dass sie das Geld erhalten haben und ich nichts weiter tun müsste. Am nächsten Tag bekam ich eine E-Mail von Inkasso das ich jetzt ca 78€ zahlen soll, da ich das Geld nicht überwiesen habe. Ich habe dort angerufen, jedoch mein richtiges Geburtsdatum gesagt und dann wurde gesagt das meine Eltern jetzt kontaktiert werden da ich den Kauf nicht hätte betätigen dürfen. Am nächsten Tag habe ich bei Paypal angerufen, mit dem 1999 Geburtsdatum und gefragt ob alles geklärt wäre, sie meinten das es von Paypal geklärt wäre, jedoch nicht von Inkasso, da Inkasso die E-Mail/Brief vor dem Erhalt des Geldes verschickt haben. Jetzt meine Frage, was kann mit mir passieren? Ich habe keine Vorstrafen und bin noch nie bei der Polizei aufgefallen. Was muss mein Vater zahlen? Kann ein Bußgeld in Höhe von mehreren Hundert bis Tausend € auf ihn/ mich zu kommen? Geht das alles soweit das ich vor das Gericht muss? Ich bitte um schnelle Antworten. Lg und Danke im Voraus

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Da ich den Betrag nicht zahlen konnte,

Du hast also Dinge gekauft ohne das Geld zu haben? Du wusstest zum Zeitpunkt des Kaufs, dass du kein Geld hast?
Regel 1 fürs Leben: So etwas macht man nicht. Wenn das all zu oft passiert, unterstellt man dir Absicht. Selbst ohne die Alterstäuschung kann das eine Täuschung über die Bonität sein und dann nennt man das Eingehungsbetrug. Mach sowas also nicht mehr.
Davon abgesehen ist es auch auf Dauer schlecht, wenn man sich mit so Aktionen nur Ärger und Kosten einhandelt.

Zitat:
Ich habe dort angerufen

Regel 2 fürs Leben: In Rechtsangelegenheiten telefoniert man nicht.

Zitat:
jedoch nicht von Inkasso, da Inkasso die E-Mail/Brief vor dem Erhalt des Geldes verschickt haben

Das ist eine dreiste Lüge. Du hast am 1.6. bezahlt, hast sogar eine Bestätigung bekommen am 5.6. Die Mail wurde erst am nächsten Tag verschickt. Du weißt also, dass es eine Lüge ist.

Zitat:
Was muss mein Vater zahlen?

Nichts.

Zitat:
Kann ein Bußgeld in Höhe von mehreren Hundert bis Tausend € auf ihn/ mich zu kommen?

Nö. Du hast weder eine Ordnungswidrigkeit begangen noch sind Paypal oder Inkassos irgendeine Form von Behörden. Das sind einfach nur Privatunternehmen. Die können/dürfen exakt nichts in Richtung Bußgelder erheben.

Zitat:
Geht das alles soweit das ich vor das Gericht muss?

Höchstwahrscheinlich nicht.

Ich würde deinem Vater raten, dem Inkasso schriftlich zu schreiben, dass
A) du keine Erlaubnis für den Kauf hattest,
B) Alles bezahlt war deutlich bevor das Inkasso beauftragt wurde (Das Geld war nämlich schon am Montag, 1.6. auf deren Konto)
C) Man die Inkassokosten auch mit Blick auf BGH 21.03.2018 - VIII ZR 17/17 als frei erfunden zurückweist. Es stünde ihnen frei, den Vertrag zwischen Inkasso und Paypal in Kopie vorzulegen, um zu beweisen, dass hier kein echtes/unechtes Factoring vorliegt.

Und ich würde dem Inkasso deutlich schreiben, dass man sich vorbehält, die von Paypal frei erfundenen Mahngebühren (eMails kosten 0,00€, keine insgesamt 10€) zurück zu fordern, sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen.

Normalerweise meckern die noch etwas (was man ignorieren kann). Ganz selten kommt es zu einem gerichtlichen Mahnbescheid (dem dein Vater mittels Kreuzchen widersprechen sollte). Dann sollte Ruhe sein.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Wenn das all zu oft passiert, unterstellt man dir Absicht.

Kleine Ergänzung: das kann bereits beim ersten Mal ein Problem sein, nennt sich Betrug und ist eine Straftat.

In deinem Falle wird da aber kein Staatsanwalt aktiv werden, die wissen das einzuordnen.
Also wenn das Inkasso anfängt damit zu drohen, muss man sich keine Sorgen machen.

Anders wäre das, wenn man volljährig ist, da gibt es den Welpenschutz in der Form nicht mehr.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Kleine Ergänzung: das kann bereits beim ersten Mal ein Problem sein, nennt sich Betrug und ist eine Straftat.

Je nach Randbedingungen, kann man sich beim ersten Mal unter Umständen noch mit "Versehen" u.ä. herausreden. Die Absicht lässt sich manchmal also nicht ohne Weiteres beweisen. Manchmal aber auch nicht, da gebe ich dir Recht.

