Paypal Mahnung (Sportwetten)

12. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
SamAxe
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)
Paypal Mahnung (Sportwetten)

Hallo,

ich bin gerade auf dieses Forum gestoßen, weil ich im Internet auf der Suche nach Erfahrungen mit Paypal war. Mein Sohn (19 Jahre alt) ist spielsüchtig und hat sich vor zwei Wochen via Paypal auf zwei Wettanbieter Geld per Lastschrift einzahlen lassen. Natürlich war sein Konto nicht gedeckt und natürlich hat er das Geld verzockt. Jetzt sind Ende der Woche die ersten Mahnungen für die einzelnen Lastschriften gekommen. Es waren zwei Lastschriften und es geht um insgesamt 500 Euro, die Paypal jetzt von ihm fordert. Auf meine Frage hin, was er jetzt tun möchte, meinte er nur, er könne sowieso nicht bezahlen und er hat im Internet herausgefunden, dass Paypal das Geld sowieso nicht einfordert. Ich habe ihn dann für verrückt erklärt, aber bin auch nicht bereit, ihm erneut aus der Patsche zu helfen und diesen Betrag zu übernehmen. Daraufhin habe ich mich jetzt selbst informiert und zahlreiche Beiträge in Foren gelesen, in denen Leute tatsächlich behaupten, man solle diese Paypal Mahnungen einfach ignorieren, selbst wenn irgendwann das Inkassobüro schreibt.

Ist an diesen Geschichten etwas dran oder sind das nur wilde Behauptungen von Einzelnen? Paypal fehlen doch jetzt 500 Euro und diese stehen ihnen doch zu. Nach Mahnungen und Inkassoschreiben könnte Paypal das Geld doch einklagen. Es kann doch nicht sein, dass Paypal einfach darauf verzichtet, oder irre ich mich? Ich habe meinem Sohn schon vorgeschlagen, dass ich es ihm bezahle und er die Summe bei mir abarbeitet, aber er will einfach den Weg des "nicht zahlens" gehen.

Vielleicht könnt ihr mir einen Rat geben.

Post vom Inkassobüro?

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5047 Beiträge, 1952x hilfreich)

Zitat:
dass Paypal einfach darauf verzichtet, oder irre ich mich?


Naja, Paypal müsste schon nachweisen, dass die EUR 500 an den Wettanbieter - unwiderruflich - ausgezahlt wurden.
Das bezweifele ich. Lastschrift und Glücksspiel!

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8432 Beiträge, 3449x hilfreich)

Das kann noch heftiger werden, denn wenn er vorsätzlich auf das Nichtzahlen spekuliert, steht noch Betrug im Raum.
Allgemein kann man wohl von geringer Klagefreudigkeit ausgehen, wenn die Forderung von PP bzw. dem Zahlungsempfänger strittig ist und man das fragwürdige Geschäftsmodell nicht gerichtlich bewerten lassen möchte.
Bei zweifelsfreien Forderungen scheint das anders zu sein (wie im Fall hier auch). Dazu gibt es nur ganz wenig Berichte hier. Mind. 2 Fälle sind mir aber in Erinnerung. Aber lass den Sohn doch weitermachen, denn ein Süchtiger muss meist erst mal in ein tiefes Loch fallen, damit er die Wende schafft.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8432 Beiträge, 3449x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Das bezweifele ich. Lastschrift und Glücksspiel!
Bei zugelassenen deutschen Sportwetten sieht das aber anders aus.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Guybrush Threepwood
Status:
Schüler
(179 Beiträge, 433x hilfreich)

Zitat:
Bei zugelassenen deutschen Sportwetten sieht das aber anders aus.


Kann man bei zugelassen deutschen Wettanbietern per Paypal zahlen? Das würde mich spontan doch eher überraschen, da das vom Gedanken des Spielerschutzes durchaus bedenklich wäre.

Ich halte es für gut möglich, dass Paypal die Forderung irgendwann lautlos ausbuchen wird, weil die kein Präzedenzurteil bezüglich der Themen "Paypal" und "Glücksspiel" haben wollen. Da gäbe eine tolle Überschrift in der Bild-Zeitung.

Ich kann mir außerdem gut vorstellen, dass Paypal das Geld von dem Kasino erstattet erhält, wenn nicht gezahlt wird. Weshalb sollten die (angesichts des nicht ganz übersichtilchen Umfelds für Glücksspiel) die wirtschaftlichen/regulatorischen Risiken der Glücksspielanbieter übernehmen?

