Paypal Inkasso KSP Kanzlei

30. August 2014 Thema abonnieren
 Von 
hallo9999
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Paypal Inkasso KSP Kanzlei

Hallo erstmal,

ich habe heute wie Ihnen wohl schon bekannt von der KSP Kanzlei ein Inkassoschreiben erhalten. Der Betrag beläuft sich auf über 3000€ und es muss dazu gesagt werden, dass ich in diesem Fall auch der wissenhaft Schuldige bin. Über die Google Suchfunktion habe ich mir schon einige Threads durchgelesen, bin aber an einem Punkt angekommen, bei dem ich nicht weiß, soll ich das Schreiben jetzt ignorieren oder den Betrag durch Raten (falls möglich) oder direkt im vollem Umfang tilgen. Ich weiß, dass Paypal seinen Sitz in Luxembourg hat und im Normalfall nicht klagt, aber bei mir handelt es sich schlichtweg um Betrug, den ich getan habe um meine vergangene Spielsucht zu stillen. Ich wäre über sinnvolle Antworten sehr erfreut.

Mit freundlichen Grüßen

der dumme BWLer

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
wie Ihnen wohl schon bekannt

Woher sollen wir das denn wissen?

Wenn man Schulden hat, sollten diese bezahlt werden. Wenn man es sofort bezahlen kann, sollte man das tun. Ggf. direkt an Paypal mit einigen Euros für Zinsen (nachrechnen bei www.basiszins.de/zinsrechner) und noch einmal 2€ bis 5€ für Briefporto. Im Verwendungszweck ergänzen "Nur HF+Zinsen+Briefporto".

Kannst du es denn bezahlen? Hast du das Geld? Oder kannst du sowieso nur Raten bezahlen?

quote:
den ich getan habe um meine vergangene Spielsucht zu stillen

Parallel dazu einmal über diese Krankheit Gedanken machen und über die Ursachen hierzu. Schon eine Therapie erwogen?

Die Frage ist am Ende etwas komplizierter. Zunächst einmal ist es so, dass viele dieser Glücksspielseiten keine Lizenz haben. Das einklagen der Beträge ist hier schwierig und sehr oft wird genau aus diesem Grund auch nicht geklagt. Es kann dir niemand eine Garantie geben, ob du am Ende nicht doch verklagt wirst. Mehr kann man dazu nicht sagen.

Die einfache Betrachtung: Du hast etwas über Paypal gekauft und nicht bezahlt, also schuldest du Paypal Geld.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 30.08.2014 12:57

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#2
 Von 
hallo9999
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die 1. schnelle Antwort. Ich könnte es per Raten sehr zügig abbezahlen (ca. 6 Monate), mein Vater sofort. Die eigentliche Frage besteht bei mir, ob ich durch diesen Sitz von Paypal überhaupt verklagt werden kann, da Sie mit ihren AGB's einige deutsche Gesetze mit Füßen treten und und und. Ich kann wie schon von Ihnen gesagt, das verspielte Geld auch nicht zurückfordern bzw. es ist nahe zu unmöglich, da der Sitz sich meist in Gibraltar befindet. Gleiche Situation nur umgekehrt.

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#3
 Von 
Guybrush Threepwood
Status:
Schüler
(179 Beiträge, 433x hilfreich)

Schwer zu sagen. Es gibt meines Wissens nach keine Urteile dazu, ob Forderungen von Paypal, die durch Glücksspiele verursacht worden sind, durchsetzbar sind.

In der Rechtsprechung sind Darlehen, die zu Spielzwecken gegeben worden sind, durchaus schon mal als sittenwidrig und nichtig angesehen worden. Dann muss der Darlehensbetrag, soweit er verspielt wurde, nicht zurückgezahlt werden.

http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&cad=rja&uact=8&ved=0CCEQFjAA&url=http%3A%2F%2Fdejure.org%2Fdienste%2Fvernetzung%2Frechtsprechung%3FGericht%3DBGH%26Datum%3D09.02.1961%26Aktenzeichen%3DVII%2520ZR%2520183%2F59&ei=-b4BVOmeHona4QTAioCQBQ&usg=AFQjCNFZFIA7ub1WiHNi9rH8aR_AGG3Tcg&bvm=bv.74115972,d.bGE

Letztlich hat Paypal dir ein Darlehen für Spielzwecke gegeben, als es das Geld für dich vorgestreckt hat. Ob das reicht, um die Kreditgewährung durch Paypal als sittenwidrig anzusehen, steht allerdings in den Sternen. Die genannte Entscheidung des BGH ist schon älter (was aber nicht zwingend etwas bedeutet). Allerdings war der vom BGH entschiedene Fall auch in wesentlichen Punkten anders gelagert.

Eine vielleicht interessante Frage wäre, ob der Glücksspielbetreiber über eine in Deutschland gültige Konzession verfügt (dürfen Unternehmen mit Sitz in Gibraltar überhaupt offiziell Glückspiel in Deutschland anbieten?). Falls nicht hätte Paypal dir letztlich ein Darlehen für verbotenes Glücksspiel gewährt. Das wäre meiner Meinung nach ein erhebliches Indiz für die Sittenwidrigkeit der Darlehensgewährung durch Paypal.

Alles ohne Gewähr. Ich persönlich finde, dass das eine Frage ist, wegen der man schon mal einen Rechtsanwalt oder den Verbraucherschutz fragen könnte. Vielleicht sollte man das sogar vor Gericht ausfechten und sich auf Zahlung verklagen lassen (wenn das überhaupt passiert). Man muss nur für sich selbst wissen, ob man die Nerven investieren will. Die Anwalts- und Gerichtskosten könnt ihr hier abschätzen: rvg.pentos.ag

Nachtrag: Für Paypal muss natürlich erkennbar gewesen sein, dass es sich um Glücksspiel gehandelt hat. Mit anderen Worten: Paypal muss die Zahlungen für den Glücksspielbetreiber abgewickelt haben. Wenn du das Geld irgendwie anders erschlichen hast, ist das natürlich dein Problem.

-- Editiert Guybrush Threepwood am 30.08.2014 14:28

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#4
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

quote:
Die eigentliche Frage besteht bei mir, ob ich durch diesen Sitz von Paypal überhaupt verklagt werden kann,
Natürlich! Paypal hat eine, wenn auch halbseidene Lizenz für Zahlungsdienste. Grundsätzlich hat PP scheinbar eine berechtigte Forderung gegen Dich. Wenn ich das jetzt mal mit Kreditkarten vergleiche, müßte man eine unrechtmäßige Zahlung reklamieren. Danach würde bei KK eine Rückbuchung erfolgen, sofern die Reklamation berechtigt ist. Ebenso sollte PP arbeiten.
Allerdings zweifle ich momentan, das diese Zahlung nicht rechtmäßig war. Vergleiche es mit einem realen Spielkasino - Geld was man dahinträgt, bekommt man auch nie wieder. Und der Rechtsweg ist nur gegen das Kasino möglich aus meiner Sicht.

Übrigens: wenn es eine Vorgeschichte unter anderem Nicknamen gibt, dann setze daruf einen link


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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

-- Editiert Mr.Cool am 30.08.2014 16:00

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