Hallo Zusammen,
leider leide ich seit geraumer Zeit an einer Spielsucht. Durch einen „Freund" bin ich auf die Seite bzw App BWIN gekommen und habe in den letzten 10 Wochen > 20.000 Euro über Paypal eingezahlt und verspielt.
Ab und an konnte ich mir zwar einen „Gewinn" über Paypal auszahlen, aber der Gesamtverlust liegt noch immer bei über 15.000 Euro.
Leider habe ich das Geld nicht und bin jetzt verzweifelt wo ich das Geld herbekommen soll.
Die Lastschrifteinzüge werde ich widersprechen und einen Widerspruch an Paypal senden:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
der Vertrag, den Sie mit dem Anbieter (BWIN) geschlossen haben, ist nichtig.
Die Teilnahme an Online-Glücksspielen - wie bei mir vorgekommen - ist gesetzlich untersagt.
Das hat zur Folge, dass entsprechende Vertragsschlüsse nach § 134 BGB
NICHTIG sind, denn solche Verträge verstoßen gegen das gesetzliche Verbot von Online-Glücksspielen.
Da der Vertrag nichtig ist, können Sie von dem Anbieter die Rückzahlung des Geldes verlangen, denn der Anbieter ist um dieses Geld ungerechtfertigt bereichert (§ 812 BGB
).
Hiermit weise ich Sie auf diese klare Rechtslage hin und Sie sollten verlangen, dass der Zahldienst den Betrag umgehend zurückbucht."
Reicht das so?
Vorab vielen Dank!
VG
-- Editiert von Moderator am 26.12.2018 14:46
-- Thema wurde verschoben am 26.12.2018 14:46
Paypal Schulden durch BWIN Sportwetten
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?



--> http://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/
--> https://www.123recht.de/forum/inkasso/Paypal-und-Onlinecasino-__f531105__pg15.html
Es gibt im Übrigen kein gesetzliches Verbot von Online-Glücksspielen.
-- Editiert von mepeisen am 26.12.2018 09:40
Danke für die beiden Links.
Ich werde mich demnächst auch in Therapie begeben, meine Frau unterstützt mich dabei, dass ich nicht nochmal in diese Situation der Suchtverfalls komme.
Kannst du mir noch sagen ob die Forderungen von Paypal (BWIN Sportwetten) gerichtlich einklagbar sind?
VG
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Lesen SIe doch einfach mal die Beiträge der eingesetzten LINKs.
Ich habe mich durch die Seiten gelesen, nur leider gehen die Meinungen auseinander.
Bei den betroffenen Personen wird von Online Casino Schulden gesprochen und bei mir sind es explizit die Sportwetten Schulden von BWIN.
Sind diese Sportwetten Schulden gerichtlich einklagbar? Dazu konnte ich auf den betreffenden Seiten noch nichts finden.
VG
ZitatSind diese Sportwetten Schulden gerichtlich einklagbar? :
Ich denke, dass diese Schulden durchaus einklagbar sind.
Zitat:Spielschulden bei Unternehmen
Nicht alle Spielschulden fallen unter den § 762 des BGB .
Anders sieht die rechtliche Lage jedoch bei Schulden aus, die durch Spiel oder Wette gegenüber einem Unternehmen entstanden sind, das legal Glücksspiele anbietet. Kasinos, Online-Portale etc. haben daher meist die Möglichkeit, Spielschulden durch einen Mahnbescheid, Pfändung usw. einzutreiben.
Denn durch das Spiel oder die Wette geht der Spieler in der Regel einen Vertrag mit dem Unternehmen ein. Das hat auch Vorteile: Beide Vertragspartner sind verpflichtet, die dadurch entstehenden Verbindlichkeiten zu erfüllen. Der Spieler kann dementsprechend auch seinen Gewinn gerichtlich einfordern.
https://www.schuldnerberatung.de/spielschulden/
-- Editiert von AltesHaus am 26.12.2018 12:33
Auch von einem im Auslnd ansässigen Unternehmen? Paypal bzw BWIN haben ihren Sitz im
Ausland. Ändert sich dadurch etwas an der Rechtslage?
ZitatAuch von einem im Auslnd ansässigen Unternehmen? Paypal bzw BWIN haben ihren Sitz im :
Ausland. Ändert sich dadurch etwas an der Rechtslage?
http://www.roulettezeitung.com/online-casino-schulden-bei-paypal-nicht-bezahlen/002397/
Ich weiß nicht, ob Sie damit durchkommen.
Danke für den Link. Auch dort ist von Casinos die Rede.
Bei mir geht es um Online Sportwetten bei einem im Ausland ansässigen Unternehmen.
Können die Klage einreichen? Hat hier vll schon einer diesbezüglich Erfahrung gemacht?
VG
Zitat:Ich denke, dass diese Schulden durchaus einklagbar sind.
Sportwetten unterscheiden sich nach Ansicht des BGH nicht von Glücksspiel. Wenn keine Lizenz vorliegt, gilt für sie dasselbe.
Wo das Unternehmen sitzt, ist irrelevant. Relevant ist, ob eine entsprechende deutsche Lizenz vorliegt.
