Paypal Forderung, drohen mit Inkasso, Ebay Kleinanzeigen gehackt

3. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
imohr
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Paypal Forderung, drohen mit Inkasso, Ebay Kleinanzeigen gehackt

Hallo,
meine Tochter war bei Ebay Kleinanzeigen angemeldet. Dort wurde ihr Konto gehackt und auf ihren Namen ein Iphone gekauft. Dieses sollte an eine Packstation geliefert werden. Der Verkäufer hatte die Mail glücklicherweise zu spät gelesen und schickte das Handy an die hinterlegte Adresse (Tochter). Von ihrem Konto wurden 465,-€ abgebucht, worauf meine Tochter sofort nach Feststellung das Geld zurück buchen lies. Jetzt meldet sich Paypal und will die 465,-€ von ihr haben. Wir haben schon eine Anzeige bei der Polizei gemacht. Paypal droht mit Inkasso. Wir sind immer noch im Besitz von diesem Handy. Es ist keine 465,- € wert und der Verkäufer meldet sich nicht. Was sollen wir tun? Wir haben jetzt Käuferschutz in Anspruch genommen und gesagt, dass Handy geht nicht. Trotzdem wollen sie das Geld. Bin jetzt echt ratlos.


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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Zitat:
Wir haben jetzt Käuferschutz in Anspruch genommen und gesagt, dass Handy geht nicht.

Ist das denn die Wahrheit?

Wieso erzählt man bei Paypal nicht, dass das Konto gehackt wurde und man das ganze nicht bestellt hat?

Das Handy würde ich vorläufig einlagern. Nicht nutzen, Nur in einen Karton in eine Ecke stellen. Sobald sich der Verkäufer meldet und das Handy wieder haben will, kann er es gegen Erstattung der Versandkosten halt bekommen.

Was Paypal angeht: Wenn man Paypal wie eine Bank behandelt, muss es das Geld für diesen nicht autorisierten Zugriff auch erstatten. Dazu muss Paypal natürlich mal erzählt werden, was los ist. Wäre natürlich schön blöd gelaufen, wenn man Paypal aus Unbeholfenheit nicht die Wahrheit schildert.

-- Editiert von mepeisen am 03.04.2017 19:18

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von imohr):
Wir haben jetzt Käuferschutz in Anspruch genommen

Warum wenn man gar nicht der Käufer ist?



Zitat (von imohr):
und gesagt, dass Handy geht nicht.

1. das sit kein Fall für den Käuferschutz
2. Warum packt man ein Gerät aus einem Betrugsfall aus und nimmt es auch noch in Betrieb?



Zitat (von imohr):
Es ist keine 465,- € wert

Das hat wer genau festgestellt?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
imohr
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten, aber das hilft mir nicht weiter.
Wir haben Paypal den Fall bis ins kleinste Detail geschildert. Sie machten uns den Vorschlag, wir sollen das Handy verkaufen. Auch haben wir das Handy nie in Betrieb genommen. Der Verkäufer meldet sich mit Absicht nicht. Er hat ja sein Geld.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von imohr):
aber das hilft mir nicht weiter.

Was genau würde man denn als halfend eimpfindne?



Zitat (von imohr):
Wir haben Paypal den Fall bis ins kleinste Detail geschildert.

Das las sich oben aber ganz anders...



Zitat (von imohr):
Sie machten uns den Vorschlag, wir sollen das Handy verkaufen.

Das würde ich tunlichst unterlassen. Das verkaufen fremden Eigentums ist keine gute Idee.



Zitat (von imohr):
Auch haben wir das Handy nie in Betrieb genommen.

Eben wurde noch das Gegenteil suggeriert?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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