Paypal infoscore forderungsmanagment

18. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
Tomford
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 4x hilfreich)
Paypal infoscore forderungsmanagment

Hallo zusammen,

Ich hatte einen unausgeglichen Betrag bei payal offen.
Leider habe ich das vergessen und die erste Mahnung Bzw Forderung von einem externen Unternehmen kam an
- infoscore Forderungsmanagement GmbH

Meine Offene Rechnung bei Paypal lag bei
50,17 Cent

Infoscore wollte von mir jedoch über 120 Euro.


Nach Bischen im Recherche übers Internet habe ich das so verstanden das ich die Forderung nicht zahlen muss und einfach den Betrag bei Paypal ausgleichen soll.

Dies habe ich gemacht und auf mein Paypal Konto 55 Euro überwiesen.

Die Sache war nun für mich erledigt.
3-4 Wochen später bekomme ich wieder Post von der infoscore


"
Die an unsere Auftraggeberin geleistete Zahlung in Höhe von 50,17 haben wir Ihren Forderungskonto gutgeschrieben.

Demzufolge steht noch eine restforderung von 75 zur Zahlung offen "


Das ist die forderungsberechnung:


Diese Kosten sehen wohl noch aus

4.12 zinsen aus 50.17 - 0.01
Inkassokosten - 70,20
Mahnauslagen. - 5,00
4.12 Zinsen aus 50.17 - 0.07


Offen: 75,28 Euro


Sollte ich das bis Ende November nicht bezahlen droht man mir wie folgt

" sollte die Frist nicht eingehalten werden, sind wir verpflichtet, die Akte ohne nochmalige Anmahnung zur gerichtlichen Durchsetzung der gemachten Ansprüche weiterzureichen"


Ich bitte um Rat.
Muss ich diese forderung nun zahlen oder wollen die mir einfach nur Geld aus der Tasche ziehen ?

Danke schonmal im Voraus


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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Wenn du keine Mahnung bekommen hast, würde ich denen das schreiben. "Werte Infoscore. Ich habe keine Ahnung, was sie wollen. Ich habe keine Mahnung erhalten, war dementsprechend nicht in Verzug."

Abwarten, wie sie darauf reagieren.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
Tomford
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo ,

Ich habe Mahnungen per email bekommen
1 mal habe ich drauf reagiert
Da habe ich in etwa gesgagt.

"Habe das bei Paypal eingezahlt oder habe den betrag gezahlt" iWie so.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Tomford
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 4x hilfreich)

Kann mir keiner helfen ?

Würde gerne wissen ob ich das nun zahlen muss oder das wieder eine der üblichen Maschen ist Geld abzuziehen ...

Lg

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Du hast meine Antwort überlesen?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#5
 Von 
Tomford
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 4x hilfreich)

Würde gerne eine zweite Meinung einholen

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Tomford):
Ich habe Mahnungen per email bekommen


Damit wurdest Du in Verzug gesetzt.

Du hast nicht reagiert, deshalb ist die mit Kosten verbundene Weiterverfolgung grundsätzlich möglich. Die Kosten der Rechtsverfolgung können als Verzugsschaden geltend gemacht werden.

Soweit das Allgemeine:

Nun zu Deiner Zahlung. Da du nicht schreibs, wann genau du gezahlt hast, also schon nach der Mahnung oder erst nach Einschaltung des Inkassos kann man die Berechtigung der inkassokosten nicht beurteilen.

Du schreibst auch nicht, was Du im Verwendungszweck bei der Zahlung angegeben hast.
Hast Du ohne Bestimmung gezahlt gilt § 367 Abs. 1 BGB . https://dejure.org/gesetze/BGB/367.html

(1) Hat der Schuldner außer der Hauptleistung Zinsen und Kosten zu entrichten, so wird eine zur Tilgung der ganzen Schuld nicht ausreichende Leistung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung angerechnet.

Du musst schon konkrete Informationen liefern, sonst kann man Dir nur sehr allgemein antworten. Das hilft Dir aber nicht wirklich weiter.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

eines kann man schon mal sagen. An Mahngebühren darf ausschließlich das gefordert werden, was an direktem Sachschaden entsteht. Bei Briefen etwa das Briefporto. Da eMails keinen wirklich in Euro messbaren Sachschaden anrichten (Strom usw. liegt irgendwo unter einem Cent), darf auch im Prinzip keine Mahngebühr gefordert werden.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Tomford
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Zitat (von Tomford):
Ich habe Mahnungen per email bekommen


Damit wurdest Du in Verzug gesetzt.

