Guten Abend,
Ich habe Anfangs diese Woche eine E-Mail von diesen KSP Rechtsanwälte erhalten, wie sie wahrscheinlich schon viele gesehen haben.
Was ich mich frage ist, bei welchem Gericht würde der Rechtsstreit ausgetragen werden? Ich bin in der Schweiz wohnhaft. Ist es nun nach Schweizer Recht, bzw. müssten die eine Vertretung in der Schweiz beauftragen um die Forderung durchsetzen zu versuchen?
Danke für eure Hilfe
MfG
Paypal KSP Inkasso-Forderung
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Geht es um einen Verbraucher oder Unternehmer?
Um was konkret geht es bei der Forderung?
Wo wurden die Leistungen erbracht?
Danke für die Antwort!
Also ich bin kein Unternehmen, im Grundprinzip habe ich einfach was verkauft (digitale Währung) auf einer eher grauzonlichen Handelsplattform und wurde dafür auf Paypal bezahlt. Dann wurde leider eine Kreditkartenrückbuchung eingeleitet , weshalb dann mein Konto im Minus gelandet ist. Ich habe das Geld nämlich bereits wegtransferiert gehabt bevor die Kreditkartenrückbuchung geschehen ist. Verkäuferschutz greift bei digitalen Items auch nicht, weshalb jetzt ich auf dem Schaden sitzen geblieben bin.
Ich werde denke ich der Forderung nicht widersprechen, jedoch hatte ich vor nur die Hauptforderung plus Verzugszins zu bergleichen, weil gemäss schweizer Recht dürfen Kosten, die durch das Beauftragen eines Inkassobüros entstehen, nicht dem Schuldner belastet werden. Deshalb die Frage ob hier gemäss schweizer Recht vorgegangen wird, weil ich in der Schweiz wohnhaft bin oder ob die da eine Klausel haben, dass das ganze gemäss deutscher Rechtslage ausgetragen wird.
MfG
Doms
-- Editiert von Doms_ am 30.04.2022 09:23
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ZitatWas ich mich frage ist, bei welchem Gericht würde der Rechtsstreit ausgetragen werden? :
Unter Berücksichtigung der Faktoren
ZitatKSP Rechtsanwälte :
ZitatPaypal :
Zitatbin in der Schweiz wohnhaft :
höchstvermutlich bei gar keinem Gericht.
Ich würde KSP entsprechend antworten, worauf man sich aber einstellen muss sind wohl Bettelbriefe mit apokalyptischen Androhungen.
Und das das Paypalkonto gesperrt wird bzw. dort eintreffendes Guthaben einfach mit den "Schulden" verrechnet wird. Also dieses Paypalkonto nicht mehr nutzen.
Zitat:Dann wurde leider eine Kreditkartenrückbuchung eingeleitet , weshalb dann mein Konto im Minus gelandet ist.
Das ist aber nicht Dein Problem.
ZitatIch würde KSP entsprechend antworten, worauf man sich aber einstellen muss sind wohl Bettelbriefe mit apokalyptischen Androhungen :
Was sollte man denen am Besten antworten, dass sie sich nicht provoziert fühlen noch mehr Bettelbriefe zu verfassen?
ZitatDas ist aber nicht Dein Problem. :
Hatte ich jetzt auch das Gefühlt, sieht Paypal wohl anders.
Deren Prinzip scheint zu sein, was auch immer passiert wir schieben es auf den Verkäufer, soll der haften.
Bin jetzt doch am überlegen, der Forderung zu widersprechen, falls es soweit kommt dass die mit Mahnbescheid kommen. Da müssten Sie ja glaub zuerst ein Amtshilfegesuch an die Schweiz stellen.
ZitatWas sollte man denen am Besten antworten, dass sie sich nicht provoziert fühlen noch mehr Bettelbriefe zu verfassen? :
"Hier ist das Geld das ihr wollt"
ZitatDeren Prinzip scheint zu sein, was auch immer passiert wir schieben es auf den Verkäufer, soll der haften. :
Richtig.
