Paypal Inkasso / Rechtens?

4. März 2013 Thema abonnieren
 Von 
torte123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Paypal Inkasso / Rechtens?

Nabend an alle Juristen und Experten.

Erstmal der Anfang der Geschichte.

Ich bin ein Kleinunternehmer, welcher die Zahlungsmethode Paypal anbot. Es ging dabei um Virtuelle DIenstleistungen. (Root Server), welche vermietet wurden.

Verhäuft traten mehrere Serverbestellungen auf, welches bei mir große Freude verursachte.
Doch nach einigen Wochen, kehrte sich alles. Mehrere Käufer meldeten einen nicht befugten Zugriff auf Ihr Paypal Konto, das Geld wurde schließlich, trotz Screenshot einer Auslieferung der Dienstleistung zurückgezogen.
Am Ende entstand ein - von knapp 500 Euro.

Mehrmals versuchte ich Kontakt mit Paypal aufzunehmen, um den Sachverhalt zu klären.
Heute bekam ich eine Mail von Paypal:

Hallo **** *******!

Weil Ihr PayPal-Konto seit längerer Zeit einen negativen Kontostand
aufweist, haben wir die Angelegenheit an das Inkassounternehmen BFS risk
& collection GmbH übergeben. Bitte zahlen Sie daher den offenen Betrag
direkt an BFS.

Hier noch einmal die Kontaktdaten:

BFS risk & collection GmbH
Gütersloher Str. 123
DE-33415 Verl
Telefon: 05246 838 327 36

Wie geht es weiter, wenn der Betrag ausgeglichen ist?

Sobald BFS die Zahlung erhalten hat, wird diese direkt an uns
weitergeleitet. Die Weiterleitung kann bis zu 15 Werktage in Anspruch
nehmen. Sollte Ihr PayPal-Konto nach Ablauf dieses Zeitrahmens noch
immer eingeschränkt sein, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf. Sie
erreichen uns über den Link "Kontakt" auf jeder PayPal-Seite.

Wir prüfen dann, ob wir die Einschränkung aufheben können und melden uns
bei Ihnen.
Wenn Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kontaktieren
Sie uns bitte unter der Telefonnummer 0800 33 04 373.

Viele Grüße,
Patrizia *****
PayPal-Kundenservice

----------------------------

Ich habe mich schon heute per Mail an BFS Inkasso gewandt, und den Sachverhalt geschildert, dass der Schaden nicht mutwillig durch mir entstand, sondern durch Rückbuchungen seitens Paypal.

Nun meine Frage, wäre ein solches Inkassoverfahren überhaupt rechtens?

Ich habe nie etwas falsches getan, mich immer an die Bestimmungen und Richtlinien gehalten, und dann dass.

Bitte helft mir.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

beruhige dich erst einmal. Inkassobüros sind Privatunternehmen. Die haben nichts mit Behörden zu tun oder mit Gerichten.
Auch dürfte in dem Fall, da du mehrfach die Rechtmäßigkeit der Rückbuchungen abgestritten hast bzw. reklamiert hast, sowieso jegliche Inkassogebühr nicht erstattungsfähig sein.

Die Frage ist allerdings, wie das weiter gehen soll.

Zunächst einmal hat der Kunde sicherzustellen, dass er nicht gehackt wird. Er hat die Hürde so hoch wie möglich zu legen (Passwörter nicht weitergeben, Virenscanner installieren, keine Mails mit Anhängen öffnen usw.). Im Zweifel müsste er das sogar nachweisen, will er Geld zurückverlangen.
Dann stellt sich die Frage: Von wem darf der Käufer eigentlich geld zurückverlangen?
- Von PayPal, weil diese mangelhafte Sicherheitsbestimmungen haben?
- Von niemandem, weil er fahrlässig gehandelt hat?
- Vom Betrüger, weil dieser einen Schaden angerichtet hat?
- Von dir?

