Pfändbare Sachen

23. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
Sieker
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Pfändbare Sachen

Hallo liebe Forumsmitglieder,

ich habe im März eine Ebay-Auktion gewonnen und eine Digitalkamera für knapp 1100 Euro ersteigert. Eine Woche nach der Überweisung bekam ich von meinem "Ebay-Partner" eine Mail, in der stand, dass ihm die Kamera bei einem Einbruch geklaut worden ist und er mein Geld bereits ausgegeben hat.
Nachdem meine Strafanzeige eingestellt wurde (mein geschäftliches Gegenüber hatte tatsächlich einen Einbruch in seine Wohnung angezeigt), bekam ich auch keine Antwort auf meine Emails mehr.
Nach Mahnungen, Mahn- und Vollstreckungsbescheid konnte ich vor drei Wochen endlich einen Gerichtsvollzieher bei ihm vorbeischicken, der jedoch mit leeren Händen aus der Wohnung meines Lieblingsmenschen zurückkehrte, da dieser angeblich nur Dinge i.S. des §811 ZPO besitzt.
Arbeitslos, 1-Zimmer-Wohnung, 124 Eur Arbeitslosenhilfe.

Jetzt weiß ich aber von den Nachbarn, dass er einen 89er Honda besitzt. Ist dieser nicht pfändbar?
Falls der PKW abgemeldet wird, könnte man dann nicht die bereits gezahlten Steuern und die im Voraus gezahlten Versicherungsbeiträge pfänden?

Bitte nicht lachen, ich weiß, dass das Grashalme sind!

mit ergebenem Dank für eure Antworten,
Stefan

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26 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Grundsätzlich lässt sich ein Auto pfänden. Allerdings solltest Du dabei bedenken, dass der Schuldner
1. im Besitz des Briefes sein muss
2. Das Auto auch herausgibt, d.h. es nicht versteckt.

Weiterhin kommen bei einer Pfändung des Autos viele Kosten auf Dich zu: Neben dem Gerichtsvollzieher darfst Du das Abschleppunternehmen bezahlen, die das Auto abholen, dann muss es 14 Tage eingestellt werden, in denen der Schuldner das Recht hat, sein Fahrzeug auszulösen.

Anschließend lässt sich das Fahrzeug entweder versteigern oder aber im Zuge des Freihändigen Verkaufs (heißt glaube ich so) an den Gläubiger herausgegeben werden.
Bei einem Fahrzeug BJ 89 ist hier meiner Meinung nach kein Überschuss über die entstehenden Kosten zu erwarten.

Strafrechtlich hast Du schon alle schritte gegen den Schuldner eingeleitet?

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#2
 Von 
Erna77
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn ich lese "Ich habe im März eine Ebay-Auktion gewonnen und eine Digitalkamera für knapp 1100 Euro ersteigert.", dann frage ich mich, ob Du noch alle Tassen im Schrank hast. Das war doch vorauszusehen. So eine teure Kamera kauft man nicht per Vorkasse.

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#3
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Das hilft jetzt nur auch nicht weiter.

Zu allererst müsste der Gerichtsvollzieher dem Schuldner die eidesstattliche Versicherung abnehmen (Kosten: ca. 40-80 Euro). Daraus erfährt man, ob der Schuldner überhaupt noch ein Auto hat und bei wem sich der Brief befindet.
Anschließend müsste der Gerichtsvollzieher gezielt mit der Pfändung des Fahrzeugs beauftragt werden.

Pfändung zur Rückzahlung von Steuer und Versicherung kosten ca. 35 Euro per Pfändungs- und Überweisungsbeschluss.
Ob die sich lohnen sei dahin gestellt.

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#4
 Von 
alex1073
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 8x hilfreich)

Sie haben bereits alle Schritte unternommen.
Das Auto pfänden wird der Gerichtsvollzieher nicht machen, weil der Wert des Autos die Kosten für die Vollstreckung nicht deckt.
(Ein Auto, das 15 Jahre alt ist?)
Tja, da hat sie wohl jemand übers Ohr gehauen. Pech für sie, aber an das Geld zu kommen halte ich für unwahrscheinlich

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Der Gerichtsvollzieher wird es auf Antrag des Gläubigers schon tun. Allerdings wird der Gläubiger hier auf Kosten sitzen bleiben.