Das Geschäft funktioniert wahrscheinlich am besten, wenn diese Rechtsfrage nicht geklärt wird. Denn 90% der Betroffenen werden nach Einschüchterung durch die Inkasso-Buden dann doch zahlen (zzgl. eines mehrfachen Betrags an fragwürdigen bis klar unrechtmäßigen Inkassogebühren). Allerdings arbeite ich nicht bei Paypal und habe auch keine Glaskugel.

-- Editiert von Guybrush Threepwood am 12.07.2015 12:46

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6408x hilfreich)

Nicht durchsetzungsfähig allerdings wird er bei paypal rausgeschmissen und landet bei den Sportwettenfritzen auf einer schwarzen Liste

http://reeckmann.blogspot.de/2015/06/paypal-verzichtet-auf-geld-fur-online.html

KSP bzw Infoscore Briefe werden folgen
Gerichtlicher MB ist wahrscheinlich
Nach fristgem Widerspruch wird jedoch ausgebucht

Zitat:
Bei zweifelsfreien Forderungen scheint das anders zu sein (wie im Fall hier auch). Dazu gibt es nur ganz wenig Berichte hier. Mind. 2 Fälle sind mir aber in Erinnerung.

Gib da mal Infos !
Mir ist da kein Fall bekannt wo das eingeklagt wurde

-- Editiert von thehellion am 12.07.2015 12:50

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
SamAxe
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich könnte natürlich meinem Sohn einfach das Geld geben und die Sache ist erledigt, aber ich habe ihm bereits mehrfach aus der Patsche geholfen und habe keine Lust, das diesmal wieder zu tun. Er muss jetzt mal die Konsequenzen dafür tragen. Er geht allerdings felsenfest davon aus, dass er einfach nur widersprechen muss und es dann im Sande verläuft. Dass er Probleme mit Gerichten und dem Gesetz bekommt, möchte ich natürlich auch nicht.

Wenn ich euch richtig verstanden habe, kann man nicht vorhersehen, wie das ausgeht, wenn er einfach nicht bezahlt, oder?

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8432 Beiträge, 3449x hilfreich)

Zitat (von thehellion):
Gib da mal Infos !
Mir ist da kein Fall bekannt wo das eingeklagt wurde
Wir hatten hier im Forum mindestens 2 Fälle, die vor Gericht gingen und der TE um Hilfe bat. Die Fälle waren aber so glasklar, das allseits ein Einlenken empfohlen wurde. Dann gibt es auch kein Urteil.
Man sollte auch aufpassen bei der Zahlungsart! Fungiert Paypal als KK-Zahlungsdienstleister ist das nicht mit Paypal-Konten zu vergleichen, bei denen irgendwelche "Entscheidungen" gegen jegliche Logik getroffen wurden. Das geht vielleicht in Uganda durch, nicht aber in der EU. Als KK-Mittler stehen die PP-AGB auch nicht auf dem Prüfstand. Warum sollte PP also die Forderungen ausbuchen? Hier ist es Lastschrift, aber keine strittigen Forderungen (Abtretungsproblem) oder selbstherrliche PP-Entscheidung. Daher wäre ich vorsichtig mit Aussagen wie "wird sowieso ausgebucht". Kann gutgehen, wird aber im Laufe der Zeit immer unwahrscheinlicher. Mastercard verzichtet auch nicht auf Forderungen, wenn der Kunde sein Geld fragwürdig rauswirft.
Egal - TE soll es mal laufen lassen und dann berichten.

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Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24966 Beiträge, 16142x hilfreich)

Das rein Pädagogische muss man mal vom Rechtlichen trennen.

In der Tat ist die Wichtigste Frage, ob der Anbieter, bei dem er war, nun eine Lizenz im Sinne der deutschen Gesetze hat oder nicht. Wenn der Anbieter in Deutschland nicht zugelassen ist, dann sind gemäß BGB die Schulden nicht einklagbar. Daran kann auch Paypal nichts ändern, egal wie laut die zetern. Denn Paypal kann sich als Zahlungsdienstleister die Forderung nur abtreten lassen, dann aber kann man Paypal dieselben Vorbehalte machen wie dem Ursprungs-Gläubiger. Die andere Möglichkeit für Paypal wäre, dem Wettanbieter die Zahlung zu stornieren und dann wäre der Anbieter widerum der, der fordern muss aber nicht kann.
Und damit ist das Zivilrechtliche geklärt. Offen bleibt die Frage, ob hier eine Straftat vorliegt, wenn man von Anfang an nicht zahlen konnte. Aber hier dreht es sich um die Frage, ob man Betrug begehen kann, wenn die zugrundeliegende Schuld nicht einklagbar ist, also insoweit gar kein Vermögensschaden entstehen kann. Das kann man mal im Strafrechtsforum nachfragen.

