Paypal - Inkasso - Mahnverfahren - Kontosperrung

27. Februar 2015 Thema abonnieren
 Von 
ChrisBro86
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)
Paypal - Inkasso - Mahnverfahren - Kontosperrung

Ich fasse mich mal kurz, damit nicht soviel zu lesen ist.

1. Ich hab am 06.2014 ein PC verkauft.
2. Käufer zahlt mit Paypal.
3. Ich versende den PC.
4. Ich buche das Geld auf mein Konto.
5. Nach einer Woche ca stellt der Käufer bei Paypal Käuferschutz.
6. Paypal gibt dem Käufer recht ohne irgendwelche Begründung.
7. Mein Paypalkonto ist über 500€ im minus.
8. Paypal will von mir das Geld haben.
9. Ich seh nicht ein, warum Paypal über mein Geld verfügt.
10. KSP Inkasso schaltet sich ein.
11. Ratenzahlung, Drohungen und und und...
12. Mahnverfahren würde eingeleitet und wiedersprochen.

Aber jetzt kommt der Knaller.

Die haben die Konten meiner Verwandten gesperrt und die sollen jetzt die Rechnung begleichen.

Das kann es doch nicht sein oder ?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Kontosperrung von Girokonten oder Paypalkonten?

Die Verwandten wären schön dumm gewesen, Geld auf einem Paypalkonto liegen zu lassen.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ChrisBro86
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)

Auf dem Konto war kein Geld drauf.
Nur das komplette Paypalkonto ist gesperrt.
Nur wenn diese meine Rechnung zahlen, wird es wieder entsperrt.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Mein Tip:
Auf Zahlungen mit Paypal in der Zukunft verzichten!
Vielleicht ist das für die Verwandten der Stein des Anstoss, Paypal den Rücken zu kehren.

Übrigens - selbst wenn die Forderung gegenüber dem Verkäufer berechtigt wäre (das ist sie nicht), selbst dann schulden die Verwandten Paypal nicht das Geld. Sippenhaft gibt es in Deutschland nicht.

Aber das Beispiel zeigt mal wieder, was sich Paypal so Alles erdreistet, um (unberechtigterweise) an Geld zu kommen. Warum macht das Paypal? Klar! Die wissen, dass Paypal normalerweise keinen deutschen Richter von der Rechtmäßigkeit der Forderung überzeugen kann. Deshalb greift Paypal auf das Prinzip: Sippenhaft.

-- Editiert vundaal76 am 27.02.2015 19:03

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119537 Beiträge, 39736x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Deshalb greift Paypal auf das Prinzip: Sippenhaft. <hr size=1 noshade>

Alte Traditionen wiederbelebt ...



quote:<hr size=1 noshade>Das kann es doch nicht sein oder ? <hr size=1 noshade>

Nö, eigentlich nicht, aber die Frage ist, ob die Verwandten Painpal deswegen verklagen möchten.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Ich würde hier (als Verwandter bzw. Unbeteiligter) Strafanzeige wegen Nötigung erstatten.

Sofern kein Geld auf dem Paypal-Konto war, braucht man sonst ja nichts zu tun. Außer natürlich, dass man Paypal ab sofort wie die Pest meidet.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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