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#6
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1095x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#7
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

Versuchen Sie Kontopfändung incl. Abgabe der EV.

Wird zwar nichts nützen, Sie bereiten dem Schuldner aber ne Menge Ärger.

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#8
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1095x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#9
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Aber der Schuldner hat dadurch Probleme :)

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#10
 Von 
hjbartel
Status:
Schüler
(215 Beiträge, 36x hilfreich)

Hallo,

es ist in diesem Fall sinnlos (und nur mit Kosten verbunden), das Konto pfänden zu lassen. Wenn der Schuldner nur ALG bekommt, so ist das ohnehin innerhalb der ersten sieben Tage unpfändbar.

Gruss Hans-Jürgen
***

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#11
 Von 
Sieker
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Morgen,

vielen Dank für die zahlreich eingegangenen Antworten.
Ich glaube, dass es besser ist die Finger vom Auto zu lassen. Es wäre zwar schön, dem unbesorgten Versteigerer ein paar Probleme zu bereiten, 14 Tage Unterstellung bei PKW-Sichersteller dürften aber schon nicht unter 300 Eur zu haben sein.
Also werde ich wohl erst mal ein paar Jahre warten müssen und darauf hoffen, dass der Mensch im Lotto gewinnt. Anders wird er es nämlich nicht schaffen, an Geld zu kommen.
Ungelernter Arbeitsloser, 2 Jahre Knast wegen Betrug und Drogendelikten, 2 Jahre Unterbringung nach § 64 StPO (Zwangsentzug)
Mein Kontrahent hat laut Pfändungsprotokoll schon vor 3 1/2 Jahren einen Offenbarungseid geleistet.
Müssten solche Sachen nicht irgendwie in der Schufa-Auskunft vermerkt sein?
Ebay fragt doch angeblich diese ab, wenn sich jemand neu anmelden will.
124 Eur in der Woche hört sich für mich deutlich nach Sozialhilfe an. Ich habe das nur gerüchteweise im Hinterkopf, aber "darf" man als Sozialhilfeempfänger ein Auto besitzen?

mit ergebenstem Dank für eure kommenden Antworten
Stefan

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#12
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Ich denke nicht, dass ebay eine Bonitätsprüfung macht.
Aber mal was anderes: Kann man nciht von ebay zumindest einen Teil des Geldes wiederbekommen?

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#13
 Von 
Snuggles
Status:
Praktikant
(905 Beiträge, 252x hilfreich)

Weißt du eigentlich, dass Gewinne (z.B. Lotto) NICHT (!!) pfändbar sind?! Tolle Regelung - oder ;)

Und wenn er seit 3 1/2 Jahren ne EV hat, dann ist sein Account (viele Leute haben mehrere) vielleicht 4-5 Jahre alt oder es hat ihn ein anderer aufgemacht.

Ich würde EV etc. beantragen und den Titel dann überwachen lassen (30 Jahre). Zusätzlich Anzeige wg. Betrugsverdacht, da die Kamera wahrscheinlich niemals existiert hat.

Gibt es andere Geschädigte? Normalerweise nutzen die Leute ihren Account so richtig aus, da er ja eh' gesperrt wird.

Dann gäbe es noch die Möglichkeit, die Forderung an ebay abzutreten. Ebay zahlt 250,- EUR und bekommt dafür alle Rechte an deiner Forderung (Käuferschutz).

/SN

PS: Mach' den Fehler halt kein 2tes Mal und schau bei Nachnahmepaketen IM BEISEIN des Postboten in's Paket ob nicht Ziegelsteine drin sind.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Am besten erst das Vermögensverzeichnis durchsehen (EV-Antrag), zusätzlich, wie geschrieben, Strafanzeige stellen.
Im Vermögensverzeichnis wäre ein eventuelles Auto drin.

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#15
 Von 
Sieker
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

den Käuferschutz von Ebay habe ich schon ausgenutzt und die Höchstsumme von 175 Eur Kulanzleistung (mit Ebay-Card gibt es noch mal 25 Eur mehr) in Anspruch genommen. Bleiben immer noch über 900 Eur Fehlbestand auf meinem Konto.
Der Ebay-Account war komischerweise vom Oktober 2003, also ein halbes Jahr alt.
Was ist eine EV?
Was beinhaltet die Überwachung des Titels, werde ich dann benachrichtigt, sobald bei dem guten Mann der Rubel wieder rollt?