Danke, liegt denn dem Unternehmen BWIN eine deutsche Lizens vor?
Es steht leider im Internet vieles wiedersprüchliges geschrieben und auf der BWIN HP steht nur das eine Lizens im EU Ausland gibt.
Weis da einer mehr?
VG
Wieso kümmert dich das, wenn du das Geld sowieso nicht hast? Kümmere dich um deine Sucht. Das ist viel wichtiger. Ansonsten: Lies das verlinkte Thema.
ZitatDanke, liegt denn dem Unternehmen BWIN eine deutsche Lizens vor? :
Ja diese liegt vor.
Meine Frau unterstützt mich bei der Sichtbekämpfung und das ich die Therapie durchziehe um nicht wieder in eine solche Situation zu geraten.
Aber um den finanziellen Schaden gering zu halten, da meine Frau mir das Geld von Ihrem ersparten geben möchte, würde ich gerne wissen ob Paypal das Geld bei mir einklagen würde?
Das Klima im Haus ist aktuell (verständlicherweise) sehr angespannt, trotz reinem Tisch und offenen Worten und ich möchte ehrlich gesagt auch nicht auf das ersparte Geld meiner Frau zurückgreifen, da ich die Sch.... gebaut habe.
VG
Das heisst, das die bzw Paypal das Geld einklagen können?
Oder kann ich mich auf 762,763 BGB berufen?
Zitat:ZitatDanke, liegt denn dem Unternehmen BWIN eine deutsche Lizens vor? :
Ja diese liegt vor.
Hallo,
Da dies ja illegales geld war, kannst du doch sicherlich auch belegen, selbiges wieder zurückgezahlt zu haben oder?Zitat:Ab und an konnte ich mir zwar einen „Gewinn" über Paypal auszahlen
Ja, durch erneute Einzahlungen. :-(
Wenn ich die letzten 8 Wochen betrachte, dann habe ich ein Saldo von ca. 15.000 Euro.
Mir stellt sich noch immer die Frage ob eine Klage seitens Paypal erfolgreich wäre.
Auch wenn BWIN eine deutsche Lizens hat, handelt es sich doch trotzdem um Wettschulden oder irre ich mich da gewaltig?
Ich möchte hier nichts gutreden, werde trotz den Rückbichungen einen Verlust im 5-stelligen Bereich haben.
Diese Möglichkeit, das Paypal das Geld nicht einklagt, würde sich für mich wie eine Neugeburt anfühlen.
Ich habe mir und meiner Frau versprochen, das ich damit aufhöre und mein neues Leben in den Griff bekomme.
ZitatHallo, :
Da dies ja illegales geld war, kannst du doch sicherlich auch belegen, selbiges wieder zurückgezahlt zu haben oder?Zitat:Ab und an konnte ich mir zwar einen „Gewinn" über Paypal auszahlen
Spielschulden sind gerichtlich nicht einklagbar!
Nichts an Paypal zahlen!
Briefkasten im Auge behalten - in 3/4 Monaten trudelt ein gerichtlicher Mahnbescheid ein. Diesem widersprechen und gut ist.
Danke!
Gilt das mit den Spielschulden auch wenn BWIN eine deutsche Lizens vorweist?
Wie kann ich das hier verstehen:
https://www.schuldnerberatung.de/spielschulden/
Leider gibt es verschieden Meinungen im Internet.
ZitatSpielschulden sind gerichtlich nicht einklagbar! :
Nichts an Paypal zahlen!
Briefkasten im Auge behalten - in 3/4 Monaten trudelt ein gerichtlicher Mahnbescheid ein. Diesem widersprechen und gut ist.
ZitatSpielschulden sind gerichtlich nicht einklagbar! :
Nichts an Paypal zahlen!
Spielschulden bei Unternehmen:
"Anders sieht die rechtliche Lage jedoch bei Schulden aus, die durch Spiel oder Wette gegenüber einem Unternehmen entstanden sind, das legal Glücksspiele anbietet. Kasinos, Online-Portale etc. haben daher meist die Möglichkeit, Spielschulden durch einen Mahnbescheid, Pfändung usw. einzutreiben.
Denn durch das Spiel oder die Wette geht der Spieler in der Regel einen Vertrag mit dem Unternehmen ein. Das hat auch Vorteile: Beide Vertragspartner sind verpflichtet, die dadurch entstehenden Verbindlichkeiten zu erfüllen. Der Spieler kann dementsprechend auch seinen Gewinn gerichtlich einfordern."
Quelle: https://www.schuldnerberatung.de/spielschulden/
Also lautet die Antwort eigentlich NEIN, denn du hast das geld nicht zurück gezahlt. Du hast ja nur eingezazhlt und erneut gespielt oder?Zitat:Ja, durch erneute Einzahlungen. :-(
Ja, das stimmt. Ich werde es „Gegenrechnen" und bin die letzten Monate betrachtet trotz der Gewinnauszahlungen deutlich im Minus. Ca 15.000 Euro.