Rein pädagogisch hat dein Sohn ein Problem. Solange er sich mit seiner Sucht nicht auseinandersetzt, wird er immer tiefer sinken und die Schwelle, Straftaten zu begehen, hat er bereits erreicht. Er hat die Schwelle erreicht, vorsätzlich nach Wegen zu suchen, zu zocken und das Geld zu prellen... Bedenklich. Eine Therapie ist hier durchaus dringend anzuraten.

Rein Moralisch sehe ich es so, dass er das zahlen müsste, egal ob es einklagbar ist oder nicht, egal ob es eingeklagt wird oder nicht. Er hat sich dazu entschieden, zu zocken, also soll er auch dafür gerade stehen.

-- Editiert von mepeisen am 12.07.2015 15:11

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#9
 Von 
SamAxe
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

Ja, stimme dir da zu.

Er sagt, gewettet hat er nur bei bet at home und bei bet and win.
Was das für Läden sind weiß ich allerdings nicht, kenne mich dort nicht aus.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8432 Beiträge, 3449x hilfreich)

Die rechtliche Stuation mit solchen Firmen ist etwas kompliziert. Schau einfach mal nach Zulassung (meist Schleswig-Holstein) und ob es Verknüpfung von Paypal (Bonus) und dem Anbieter gibt. Je mehr sich PP aktiv engagiert und mit absahnt, umso höher ist die Chance der Abschreibung. Ich würde aber mit viel Ärger rechnen und sehe die Erfolgsaussichten bei vielleicht 50:50



-- Editiert von Mr.Cool am 12.07.2015 18:42

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#11
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6408x hilfreich)

Zitat:
Warum sollte PP also die Forderungen ausbuchen?

Denen bleibt ja nichts anderes übrig !

Guckst Du hier :
http://reeckmann.blogspot.de/2015/06/paypal-verzichtet-auf-geld-fur-online.html

Zitat:
Schau einfach mal nach Zulassung (meist Schleswig-Holstein) und ob es Verknüpfung von Paypal (Bonus)

Gilt expl nur für in Schleswig Holstein zugelassene Online Casinos und der Zocker muß seinen Wohnsitz in Schleswig Holstein haben

Zitat:
Daher wäre ich vorsichtig mit Aussagen wie "wird sowieso ausgebucht". Kann gutgehen, wird aber im Laufe der Zeit immer unwahrscheinlicher.

Was anders als ausbuchen ist für paypal oder den Casinobetreiber nicht möglich
Eine Klage ist ausgeschlossen

Zitat:
Wir hatten hier im Forum mindestens 2 Fälle, die vor Gericht gingen und der TE um Hilfe bat. Die Fälle waren aber so glasklar, das allseits ein Einlenken empfohlen wurde. Dann gibt es auch kein Urteil.

Mir ist da nichts bekannt ! Hier im Inkassoforum ?
Wann war das ungefähr ?
Zitat:
Mastercard verzichtet auch nicht auf Forderungen, wenn der Kunde sein Geld fragwürdig rauswirft.

Wie meinst Du das ?



-- Editiert von thehellion am 13.07.2015 00:12

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8432 Beiträge, 3449x hilfreich)

Zitat (von thehellion):
Wie meinst Du das ?
Warum bieten solche Unternehmen neben Paypal auch Visa und Mastercard als Zahlungsart an, wenn das Nichtzahlen so einfach ist? Mir ist allerdings nicht so ganz klar, ob PP nur Zahlungsdienstleister ist wie die KK-Firmen(PCI) oder deren Position anders ist.
Zitat (von thehellion):
Mir ist da nichts bekannt ! Hier im Inkassoforum ?
Glaube ich nicht. Eher unter Internet oder Auktionen.
Ist so zwischen 3-12 Monaten her.
Zur Glückspielproblematik kann ich mich wegen Detailkenntnissen nicht weiter äussern. Mir fehlt nur der Glaube, das die Abzocker seit Jahren Geld ausbuchen sollen bei vetofähigen Zahlungsmethoden. Das hätte sich bestimmt sehr schnell in den Spielerkreisen rumgesprochen.

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#13
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5047 Beiträge, 1952x hilfreich)

Zitat:
Nicht durchsetzungsfähig allerdings wird er bei paypal rausgeschmissen und landet bei den Sportwettenfritzen auf einer schwarzen Liste


Da Paypal bei der Eröffnung eines Paypal-Kontos nicht die Identität des Kontoinhabers gerichtsfest prüft, ist diese Schwarze Liste eher ein Witz.

Zitat:
Fungiert Paypal als KK-Zahlungsdienstleister ist das nicht mit Paypal-Konten zu vergleichen, bei denen irgendwelche "Entscheidungen" gegen jegliche Logik getroffen wurden.