Strafanzeige hatte ich gestellt, da es sich hier aber nicht um einen Anfänger handelt, war er so schlau, eine Anzeige wegen Einbruchdiebstahls aufnehmen zu lassen.
Wurde dann durch die Staatsanwaltschaft eingestellt.

schöne Grüße
Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
BlackDevil
Status:
Schüler
(249 Beiträge, 63x hilfreich)

Hallo,

also eine EV ist die eidesstattliche Versicherung. (Ausfüllen eines Vermögensverzeichnisses)

Diese EV ist 3 Jahre lang gültig.

D.h. Du kannst mir einem Titel (Urteil, Vollstreckungsbescheid) eine erneute Abnahme der Eidesstattlichen Versicherung erwirken.

Überwachen musst du den Schuldner dann schon selber! Du musst ggfl alle 3 Jahre mal wieder die Abnahme der EV beantragen um zu wissen was da ist.

Die Frage ist natürlich, ob der Schuldner dort alles so genau angibt .

Ich finde als kleinen Schock für den Schuldner wirkt wie oben beschrieben eine Kontopfändung zu beantragen.
Die Bank sperrt dann erstmal das gesamt Konto :) Der Bank sind erstmal Pfändungsfreigrenzen egal.

Aber im endeffect bleibt dir nur zu hoffen, dass der Schuldner innerhalb der nächsten 30 Jahre wieder zu Geld kommt, ansonsten ist Essig mit dem Geld.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1095x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Wenn der Schuldner überhaupt ein eigenes Konto hat.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
ThomasK001
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 24x hilfreich)

Ich würde dem Schuldner ein Angebot machen,das so lautet:

Ich verzichte auf 60% der Schulden, wenn ich die restlichen 40% sofort erhalte.


Nimm so lieber den Spatz in der hand als die Taube auf dem Dach.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1095x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Dann ist das Angebot hinfällig. :)

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Sieker
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ich habe dem guten Mann ja schon diverse Angebote gemacht. Er hat sich aber nur so lange mit mir unterhalten, wie das Strafverfahren lief. Während dieses hieß es immer:
"ich zahle das Geld so schnell wie möglich in Raten zurück",
"Ich tue alles, damit Sie so schnell wie möglich Ihr Geld bekommen"
Nach dem ich (und er wahrscheinlich zeitgleich) den Einstellungsbescheid der StA bekommen haben, hat er sich bei mir nicht mehr gemeldet. Auf etwa 10 Emails und Briefe hat er einfach nicht mehr geantwortet. Angebote stoßen bei dem Menschen auf taube Ohren.
Der hat anscheinend nichts und weiß, dass ich nichts von ihm bekommen kann, es interessiert ihn einfach nicht!

Manchmal würde ich mich zu gerne ins Auto setzen und ihm zumindest für jeden Euro einmal in den Hintern treten.

schöGrü
Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

Da von seiner Seite absolut kein Entgegenkommen kam, würde ich an Ihrer Stelle stur bleiben.

Beim Amtsgericht liegen die Eidesstattlichen Versicherungen der gesamten Schuldner. Lassen Sie sich hier eine Durchschrift zukommen. Dann sehen Sie was zu holen ist. Wenn diese nicht mehr aktuell ist ( > 3 Jahre ) neue beantragen.

Sie können die nächsten 30 Jahre den Gerichtsvollzieher mal in 1-2 Jahresabständen losschicken.

Wer Arbeitslosenhilfe hat, muß ein Konto haben. Pfändung in regelmäßigen Abständen desselben beantragen. ;) Und Schuldner hat nen Problem...

Kostet natürlich alles Geld, was Sie erstmal zahlen müssen.

Sie können mit dem Gerichtsvollzieher auch einen Termin vereinbaren zur Pfändung des Autos. Treffen sich beim Schuldner, lassen durch GV das Auto pfänden, und nehmen es sofort mit. Dann würde ich es verschrotten lassen. Schuldner hat nen weiteres Problem... ;)

sonst bleiben auch noch nicht ganz so legale Lösungen : " www.moskau-inkasso.com "


0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1095x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

müssen nicht, war wohl schlecht ausgedrückt. Aber irgendwo muß das Geld ja hingehen. Barauszahlung gibt es nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Es kann auch auf das Konto von Verwanten gehen. Evtl. lässt sich die Sozialleistung selber pfänden.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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