Paypal KSK - Reaktion auf Forderung

21. Februar 2021 Thema abonnieren
 Von 
FV1900
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Paypal KSK - Reaktion auf Forderung

Liebes Forum,

zunächst einmal möchte ich mich bedanken bei jedem, der sich potenziell die Zeit nimmt um hier reinzuschauen und mir zu helfen. Ich bin Rechtslaie, hoffe aber alle relevanten Infos aufzeigen zu können.

Folgende Situation bzgl. einer Forderung seitens Paypal, zu der es ja prinzipiell schon einige Themen hier im Forum gibt. Aufgrund eines aufgelösten Bankkontos, von welchem die Abbuchung dann nicht klappte, hatte Paypal über ein paar Wochen hinweg eine niedrige zweistellige Forderung (<20€ ) gegen mich, welche mir leider nicht aufgefallen war - die Hauptforderung ist also inhaltlich berechtigt.

Nun trat vor ein paar Tagen die KSK an mich heran, zunächst per E-Mail und dann per Post, um eben jene sehr geringe Forderung einzufordern. Nach Gebühren für die KSK hat sich der zu zahlende Betrag auch knapp vervierfacht, die Gebühren übersteigen die Forderung seitens Paypal also stark. In ihrem Schreiben verweist die KSK darauf, dass Paypal den Ausgleich meines Kontos "mehrmals angemahnt" habe und benennt auch meine E-Mail Adresse, an die diese Mahnungen gegangen sein sollen. Bei mir ist keine einzige E-Mail dieser Art eingegangen und ich kriege regelmäßig E-Mails aller Art von Paypal, so dass ich relativ sicher bin, dass dies nicht an meinem Ende an einem Spamfilter oder ähnlichem liegt.

Auf das Schreiben von KSK habe ich bisher nicht reagiert, die Hauptforderung von Paypal habe ich direkt über mein Paypal-Konto ausgeglichen (nicht über das Konto der KSK, wie diese es in ihrem Schreiben fordern).

Die Frage, die sich mir stellt ist, ob ich die Anwaltsgebühren etc., welche KSK nun noch eintreiben möchte, "aussitzen" kann (u.a. mit Verweis auf die nicht stattgefundenden Mahnungen seitens Paypal) und wie ich mich in diesem Fall zu verhalten habe? Muss ich auf das Schreiben der KSK bereits reagieren oder erst auf einen etwaigen gerichtlichen Mahnbescheid, sobald dieser kommt? Sollte ich den Nicht-Erhalt der Mahnungen als Grund anführen?

Vielen Dank vorab für die Unterstützung und Ihre Zeit
FV1900



-- Editiert von FV1900 am 21.02.2021 13:14

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Welche Kosten wollen die RAe? Prinzipiell muss man dich nicht anmahnen und bei einer RLS gleich gar nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Prinzipiell muss man dich nicht anmahnen

Bitte nicht Falschinfos verbreiten. Danke.

Korrekt ist, dass eine Rücklastschrift eine "Selbstmahnung" darstellt. Allerdings auch nur dann, wenn man etwas davon mitbekommt. Bei einem gekündigten Konto ist das erst mal in sich schwierig.

Nichts destotrotz würde ich hier den Inkassokosten erst mal vollständig widersprechen und bestreiten, jemals eine eMails erhalten zu haben. Sie behaupten also, dass es eMails gab, sollen sie das doch erst mal beweisen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
FV1900
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Zitat:
Prinzipiell muss man dich nicht anmahnen

Bitte nicht Falschinfos verbreiten. Danke.

Korrekt ist, dass eine Rücklastschrift eine "Selbstmahnung" darstellt. Allerdings auch nur dann, wenn man etwas davon mitbekommt. Bei einem gekündigten Konto ist das erst mal in sich schwierig.

Nichts destotrotz würde ich hier den Inkassokosten erst mal vollständig widersprechen und bestreiten, jemals eine eMails erhalten zu haben. Sie behaupten also, dass es eMails gab, sollen sie das doch erst mal beweisen.


Ganz herzlichen Dank für die Unterstützung! Ich habe soeben eine entsprechende Antwort versandt und werde hier berichten, sobald sich etwas Neues ergibt.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Clemens123mitglied
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Die ursprüngliche Frage wird sich erledigt haben, aber hier ein Tip für Mitleser.

Wer die ursprüngliche Forderung an die Firma gezahlt hat, die die Leistung erbracht hat hat, der sollte schauen, ob die Inkassofirma diese Zahlung gebucht hat.

Wenn das Inkasso die Zahlung auch nach 1 oder 2 Wochen nicht verbucht hat, dann könnte das ein Hinweis darauf sein, daß dem Leistungserbringer gar keine Inkassokosten entstanden sind.

Hintergrund: Wer zu spät zahlt, der muß die Kosten erstatten, die dem Lieferanten/Leistungserbringer vernünftiger Weise entstehen. Wenn sich aber nun, wie in Deinem Fall, die Kosten durch das Inkasso vervielfachen, dann stellt sich die Frage, ob eine Firma für eine Forderung über 20 Euro, die sie nicht bekam, tatsächlich 60 Euro ausgibt in der Hoffnung, daß Du statt 20 Euro, die Du nicht bezahlt hast, jetzt 80 Euro zahlst.