Als Beklagter würde ich in jedem Fall den Einwand erheben, dass Paypal glaubhaft machen muss, dass dem Wettanbieter tatsächlich das Geld unwiderruflich aufgezahlt wurde.
Nur dann ist Paypal als reiner Zahlungsdienstleister ein Schaden entstanden.

Zur Historie: Hier im Forum gab es vor 3 Jahren einen Fall, wo Paypal tatsächlich geklagt hat.
Als der Beklagter in der Klageerwiderung den Punkt aufwarf, dass der Geldempfänger das Geld möglicherweise gar nicht empfangen hat (bzw. Paypal den Betrag auf dem Empfängerkonto gesperrt hat) -> genau an diesem Punkt hat Paypal die Klage zurückgezogen.

Es existieren Fälle, wo Paypal bei einer Lastschriftrückbuchung die Summe sowohl beim Sender einfordert, gleichzeitig aber die Summe beim Empfänger sperrt. Nehmen wir an, der Sender bezahlt die Forderung. Kann man sich 100% sicher sein, dass Paypal dieses Geld beim Empfänger entsperrt?

3x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24966 Beiträge, 16142x hilfreich)

Zitat:
Das hätte sich bestimmt sehr schnell in den Spielerkreisen rumgesprochen.

Viele Spieler leben in einer andere Realität, verschließen sich vor der Welt und lassen Mahnbescheide unreflektiert über sich ergehen. Das heißt nicht, dass es alles so geht.

Zitat:
genau an diesem Punkt hat Paypal die Klage zurückgezogen.

Was auch logisch klingt, denn in den AGB steht sogar ausdrücklich, dass sie im Falle eines Widerspruchs das Geld einfrieren.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5047 Beiträge, 1952x hilfreich)

Zitat:
Was auch logisch klingt, denn in den AGB steht sogar ausdrücklich, dass sie im Falle eines Widerspruchs das Geld einfrieren.


Was ist daran logisch?
Wieso klagt Paypal beim Sender Geld ein, wenn es das Geld beim Empfänger gesperrt hat?
Ihr redet über eine wirksame Abtretung?

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24966 Beiträge, 16142x hilfreich)

Ich bezog mich darauf, dass sie vor Gericht einen Rückzieher machen. Man will halt die merkwürdigen erfundenen Rechtskonstruktionen nicht durchleuchtet bekommen.

Signatur:

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1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
SamAxe
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

Also greife ich jetzt einach mal nichte in und lass meinen Sohn das über sich ergehen.
Na hoffentlich geht das gut aus.

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6408x hilfreich)

Zitat:
Warum bieten solche Unternehmen neben Paypal auch Visa und Mastercard als Zahlungsart an, wenn das Nichtzahlen so einfach ist? .

Ist ja bei weitem nicht jedem Zocker bekannt das er das Geld durch Chargeback (bei Kreditkarten) oder Lastschriftstorno (paypal etc) leicht zurückholen kann und keinerlei rechtliche Konsequenzen zu befürchten hat
Zitat:

Mir ist allerdings nicht so ganz klar, ob PP nur Zahlungsdienstleister ist wie die KK-Firmen(PCI) oder deren Position anders ist

Spielt keine relevante Rolle welchr Position Payal hat denn diese Forderungen sind nach deutschem recht nicht einklagbar
Schau Dir doch den Link oben an (Post 11)
Zitat:
Mir fehlt nur der Glaube, das die Abzocker seit Jahren Geld ausbuchen sollen bei vetofähigen Zahlungsmethoden. Das hätte sich bestimmt sehr schnell in den Spielerkreisen rumgesprochen.

Das machen sie aber und es Spricht sich ja glücklicherweise rum
Wenn der Zocker hartnäckig bleibt sind den Casino Betreiber die Hände gebunden
Hatten wir ja alles schon des öfteren im FSB Forum durchdiskutiert ;)
Zitat:
Eher unter Internet oder Auktionen.
Ist so zwischen 3-12 Monaten her.

Habe gesucht und nichts gefunden.
Evtl hast Du was verwechselt ! Eine Klage wg Spielschulden eines Online Casinos dürfte wohl ausgeschlossen sein

Zitat:
Da Paypal bei der Eröffnung eines Paypal-Kontos nicht die Identität des Kontoinhabers gerichtsfest prüft, ist diese Schwarze Liste eher ein Witz.

Ich meinte damit das die Sportwetten und Casinobetreiber nach einem Chargeback bzw Paypal Lastschriftstorno des Zockers diesen - aus verständlichen gründen - nicht mehr als Kunden aufnehmen werden

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

1x Hilfreiche Antwort

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