Zwei Dinge, die du bedenken solltest:
A) Wann war die Rückbuchung jeweils? Fällt sie womöglich in das 14tägige Widerrufsrecht? Dann ist im Prinzip schonmal egal ob da etwas gehackt wurde oder nicht, denn letzlich kann auchein seriöser Kunde das Widerrufsrecht aussprechen.
B) Niemals nie nicht Paypal nutzen. Wer macht das heutzutage denn noch freiwillig? Wieso haben fast alle größeren deutschen Banken kein normales Pin/TAN-Verfahren mehr, sondern ZWINGEN die Kunden, entweder eine externe Box zu kaufen oder mit Mobile-TAN mit einem separaten Empfangsgerät die Sicherheit zu erhöhen?

Wieso ist Paypal so eine Sicherheit vollkommen egal? Überleg mal.
Ich persönlich boykottiere mittlerweile Paypal und das offen und mit kurzer, kackiger Begründung "Zu viele gehackte Accounts, 0 Sicherehitsstandards, nur Ärger, darauf verzichten wir."
Ich fahre gut damit, Umsatz ist wie gewohnt und keiner braucht es/ will es.

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
torte123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi,

vielen Dank für deine Antwort.

Ja, es ist korrekt, fasst alle wurden im Rahmen von 14 Tagen zurückgebucht, jedoch nicht mit der Begründung Widerrufsrecht, sondern der eindeutigen Begründung: Unzulässiger Kontozugriff.

Sollte BFS Inkasso also trotz eines ausführlichen Statements weiter Mahnen, einfach abwarten und bei einem gerichtlichen Mahnverfahren Widerruf einlegen?

Wie würde es dann weitergehen?

Wie kann es ein Widerrufsrecht bei Virtueller Ware geben?

Vielen Dank!

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""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Nun meine Frage, wäre ein solches Inkassoverfahren überhaupt rechtens? <hr size=1 noshade>



Quelle

http://www.iff-hamburg.de

Kritik an ClickandBuy aufgrund unzulässiger Inkassokosten

Kaufen im Internet wird immer einfacher. Damit werben neben den bekannten Online-Bezahlsystemen wie PayPal , Moneybookers, Giropay, und ClickandBuy zahlreiche weitere Anbieter.........

......Auf die Anfrage einer Verbraucherzentrale hin hat das iff die Gebührenregelungen in den AGB von ClickandBuy überprüft (infobrief 18 und 19/2012). Das iff ist zu dem Ergebnis gekommen, dass AGB-Klauseln, wonach ein pauschalisierter Schadensersatzanspruch über 10 € für Rücklastschriften oder eine Mahngebühr über 2,50 € verlangt werden kann, gemäß § 309 Nr. 5 BGB und § 307 BGB unwirksam sind. Inkassokosten können überhaupt nicht verlangt werden. Die Bemühungen bei der Forderungseinziehung gehören zum eigenen Pflichtenkreis des Gläubigers. Insbesondere dann, wenn der Anbieter eines Bezahlsystems eingeschaltet wird, der bereits das Inkasso für den Händler übernimmt, wird diese Tätigkeit bereits durch das vom Händler hierfür zu zahlende Entgelt abgegolten. Dieser grundsätzlich nicht ersatzfähige Eigenaufwand für die Einziehung der Rechnung kann zwar ausgelagert werden, der Anbieter des Bezahlsystems verstößt aber gegen seine Schadensminderungspflicht, wenn er die Kosten hierfür vom Verbraucher ersetzt verlangt. Schließlich kann das Inkassobüro auch nicht mehr tun, als der Anbieter des Bezahlsystems selbst. Ist der Verbraucher zahlungsunwillig, wäre seine Einschaltung sogar sinnlos und damit nicht erforderlich.........

---------------------------------------------------------
p.s

Ich konnte in den einschl Urteilsdatenbanken nicht ein einziges von paypal/KSP durchgezogenes Gerichtsverfahren entdecken.
Offenbar wird auf Unkenntnis des Verbrauchers gehofft

-- Editiert thehellion am 05.03.2013 08:08

0x Hilfreiche Antwort

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