Kann ein privater Gläubiger, an den man seinen pfändbaren Lohnanteil, seine Lebensversicherung und seine pfändbaren Rentenansprüche aufgrund von Geldforderungen abgetreten hat, diese Abtretung rechtswirksam auf einen Dritten übertragen und dieser wird dann zum Abtretungsnehmer? Bedarf es dazu irgendwelcher formellen Erklärungen und Nachweise etc.?
Pfändung, Abtretung
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Einzeln kann die Abtretung oder Verpfändung nicht übertragen werden. Wird die gesicherte Forderung übertragen, dann gehen jedoch die genannten Sicherungsrechte automatisch mit über (§ 401 BGB ).
Das habe ich jetzt noch nicht verstanden.
Bedarf es denn irgendwelcher formellen oder sonstiger, eventl. notarieller Nachweise, wenn der bisherige Abtretungsempfänger, seine Forderung an einen Dritten abtritt und dieser dann der neue Abtretungsempfänger ist?
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Vielleicht mal Erklärung an einem kleinen Beispiel.
A hat B ein Darlehen über 1.000,00 € gegeben. Zur Sicherheit tritt B dem A sein pfändbares Arbeitseinkommen ab.
1. Fall:
B überträgt Darlehensrückzahlungsanspruch gegen A an C. Folge gem. § 401 BGB
geht die Sicherungsabtretung mit über.
2. Fall:
B will nur die Abtretung an C übertragen. A ist damit nicht einverstanden.
Hier kann keine Übertragung der Abtretung stattfinden.
3. Fall:
wie 2. Fall nur dieses mal ist A einverstanden. Hier geht die Abtretung über. Das liegt aber daran, dass eigentlich ein neuer Sicherungsvertrag zwischen A und C geschlossen wird und B sozusagen seine Sicherheit frei gibt.
Eine Abtretung kann an und für sich mündlich erfolgen. Es bietet sich aber die Schriftform schon allein aus Beweiszwecken an.
Zu Fall 1:
A hat B ein Darlehen über 1.000,00 € gegeben. Zur Sicherheit tritt B dem A sein pfändbares Arbeitseinkommen ab.
B überträgt Darlehensrückzahlungsanspruch gegen A an C. Folge gem. § 401 BGB
geht die Sicherungsabtretung mit über.
Bedarf in diesem Fall nicht der Zustimmung von
Darlehengeber A ?
Wessen Arbeitseinkommen wird nun gepfändet B/C?
Sorry, vertippt:
Nicht B tritt Darlehensrückzahlungsanspruch ab sondern A. Habe A und B leider vertauscht.
Also nochmal:
A hat B ein Darlehen über 1.000,00 € gegeben. Zur Sicherheit tritt B dem A sein pfändbares Arbeitseinkommen ab.
1. Fall:
A überträgt Darlehensrückzahlungsanspruch gegen B an C. Folge gem. § 401 BGB
geht die Sicherungsabtretung mit über.
2. Fall:
A will nur die Abtretung an C übertragen. B ist damit nicht einverstanden.
Hier kann keine Übertragung der Abtretung stattfinden.
3. Fall:
wie 2. Fall nur dieses mal ist B einverstanden. Hier geht die Abtretung über. Das liegt aber daran, dass eigentlich ein neuer Sicherungsvertrag zwischen B und C geschlossen wird und A sozusagen seine Sicherheit frei gibt.
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