Pfändung, was ist pfändbar?

23. August 2015 Thema abonnieren
 Von 
acabulco
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Pfändung, was ist pfändbar?

Hallo,

ich erwarte demnächst den Besuch eines GV da ich einen Haufen Schulden bei verschiedenen Gläubigern habe. Aktuell beziehe ich ALG2 bis ich wieder eine Arbeit gefunden habe, wohne allein und kann daher nichts zahlen.

Ich wollte wissen ob z.B. mein Smartphone (China-Handy, NP ca. 130€) pfändbar ist, wie verhält sich das, ist diesea sofort weg oder hat man zumindest noch die Möglichkeit seine Daten und Bilder etc. zu sichern? Ich möchte dazu sagen das ich beruflich im IT-Bereich tätig war und sein möchte und dazu ein solches Gerät unverzichtbar ist schon allein um immet auf dem Laufenden zu bleiben.

Ich habe auch ein Notebook (Wert ca. 200€, ca. 3-4Jahre alt) und ein MFC (Drucker-Scanner-Kombi, NP ca. 120€, 4Jahre alt). was mein einziger PC ist, dieser ist aber eine Leihgabe eines Familienmitgliedes, die Rechnung läuft auch auf diese Person nicht auf mich. Kann sowas gepfändet werden? Brauche das ebenfalls für Bewerbungen und auch um beruflich nicht komplett den Faden zu verlieren....

Desweiteren habe ich noch einiges an uralter Hardware angesammelt, u.a. eine Fritzbox und diverse andere Geräte, ich denke der Erlös daraus deckt nichtmal 1% der Schulden. TV ist eine altes Röhrengerät und eine alte Stereoanlage....

Wie sieht es aus, hab ich zu befürchten das mir das weggenommen wird? Und wie sieht es für den Fall der Pfändung mit der Gewährleistung mit meinen Daten aus? Und der Einhaltung der Datensicherheit, die Daten können ja bei gebrauchter Hardware bis zu einem gewissen Maß wieder rekonstruiert werden?



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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Zitat:
Ich habe auch ein Notebook (Wert ca. 200€, ca. 3-4Jahre alt)

Zitat:
mein Smartphone (China-Handy, NP ca. 130€)

Zitat:
TV ist eine altes Röhrengerät

Zitat:
MFC (Drucker-Scanner-Kombi, NP ca. 120€, 4Jahre alt)


Du machst Dir unnötig Sorgen
Da wird nix mitgenommen

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Der GV wird die Sachen höchstens mal kurz anschauen, aber zum pfänden sehe ich da nichts.

Selbst ein neuer LCD Fernseher wäre sicher, wenn er denn aus der unteren Preiskategorie stammt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12325.01.2019 08:55:51
Status:
Beginner
(107 Beiträge, 44x hilfreich)

Die Gebühren der Versteigerung oder anderer Verwertung würden den Wert übersteigen, mach Dir keine Sorgen.

1x Hilfreiche Antwort

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