Die prüfen nicht, das "Geld zurück" geht da praktisch auf Zuruf. Das System strotzt in dem Bereich vor Willkür, Intransparenz und Rechtswidrigkeit.
Zitat"Hier ist das Geld das ihr wollt" :
Ich wollte ursprünglich mal die Forderung direkt bei Paypal begleichen. Aber die stellen Sturr und sagen
man könne mir nicht weiterhelfen, ist jetzt bei KSP. Hat mich schon verwundert, man würde meinen es wäre doch in Paypals Interesse dass die Forderung beglichen wird.
Grundsätzlich bleiben ja dann 3 Möglichkeiten. Welche wäre zu empfehlen?
1. Diesem KSP E-mails direkt antworten, im Stille von "Werte KSP, ich weisse ihre Forderung zurück. Diese ist durch fragwürdige Kreditkartenrückbuchungen des Käufers entstanden, welche ihr Mandat Paypal nun versucht auf mich abzuwälzen. Ihre Argumentation mit Verweis auf ihre AGB führt ins Leere, da dies nicht mit dem Recht vereinbar ist (wäre noch interessant herauszufinden ob es jetzt schweizer oder deutsches Recht ist).
2. Das selbe, einfach per Postweg wenn der erste Drohbrief reinflattert
3. Alles ignorieren, und einfach mit Zurückweisen der Forderung beim Mahnbescheid antworten (wo ich auch gespannt bin ob die das in der Schweiz versuchen werden aufzuziehen)
ZitatHat mich schon verwundert, man würde meinen es wäre doch in Paypals Interesse dass die Forderung beglichen wird. :
Aber nicht im Interesse der Anwälte ... die Raten für den Porsche müssen ja irgendwo herkommen ...
ZitatDiese ist durch fragwürdige Kreditkartenrückbuchungen des Käufers entstanden :
Nicht durch "fragwürdige" sondern durch "unberechtigte" ...
Wobei ich das ganze anders formulieren würde
Ich würde einfach schreiben, das ich deren Forderungen nicht nachvollziehen kann, das man die unsubstantiierte Behauptung meiner Verantwortlichkeit bitte unverzüglich durch geeignete Nachweise beweisen möge und ich bis bis dahin jede Zahlung verweigern werde und man von weiteren, reinen Bettelbriefen absehen möge da diese nicht zur Zahlung führen würden.
Zitat2. Das selbe, einfach per Postweg wenn der erste Drohbrief reinflattert :
Würde ich dann machen, ja
ZitatNicht durch "fragwürdige" sondern durch "unberechtigte" ... :
Könnte man ansonsten nicht auch einfach nur auf § 675 u S. 2 BGB verweisen ?
Dann erübrigt sich auch die Frage nach was für Rückbuchgen das waren.
LG Köln, Urteil vom 17.12.2020 - 22 O 482/19
" b) Der Vertrag zwischen der Beklagten und dem Kläger ist als solcher über die Ausgabe und Nutzung von E-Geld zu qualifizieren. Hierfür sind gem. § 675 c Abs. 2 BGB die Vorschriften der 675 c ff. BGB anzuwenden."
"c) Gemäß § 675 u S. 2 BGB ist ein Zahlungsdienstleister verpflichtet, im Falle eines nicht autorisierten Zahlungsvorgangs dem Zahler den Zahlungsbetrag unverzüglich zu erstatten. (...)"
-- Editiert von Doms_ am 01.05.2022 00:03
-- Editiert von Doms_ am 01.05.2022 00:04
ZitatKönnte man ansonsten nicht auch einfach nur auf § 675 u S. 2 BGB verweisen ? :
Erfahrungsgemäß werden die eine Menge §§ und Argumente liefern warum alles rechtens sei, das der Verkäufer für Fehlentscheidungen und Willkür des Zahlungsdienstleisters verantwortlich sei.
Nur vor Gericht wollen sie das ganze dann erfahrungsgemäß nicht wirklich vertreten ...
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