Hallo, ich hoffe, dass mir jemand helfen kann.
Ich hatte am 13.01.2015 online für 723€ eingekauft. Zu dieser Zeit war mein Girokonto gedeckt und Paypal hatte die Lastschrift akzeptiert. Dummerweise wurde am nächsten Tag ein anderer Betrag von meinem Girokonto eingezogen, sodass Paypal am 15.01.15 doch nicht abbuchen konnte.
Als mir das bewusst wurde, teilte ich Paypal mit, dass ich den ausstehenden Betrag in Teilzahlungen (Einzahlungen auf mein Paypalkonto) ausgleichen werde. Als Antwort erhielt ich die Nachricht, dass Paypal dies nicht akzeptieren könne. Verwundert hierüber, verwies ich auf meine Paypalzahlungen und Sendungen, die ich in den vergangenen Wochen getätigt hatte. Ich verkaufe öfter bei ebay, daher kommt immer wieder Geld auf das Paypalkonto.
Nun erhielt ich ein Inkassoschreiben, in dem mir mitgeteilt wurde, dass ich nun 851€ zahlen soll.
Ich möchte auf diese Forderung nicht eingehen, da mir die Inkassogebühren unverschämt hoch vorkommen und ich das Vorgehen von Paypal nicht verstehen kann. Außerdem möchte ich keinen negativen Schufaeintrag riskieren.
Ich hatte hier im Forum schon einige Sachen zu Paypalinkasso und KSP gelesen, daher möchte ich so vorgehen:
Dem Inkasso widersprechen und auffordern, dass meine Daten nicht gespeichert werden und keine Datenbankeneinträge vorgenommen werden dürfen.
Mich erneut an Paypal wenden, um vielleicht doch noch ohne Inkasso mich zu einigen.
Die Frage ist, ob dieser Schritt sinnvoll wäre. Es geht mir nicht darum, nicht zu zahlen. Ich finde es einfach eine Unverschämtheit, dass ich mich an Paypal wende, meine Bereitschaft signalisiere, mein Konto auszugleichen und auf Ablehnung stoße, stattdessen ich von einem Inkassounternehmen angeschrieben werde. Hatte noch nie irgendetwas mit einem Inkassounternehmen zu tun.
Vielen Dank für die Unterstützung.
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Paypal Inkasso und KSP
9. Februar 2015
Thema abonnieren
Frage vom 9. Februar 2015 | 15:55
Von
Status: Frischling (37 Beiträge, 31x hilfreich)
Paypal Inkasso und KSP
#1
Antwort vom 9. Februar 2015 | 16:08
Von
Status: Junior-Partner (5106 Beiträge, 1980x hilfreich)
Obwohl ich meistens sage, dass Paypal nicht klagt, würde ich diese Aussage hier nicht unterschreiben.
Sie sollten sofort EUR 723 + EUR 5 Rücklastschriftgebühr zweckgebunden an Paypal zahlen.
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#2
Antwort vom 10. Februar 2015 | 18:07
Von
Status: Praktikant (718 Beiträge, 246x hilfreich)
"Ich hatte am 13.01.2015 online für 723€ eingekauft.Zu dieser Zeit war mein Girokonto gedeckt "
Da vermutlich nicht das Konto leergeräumt wurde hätte man ja am 15. schonmal den Rest zu Paypal buchen können ?
Paypal prüft nicht ob das Konto gedeckt ist ! ( Jedenfalls nicht bei Lastschrift )
Ich würde das Paypalkonto ausgleichen und fertig.
mfg
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"Alle hier geschriebenen Worte sind frei gefunden und zufällig zusammengesetzt."
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