Paypal Schulden durch Aktienzockerei (ICmarkets)

16. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
guest-12321.09.2020 07:30:14
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Paypal Schulden durch Aktienzockerei (ICmarkets)

Hallo,
Ich habe rein großes Problem. Ich habe bei ic Markets 15.000€ verloren obwohl mein Bank Konto nicht gedeckt war bzw gedeckt ist. Ich habe über meine Bank die Buchungen per Lastschrift rückbuchung zurück gebucht. Ich habe das alles bei Paypal gemeldet. Ich wollte mal hier in der Runde fragen was mir jetzt bevor steht bzw. was ich jetzt machen soll?
Ich kann das Geld nicht zurück zahlen , bin somit zahlungsunfähig. Bin noch Azubi.

Mit freundlichen Grüßen

Post vom Inkassobüro?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von Tomy39):
Ich wollte mal hier in der Runde fragen was mir jetzt bevor steht

Losgehen wird es mit Inkasso etc. Da muss man dann aufpassen, das die einem keine Unfuggebühren berechnen, das machen die gerne mal.

Dann Anwalt und Klage bei Gericht, das dann mit einem Titel endet.

Am Ende kommt der Gerichtsvollzieher und pfändet.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Und eventuell könnte man noch eine Anzeige wegen Betruges kassieren. In der Schilderung sehe ich jedenfalls eine Zockerei mit Geld, was man nie hatte. Korrekt?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Zitat (von Tomy39):
Hallo,
Ich habe rein großes Problem. Ich habe bei ic Markets 15.000€ verloren obwohl mein Bank Konto nicht gedeckt war bzw gedeckt ist. Ich habe über meine Bank die Buchungen per Lastschrift rückbuchung zurück gebucht. Ich habe das alles bei Paypal gemeldet. Ich wollte mal hier in der Runde fragen was mir jetzt bevor steht bzw. was ich jetzt machen soll?
Ich kann das Geld nicht zurück zahlen , bin somit zahlungsunfähig. Bin noch Azubi.

Mit freundlichen Grüßen


Böse Briefe kommen von ksp bzw infoscore. Telefoninkasso ist wahrscheinlich. Logischerwis landest Du auf einer schwatzen liste und wirst Börsentechnisch nicht mehr bedient.
Wird nicht eingeklagt. Diese Forderung ist in Deutschland nicht durchsetzungsfähig. Es spielt keine Rolle das paypal zwischengeschaltet war.

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

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#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Tomy39):
Ich wollte mal hier in der Runde fragen was mir jetzt bevor steht

Losgehen wird es mit Inkasso etc. Da muss man dann aufpassen, das die einem keine Unfuggebühren berechnen, das machen die gerne mal.

Dann Anwalt und Klage bei Gericht, das dann mit einem Titel endet.

Am Ende kommt der Gerichtsvollzieher und pfändet.


Das wird nicht eingeklagt. War selbst nicht nur Inkassotante sonder davor ca 10 Jahre bei einem Broker im Aktien und AO bzw Devisen optionshandel tätig.
Der landet auf ner schwarzen Liste, evtl schmeist Ihn pp auch raus

-- Editiert von thehellion am 18.09.2020 22:33

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

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#5
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Dann Anwalt und Klage bei Gericht, das dann mit einem Titel endet.


Paypal klagt Schielschulden i.d.R. nicht ein. Mach Dir keine Sorgen!
Briefkasten im Auge behalten. Einem gerichtlichen Mahnbescheid musst Du natürlich unbedingt widersprechen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von thehellion):
Wird nicht eingeklagt. Diese Forderung ist in Deutschland nicht durchsetzungsfähig.

Das sehe ich ganz anders.



Zitat (von vundaal76):
Paypal klagt Schielschulden i.d.R. nicht ein.

Ja und? Das ist hier vollkommen irrelevant.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13735 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Paypal klagt Schielschulden i.d.R. nicht ein. Mach Dir keine Sorgen!
Das sind aber keine Spielschulden.

Ob der Broker einen Anspruch auf das Geld hat ist eine ganz andere Frage. Da kommt es darauf an, wie das ganze abgelaufen ist (Kontoeröffnung, Aufklärung über die Risiken etc.).

Stefan

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