Paypal mahnt direkt mit Anwalt

28. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
jfjqkfkhnwiajx
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Paypal mahnt direkt mit Anwalt

Hallo liebes Forum,

ich habe am 24. November eine Zahlung per Paypal getätigt (18€) und offensichtlich war mein Bankkonto nicht ausreichend gedeckt. Diesbezüglich habe ich von Paypal EINE Email bekommen. In dieser werde ich NICHT zur Zahlung aufgefordert,sondern lediglich darüber informiert,dass die Zahlung nicht erfolgreich war.
Ich habe also nichts weiter unternommen,da Paypal bis zu diesem Zeitpunkt alle fehlgeschlagenen Zahlungen einfach nochmal abbucht. Ist diesmal aber offensichtlich nicht passiert.

Heute morgen bekomme ich eine Mail von der KSP Kanzlei. Betreff: "Erste Mahnung". Darin werde ich aufgefordert den Negativ Saldo auszugleichen (was natürlich komplett rechtens ist) und eine Mahngebühr zu zahlen. Dazu wäre ich auch bereit, wenn diese Kosten im Rahmen blieben. Allerdings verlangt die Kanzlei nun 93,71€. Darunter fast 60€ Anwaltgebühren.

Müsste Paypal nicht zumindest eine konkrete Zahlungsauffofderung herausschicken,bevor sie einen Anwalt elnschalten und Gebühren von mir verlangen, die den Betrag auf mehr als das vierfache erhöhen?

Danke im vorraus.

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
jfjqkfkhnwiajx
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Nachtrag: Paypal hat doch versucht den Betrag neu einzuziehen. Dennoch habe ich dazu keine Informationen oder einen Anruf bekommen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Müssen die auch nicht. Es ist dem mündigen Bürger durchaus zuzumuten, seine Zahlungsangelegenheiten selbstständig unter Kontrolle zu halten. Sie *wussten*, daß da eine Abbuchung kommt und haben das Geld nicht vorgehalten....und wenn man dann auch schon wusste, daß es bei dieser ersten Transaktion anscheinend "hakt", dann achtet man doch darauf, gerade um Sachen zu vermeiden, wie sie jetzt bei Ihnen eingetreten sind.

Wie war der Ablauf genau? Fehlgeschlagene Abbuchung, die E-Mail, wann? Der zweite Abbuchungsversuch, wann? Das Schreiben vom Anwalt wann?

Die Kosten scheinen mir was hoch, aber ich kenne mich auch nicht mit den Gebühren aus....aber vom Grunde her sind Sie säumig und nachdem zweimal die Forderung nicht eingezogen werden konnte (die fiel ja nicht vom Himmel), werden sie um zusätzliche Kosten im Grundsatz wohl nicht herumkommen.

-- Editiert von fb367463-2 am 28.12.2018 13:42

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#3
 Von 
jfjqkfkhnwiajx
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Erste Abbuchung am 13.11, zweite am 16.11, dritte am 27.
Die Email kam am 29.
Mir ist schon bewusst,dass es meine eigene Dummheit ist,ich sehe aber beim besten Willen nicht ein mehr als das vierfache zu zahlen.
Mahnkosten sind ja an sich nichtmal allzu hoch,ca. 20 euro. 60€ werden als Anwaltskosten gelistet.
Wie gesagt habe ich ab dem 29. erst von der fehlgeschlagenen Zahlung erfahren,dachte also es wird nach diesem Datum versucht abzubuchen,denn da war das Konto gedeckt.
Die Mail vom Anwalt kam heute morgen.



-- Editiert von Moderator am 12.08.2019 16:00

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von ):
Diesbezüglich habe ich von Paypal EINE Email bekommen. In dieser werde ich NICHT zur Zahlung aufgefordert,sondern lediglich darüber informiert,dass die Zahlung nicht erfolgreich war.

Und? Man wusste also, dass die Zahlung nicht erfolgreich war. Das ist eine (konkludente) Zahlungsaufforderung ...

Allerdings bedurfte es hier keiner Zahlungsaufforderung, die gab es ja schon zuvor.



Zitat (von ]Wie gesagt habe ich ab dem 29. erst von der fehlgeschlagenen Zahlung erfahren[/quote):

Die Fehlbuchung war am 14./15. schon auf dem Konto zu sehen wenn alles normal lief. Der Mail hätte es da gar nicht bedurft.

Wenn man sein Konto nicht im Blick hat, ist das nicht das Problem von Paypal.
Wenn man seine Zahlungsstöme nicht im Blick hat, ist das nicht das Problem von Paypal.



Zitat (von ):
ich sehe aber beim besten Willen nicht ein mehr als das vierfache zu zahlen.

Die Rechnung / die Kosten sind wie genau aufgeschlüsselt?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Müssen die auch nicht.

Das ist so nicht richtig. Beschäftige dich bitte mal mit dem Stichwort "Inkassoüberfall".

Kann aber offen bleiben, ob die zwischenzeitliche Mail so etwas wie eine Zahlungsaufforderung bzw. Mahnung war. So wie Harry es schreibt.

Zitat:
Mahnkosten sind ja an sich nichtmal allzu hoch,ca. 20 euro

Das ist Quatsch. Viel zu viel. Maximal 5€ Lastschrift. Der zweite Hoffnungslauf muss nicht bezahlt werden. Weitere Mahngebühren 0,00€. Ohne Mahnbrief keine Kosten.

Neben diesen 5€ würde ich maximal 18€ für ein Schreiben einfacher Art akzeptieren. Oder auch 0,00€ Anwaltskosten, da KSP auch nichts anderes macht als echtes/unechtes Factoring und im Sinne des BGH dann keine Kosten erlaubt sind.

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#6
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Du glaubst doch nicht, dass Paypal jetzt EUR 60 an den Anwalt (KSP) gezahlt bzw. darüber eine Rechnung erhalten hat?

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#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Paypal hat in Wahrheit noch nie irgendein Inkasso oder irgendeinen Anwalt bezahlt ;-)

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#8
 Von 
jfjqkfkhnwiajx
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Also den offenen Betrag habe ich vor zwei Tagen an Paypal überwiesen. Einen Brief habe ich nicht bekommen. Was sollte ich als nächstes tun? ist diese mahnung überhaupt rechtens wenn sie nichtmal als brief an mich gesendet wird? emails haben ja manchmal die angewohnheit nicht empfangen zu werden.

Die Zahlung ist wie folgt gestaffelt:
negativsaldo: 22,19€
kaufmännische mahnkosten: 1,25€
anwaltsgebühren: 58,50€
auslagenpauschale: 11,70€

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#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Auch Furzen im Wind ist als Mahnung rechtens. Wenn man A) einig ist, dass das Furzen eine Mahnung darstellt und B) nachweisen kann, dass der Schuldner es gerochen hat.

Also ja, auch eMails sind OK. Sie kosten halt nur nichts.

Zu lügen würde ich niemandem auf Dauer empfehlen...

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von ):
emails haben ja manchmal die angewohnheit nicht empfangen zu werden.

Stimmt, nur ist da hier ja nicht der Fall.



Zitat (von mepeisen):
Zu lügen würde ich niemandem auf Dauer empfehlen...

Korrekt.
Man könnte höchstens außergerichtlich erst mal den Zugang bestreiten und einen Zugangsnachweis fordern.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#11
 Von 
guest-12308.04.2019 10:31:14
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

musst du nicht dafür sorgen das dein Konto gedeckt ist und Paypal nicht hinter dem Geld hinter her muss?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Das ist keine Rechtfertigung für frei erfundenen Gebührenirrsinn. Und höre endlich auf zu spammen.

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