Spätestens im Wiederholungsfall zieht diese Ausrede aber auch nicht mehr.

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#4
 Von 
DumitruKurier
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 154x hilfreich)

Mit 17 darfst du problemlos 25 Euro ausgeben, daher ist das Rechtsgeschäft erst einmal rechtskräftig, Du wirst zahlen müssen.
Jedoch wäre das "Kreditgeschäft von Paypal erlaubnispflichtig" und die haben ja das Inkasso beauftragt. Daher ist alles was Paypal macht schwebend unwirksam.

Deine Eltern sollte einmalig Paypal und der Inkasso mitteilen das Sie dem Kredit durch Paypal nicht zustimmen.

Ob die Strafanzeige erstatten kann man nur erraten. Wenn dem so ist droht dir ein Jugendstrafverfahren. Das droht auch wenn du zahlst.

Inkasso danach ignorieren es sei denn es kommt ein "MAHNBESCHEID" oder eine "KLAGE" von einem Gericht

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Mit 17 darfst du problemlos 25 Euro ausgeben, daher ist das Rechtsgeschäft erst einmal rechtskräftig

Es ist vollkommen egal, ob es nur 25€ sind oder 500€. Nachteilige Geschäfte (und das sind Rechnungskäufe immer) sind schwebend unwirksam. Sie hängt von der Genehmigung der Eltern in jedem Fall ab.

Ein Argument mit Taschengeldparagraphen ist nicht zielführend, wenn denn das Kind das Geld nie hatte. Dann wurde dieses (nie vorhandene Geld) ja auch nie von den Eltern zur Verfügung gestellt...

Zitat:
Kreditgeschäft von Paypal

Es gibt kein Kreditgeschäft. Paypal vergibt ohnehin keine Kredite. Aber auch sonst wurde hier kein Kreditvertrag abgeschlossen. Ein Argument in dieser Richtung ist also eher unsinnig und vollkommen deplatziert. Siehe BGB - Definition von Verbraucherkrediten.

-- Editiert von mepeisen am 11.06.2018 06:15

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#6
 Von 
fb492561-60
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnellen Antworten. Ich hatte das Geld als ich den Kauf getätigt hatte, jedoch ist kurz vor dem 1. April ist etwas persönliches dazwischen gekommen weshalb ich es erst später zahlen konnte.

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#7
 Von 
fb492561-60
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry ich meinte den 1. Mai

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#8
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2425 Beiträge, 719x hilfreich)

Zitat (von fb492561-60):
Danke für die schnellen Antworten. Ich hatte das Geld als ich den Kauf getätigt hatte, jedoch ist kurz vor dem 1. April ist etwas persönliches dazwischen gekommen weshalb ich es erst später zahlen konnte.


Völlig wurscht. Du hattest es bei Fälligkeit nicht und genau deshalb bedarf es bei solchen Geschäften die Erlaubnis der Eltern.
Wie oben bereits erwähnt begibst du dich auf sehr dünnes Eis damit.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
fb492561-60
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):


Völlig wurscht. Du hattest es bei Fälligkeit nicht und genau deshalb bedarf es bei solchen Geschäften die Erlaubnis der Eltern.
Wie oben bereits erwähnt begibst du dich auf sehr dünnes Eis damit.


Und was bedeutet das jetzt genau für mich?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Nix zahlen!

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2425 Beiträge, 719x hilfreich)

Zitat (von fb492561-60):
Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):


Völlig wurscht. Du hattest es bei Fälligkeit nicht und genau deshalb bedarf es bei solchen Geschäften die Erlaubnis der Eltern.
Wie oben bereits erwähnt begibst du dich auf sehr dünnes Eis damit.


Und was bedeutet das jetzt genau für mich?


Dass du nachdem die Schuld bezahlt hast solche Geschäfte vor der Volljährigkeit nicht mehr machst und ab dem 18. Geburtstag darauf achtest, dass du das Geld zum zahlen auch noch hast wenn es fällig ist. Etwas zu bestellen und dann bei Fälligkeit nicht zahlen zu können nennt sich Betrug.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Etwas zu bestellen und dann bei Fälligkeit nicht zahlen zu können nennt sich Betrug.

Nein, das hat mit Betrug ungefähr so viel zu tun, wie Äpfel mit Birnen. Es ist ja OK, Kinder und Jugendliche erziehen zu wollen. Aber einfache wesentliche Dinge wegzulassen, um Panik auszulösen, ist völliger Unsinn.

Ein wesentliches Merkmal des Betruges ist und bleibt eine Absicht. Der Vorsatz. Wenn iczh etwas bestelle und tags drauf brennt der Betrieb des Arbeitgebers ab (ohne dass man selbst das Feuer legt) und ich kann die Rechnungen nicht mehr zahlen wegen Arbeitslosigkeit, ist das ein Schiksalsschlag aber KEIN Betrug.

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