Du hast nicht reagiert, deshalb ist die mit Kosten verbundene Weiterverfolgung grundsätzlich möglich. Die Kosten der Rechtsverfolgung können als Verzugsschaden geltend gemacht werden.

Soweit das Allgemeine:

Nun zu Deiner Zahlung. Da du nicht schreibs, wann genau du gezahlt hast, also schon nach der Mahnung oder erst nach Einschaltung des Inkassos kann man die Berechtigung der inkassokosten nicht beurteilen.

Du schreibst auch nicht, was Du im Verwendungszweck bei der Zahlung angegeben hast.
Hast Du ohne Bestimmung gezahlt gilt § 367 Abs. 1 BGB . https://dejure.org/gesetze/BGB/367.html

(1) Hat der Schuldner außer der Hauptleistung Zinsen und Kosten zu entrichten, so wird eine zur Tilgung der ganzen Schuld nicht ausreichende Leistung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung angerechnet.

Du musst schon konkrete Informationen liefern, sonst kann man Dir nur sehr allgemein antworten. Das hilft Dir aber nicht wirklich weiter.

Berry




Ich habe erst gezahlt nachdem die Inkasso Mail kam .
Jedoch habe ich nur den Betrag bei Paypal ausgeglichen wie oben erwähnt.
Wenn man bei Paypal eine bankzahlug machen will , muss man deren Verwendungszweck angeben da so die Transaktion auf mein paypal Account zugewiesen werden kann .

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Tomford
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 4x hilfreich)

News!

Nachdem ich nicht gezahlt sowie auch nicht geantwortet habe, habe ich nun eine neue Mail bekommen.
Dort schiebt man wieder auf.

"
Wir sind mit der sofortigen Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens beauftragt, sollte bis zum 07.12.2017 keine Zahlung bei uns eingehen. Die damit verbundenen Mehrkosten hätten Sie zu tragen! Wir fordern Sie somit in Ihrem eigenen Interesse nachdrücklich auf, die Zahlung fristgerecht zu leisten.

Nach Eingang Ihrer Angaben zur Vermögenssituation ist unsere Auftraggeberin auch bereit, die Möglichkeit einer ratenweisen Tilgung der Forderung in Betracht zu ziehen. Hierzu nutzen Sie bitte das angefügte Formular, welches Sie bitte ausgedruckt und ausgefüllt auf dem Postweg an uns zurücksenden.

Mit freundlichen Grüßen"


Hat das Erfolg?
Für mich wirkt das wie eine leere Drohung.
Das gerichtliche Mahnverfahren hätten sie schon viel früher einreichen können , wieso geben die mir immer Aufschub davon haben die doch nix,oder?
Für mich wirkt wie eine xte Einschüchterung ala " aber wenn du nun JETZT nicht zahlst aber dann gehen wir wirklich vor Gericht "


Nochmal zum Standpunkt:

Hauptforderung von Paypal ist schon lange bezahlt - deren Hohe Mahnkostene sehe ich nicht ein zu zahlen.
Ich lese oft das die nur Drohen und dann doch kein Mahnverfahren einleiten da das aussichtslos ist .

Wie soll ich am besten handeln ?

Wichtige Frage: können die herschafften mir in irgend einer Art und weise meinen Schufa Score versauen ?
Wenn ja dann werde ich es wohl zahlen weil es mir das nicht wert ist.

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von Tomford):
Wichtige Frage: können die herschafften mir in irgend einer Art und weise meinen Schufa Score versauen ?
Wenn ja dann werde ich es wohl zahlen weil es mir das nicht wert ist.


Nur wenn man Dich darauf hinweist und Du keine Reaktion zeigst.

Ansonsten wurde das Thema bereits sehr, sehr oft behandelt.

Man könnte argumentieren, dass PayPal als Online-Bezahlsystem bereits das Inkasso für den jeweiligen Händler übernimmt und dafür vergütet wird.

Abgesehen davon, macht ein Mahnbescheid keinen Sinn, wenn Du bereits eindeutig zu erkennen gegeben hast, dass Du nicht zahlen willst, ergo Widerspruch einlegst.

1x Hilfreiche Antwort

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