Zitat:Also lautet die Antwort eigentlich NEIN, denn du hast das geld nicht zurück gezahlt. Du hast ja nur eingezazhlt und erneut gespielt oder?Zitat:Ja, durch erneute Einzahlungen. :-(
Wieso gegenrechnen? Das Geld gehört Dir nicht und du musst es zurückzahlen. Du schreibst ja immerhin selber, dass das geld nicht rechtens ist...
Ich möchte mich ja auch nicht bereichern. Nur macht es Sinn den Gewinn (ca 5000 Euro) zurückzuzahlen und gleichzeitig den Einzug über 20.000 Euro zu widersprechen?
Ich hätte jetzt „nur" einen Teil in Höhe von 15.000 Euro widersprochen, damit halt keine Bereicherung entsteht.
Bin aktuell etwas durcheinander, bitte entschuldigt.
ZitatWieso gegenrechnen? Das Geld gehört Dir nicht und du musst es zurückzahlen. Du schreibst ja immerhin selber, dass das geld nicht rechtens ist... :
Dazu eine Gegenfrage!Zitat:Ich möchte mich ja auch nicht bereichern
Macht es sinn zum einen zu sagen, diese Glücksspiele sind nicht Gesetzesmässig und daher besteht kein recht seitens des Betreibers auf das Geld, aber im gleichen Zuge sagt man, der Gewinn, den man mal hatte, dieser wäre ok und rechtmässig?
Daher, entweder ALLES ist nicht rechtmässig und muss somit Rückabgewickelt werden, oder es ist ALLES rechtmässig und nichts muss rückabgewickelt werden.
Sich jetzt nur was aussuchen, so wie du es willst, dass geht dann nicht...
-- Editiert von lesen-denken-handeln am 26.12.2018 17:27
Das stimmt, entweder alles oder nichts. Das heisst doch dann aber auch, wenn es vor Gericht käme, ich auch meine Einzahlungen über Paypal von den letzten 13 Monaten wiederbekäme, richtig?
Naja ich lasse es jetzt erstmal bei den Rücklastschriften (die ja leider eh nocht eingelöst werden können) und hoffe das mir hier noch einer einen Ratschlag aus Erfahrung geben kann wie ich weiterverfahren soll...
Paypal Lastschriften zurückgehen lassen....Widerspruchschreiben aufsetzen und Mahnbescheid wiedersprechen.
Weis nur nicht wie das Widerspruchsschreiben an Paypal auszusehen hat. Und einen Anwalt kann ich mir aktuell nicht leisten.
Hat einer eine Idee ohne auf das Schreiben vom RA Reckmann zu verweisen. Das liegt mir schon vor. Ist aber an ein Online Casino gerichtet, was bei mir nicht zutrifft.
VG
ZitatMir stellt sich noch immer die Frage ob eine Klage seitens Paypal erfolgreich wäre. :
Ja paypal kann und paypal wird, wenn diese das Geld bereits weitergeleitet haben.
ZitatSpielschulden sind gerichtlich nicht einklagbar! :
Das ist so nicht richtig, aber da es genau das ist, was der TE hier lesen möchte werde ich dazu nichts mehr schreiben

Zitat:Ist aber an ein Online Casino gerichtet, was bei mir nicht zutrifft.
Dann musst du dieses Schreiben entsprechend umformulieren
Hallo zusammen, ich war heute spontan, da noch ein Platz frei war, in einer Sucht Therapiegruppe.
Für den ersten Tag war es sehr hilfreich und ich werde noch einige Male hingehen.
Es kam auch die Frage von einer Person, welcher > 10.000 Euro in den letzten 3 Jahren verzockt hat. Ob man auch Beträge von Paypal (über Lastschrift) zurückfordern kann?
z.B. Abbuchungen aus 2017, wo kein Lastschriftwiderspruch mehr möglich ist. Er hat auch bei BWIN sein Geld verspielt und ist wohnhaft in NRW.
8 Wochen Lastschrift Widerspruch geht ja ohne Probleme
und bis zu 13 Monaten nur mit Grund.
Was ist mit dem Zeitraum vor 13 Monaten?
Kennt sich da einer aus?
VG
Zitat:und bis zu 13 Monaten nur mit Grund.
Das ist falsch. Ob man einen Grund hat oder nicht, ist irrelevant. Die 13 Monate sind nur relevant, wenn es keine Abbuchungs-Erlaubnis gab.
Zitat:Was ist mit dem Zeitraum vor 13 Monaten?
Unmöglich.
Zitat:Zitat:und bis zu 13 Monaten nur mit Grund.
Das ist falsch. Ob man einen Grund hat oder nicht, ist irrelevant. Die 13 Monate sind nur relevant, wenn es keine Abbuchungs-Erlaubnis gab.
Das Eintragen der Bankverbindung bei PP gilt dann wohl als Abbuchungserlaubnis, richtig? Oder muss zwingend ein Sepa Mandat ausgefüllt worden sein?
Zitat:Was ist mit dem Zeitraum vor 13 Monaten?
Unmöglich.
Wäre es evtl rechtlich möglich, das eingezogene Geld bei PP zurückzufordern?
VG
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