Einige Inkassofirmen haben daher ein Geschäftsmodell entwickelt. Sie mahnen für die Firma, ohne daß der Firma Kosten entstehen, sie verdienen nur im Erfolgsfall. Such z.B. nach "Inkasso ohne Kostenrisiko", da heißt es dann teilweise "100% Auszahlung bei Erfolg" und bei Nichterfolg "Es entstehen keine Kosten für den Auftraggeber".

Wenn Du also zwar alle Kosten zahlen mußt, die dem Auftraggeber vernünftiger Weise entstehen, diesem aber keine Kosten entstehen, dann ist die spannende Frage, welche Kosten Du ihm erstatten mußt.

Es gibt viele Inkassofirmen, die dem Auftraggeber keine Kosten berechnen. Sie arbeiten sehr effizient, da das meiste per Software erledigt wird. Sie können es sich also leisten, für die 20 Euro Forderung vielleicht 10 Euro in Porto etc. zu investieren. Also als der Auftraggeber, der nun ein zusätzliches Risiko über 60 Euro hätte, um die ursprünglichen 20 Euro einzutreiben.

Ich kenne hier leider keine Urteile einer höheren Instanz, die meine Ansicht bestätigen. Aber bei diesem Geschüäftsmodell bezweifle ich, daß der Kunde die Mahnkosten bezahlen muß, wenn dem Auftraggeber gar keine Kosten entstehen.

Klar, die typischen Kosten werden vom Inkasso berechnet, aber nur Dir gegenüber. Und wenn Du zahlst, dann wird im regelfall alles zuerst auf die Kosten gebucht. In deinem Beispiel würde die ersten ca. 60 Euro also an das Inkasso gehen, erst danach sieht der Auftraggeber etwas. Trotzdem lohnt sich das für den Auftraggeber oft mehr, als die 60 Euro vorstrecken zu müssen und auf ein gutes Ergebnis zu hoffen.

Je geringer der Forderungsbetrag, desto wahrscheinlicher ist ist meiner Ansicht nach, daß der Auftraggeber nicht in Vorleistung getreten ist. Und dann kann man die Zahlungspflicht bezweifeln.

Aber wie erfährst Du, ob dem Auftraggeber Kosten entstanden sind? Das Inkasso wird Dir das nicht verraten, dann dann könntest Du auf die Idee kommen, diese Kosten auch nicht zu zahlen. Wenn Deine Zahlung, die an den Leistungserbringer ging, aber nicht verbucht wird, dann kann man vermuten, daß kein Kontakt zwischen Auftraggeber und Inkasso besteht. Denn dem Auftraggeber ist der Rest egal: Seine Rechnung wurde von Dir bezahlt, Inkasso arbeitet "auf eigene Rechnung", wozu noch Schriftverkehr? Gerade das möchte der Lieferant ja vermeiden, weil ihn das Geld kostet.

Ich bekomme gerade aktuell einen Fall mit: Forderung ist bezahlt, aber Inkasso fordert auf, die Zahlung nachzuweisen. Nein, Nachweis erfolgt nicht. Nur der Hinweis, daß der Lieferant ausdrücklich bestätgt hat, daß die Rechnung bezahlt wurde und das Konto ausgeglichen ist. Inkasso ist am Rotieren: Bitte weisen Sie die Zahlung nach, legen Sie den Schriftverkehr vor, ...

Vermutung: Wenn Nachweis erfolgt, dann werden sie nachlegen und sagen, Sie waren zu spät und müssen daher alle Kosten tragen, sonst kann es teuer werden (Gerichtskosten, Mahnung, Vollstreckung, so das übliche). Du sollst mürbe gemacht werden, Kosten zu zahlen, die Du wohl gar nicht tragen mußt.

Es ist nur eine Vermutung, aber wahrscheinlich: In diesem Fall (den ich geschildert habe) besteht kein Kontakt mehr zwischen Inkasso und Lieferant, das Inkasso hofft nur auf das "Erfolgshonorar" und kann kann nicht beim Lieferanten nachfragen. Und daher bin ich mir sicher, daß es auch keinen Mahnbescheid geben wird. Denn der würde echtes Geld kosten.

Das alles ist nur eine Vermutung und die Fälle können sehr unterschiedlich sein. Daher am besten eine Schuldnerberatung fragen, die Sozialberatung von Caritas oder Diakonie können oft auch helfen, der verbraucherschutz oder ggf. ein Anwalt.

Mir geht es nicht darum, daß sich jemand vor einer berechtigten Zahlung drückt. Aber es sollten auch nur wirklich berechtigte Forderungen bezahlt werden. Also die Kosten, die dem Auftraggeber tatsächlich entstehen und die auch notwendig waren.

-- Editiert von User am 22. Januar 2024 17:55

0x Hilfreiche Antwort

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