Paypal & HFG

28. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Mutan
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Paypal & HFG

Hallo und zwar ich benötige wirklich hilfe und zwar geht es darum das mir damals 9.10.2014 bei mail zugesendet wurde das ich bei paypal auf einmal schulden habe von über 900 euro. Woher ich aber nichtmal weiß wo die her kommen da ich ne ziemliche lange zeit lang nichtmal auf mein Paypal konto war deshalb nehme ich an das er gehackt wurde. Ich hatte mich mit Paypal auseinandergesetzt und gesagt das ich nicht daran schuld wäre das mein account vermutlich gehackt wurde. worauf die meinten ich sag es mal so "EGAL" ist das ich dann und dann den betrag zahlen muss was ich nicht tat weil ich seh nicht ein das ich für jemand anderes soviel geld zahlen soll. So irgendwann kam Mahnungen wo die kosten dann immer hör waren weil KSP jetzt HFG sich eingeschaltet hatte ich hatte bereits auch ein Mahnbescheid worauf ich Widerspruch eingelegt hatte. dann ging es aber immer weiter immer mehr kosten sie haben nicht locker gelassen und jetzt also 28.01.2016 kam wieder ein Brief von denn wo drin steht ich solle doch jetzt 1688,41 innerhalb 20 tage frisst bezahlen da sie sonst eine Zwangsvollstreckung gegen mich anwenden werden ich habe bereits sogar nen brief geschickt wo drinn steht das sie mir doch bitte beweiße liefern sollen wie wann wodurch die Zahlungen entstanden sind darauf meinten die im Brief auch noch Aus vorgenannten Gründen sind Einwendungen dem Grunde und der Höhe nach zum jetzigen Zeitpunkt NICHT mehr relevant.

das kapier ich einfach nicht ich weiß Nichtmal die gründe ich habe daran in mein Augen keine schuld ich habe nie irgendwo schulden gemacht gehabt und jetzt soll ich für jemanden anderen zahlen obwohl ich erwähnt habe das es ein hacker gewesen sein muss bitte um Hilfe was soll ich tun habe überlegt gehabt ein Anwalt einzuschalten ?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
ich hatte bereits auch ein Mahnbescheid worauf ich Widerspruch eingelegt hatte

Hoffentlich hast du beim Gericht Widerspruch eingereicht. Wenn ja und wenn auch nie ein Vollstreckungsbescheid kam, könnte die Drohung mit Zwangsvollstreckungen bereits eine Straftat sein. Versuchter gewerblicher Betrug (Täuschung über angeblich erlangten Titel, den sie aber gar nicht haben) und/oder schwere Nötigung (Drohung mit einem wirklich massiv empfindlichen Übel, denn Zwangsvollstreckungen, obwohl man die nicht einleiten darf ohne Titel sind wirklich übel).

Ich würde sicherheitshalber noch mal beim Gericht telefonisch anfragen (Aktenzeichen hast du hoffentlich noch) ob dein Widerspruch dort einging und ob die auch hoffentlich nie einen Vollstreckungsbescheid ausgestellt haben.

Dann würde ich zur Polizei gehen und Strafanzeige gegen die Mitarbeiter von Paypal, sowie HFG erstatten aus den genannten Gründen.

Wenn es aber tatsächlich einen Vollstreckungsbescheid gegen dich gibt und die Einspruchsfrist abgelaufen ist, wird es schwer, dagegen vorzugehen. Dann müsstest du nachweisen, dass das nicht erfolgreich zugestellt wurde.

Zitat:
ein Anwalt einzuschalten ?

Würde ich nur tun, wenn es kein aussichtsloser Kampf ist. Sonst ist es rausgeworfenes Geld, denn gegen einen rechtskräftig und korrekt zugestellten Vollstreckungsbescheid kann der Anwalt auch normalerweise nichts mehr machen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
Mutan
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

ok und was genau sollte ich jetzt tun soll ich das einfach bezahlen bzw mit denn auf Ratenzahlung eingehen weil auf einmal kann ich das niemals zahlen oder sollte ich vielleicht mal beim Amtsgericht nachfragen ob das denn so gerecht fertig ist ich hatte 100% widerspruch eingereicht ? was genau sollte ich am besten tun wenn ich zahlen muss dann muss ich das wohl zahlen auch wenn es mies ist da ich mit der Sache nichts zu tun hatte.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Zitat:
ok und was genau sollte ich jetzt tun


Das, was bereits vorgeschlagen wurde:

Zitat:
Ich würde sicherheitshalber noch mal beim Gericht telefonisch anfragen (Aktenzeichen hast du hoffentlich noch) ob dein Widerspruch dort einging und ob die auch hoffentlich nie einen Vollstreckungsbescheid ausgestellt haben.


Alternativ vom Inkasso schriftlich eine Kopie des Titels und eine aktuelle Forderungsaufstellung anfordern, z.B. eine Frist von 7 Tagen setzen. Dann kann man mal schauen, ob das Inkasso die Wahrheit erzählt.

Ich würde nix zahlen, bevor Gewissheit besteht.

-- Editiert von hausfrau66 am 28.01.2016 21:28

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mutan
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

ok ich werde erstmal da anrufen und frage die beiden sachen nach :/

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
iceman123mitglied
Status:
Praktikant
(504 Beiträge, 343x hilfreich)


Mit Inkassoläden telefoniert man nicht!!

Schreib einen schönen Brief!

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Der Anruf galt für das Gericht. Dort kann man anrufe und mal mit Aktenzeichen nachfragen. Die geben dann meist schnell Auskunft. Manchmal verweisen die Gericht aber auch darauf, dass man bitte per Brief fragen soll. Dann macht man das.

Mit Inkassos in der tat ausschließlich schriftlich kommunizieren. Beispiel: "Wertes Inkasso. Sie wollen mir zunächst folgendes vorlegen: Vollmacht im Original, Titelkopie. Ich weise Sie darauf hin, dass ich nach meinen Unterlagen erfolgreich beim Mahngericht innerhalb der Frist Widerspruch eingelegt habe. Ich erwarte daher eine Erklärung, wie Sie an den Titel gekommen sind, insbesondere erwarte ich einen zustellungsnachweis. Ich behalte mir weitere Schritte gegen Sie vor, insbesondere wenn Sie die geforderten Unterlagen nicht binnen 14 Tagen vorlegen."

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