Pfändung Finanzamt Kontowechsel

20. September 2024 Thema abonnieren
 Von 
ottom123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Pfändung Finanzamt Kontowechsel

Moin, habe eine Pfändung vom Finanzamt auf dem Konto, die wird auch erst mal bleiben.
Habe jetzt ein Wise Konto mit belgischer Iban eröffnet und arbeite damit weiter. Ich weiß, früher oder später macht das Finanzamt wieder einen Kontenabruf und sieht das Konto.
Nur habe ich gehört, da es ein ausländisches
Konto ist, die Pfändung aufwendiger ist und dadurch mehr Zeit in Anspruch nimmt.

Es geht hier nicht um Vermögen ins Ausland schaffen oder Steuer hinterziehen usw. Bis das Geld von meinem großen Auftrag da ist und ich das bezahlen kann, mit den kleinen Beträgen weiter arbeiten, sonst nichts.

Habt ihr Erfahrungen oder einen anderen Wissensstand dazu?

Vielen Dank im Voraus

-- Editiert von User am 20. September 2024 16:29

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124657 Beiträge, 40387x hilfreich)

Zitat (von ottom123):
Es geht hier nicht um Vermögen ins Ausland schaffen oder Steuer hinterziehen usw.

Nun, auch das Vereiteln der Zwangsvollstreckung ist strafbar.
Kann neben Geld- oder Haftstrafe sogar zur Gewerbeuntersagung führen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1758 Beiträge, 695x hilfreich)

Du fragst hier echt, wie man eine Straftat begeht? Hilfe wirst du dazu nicht erhalten.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124657 Beiträge, 40387x hilfreich)

Zitat (von Albarion):
Du fragst hier echt, wie man eine Straftat begeht?

Ich glaube ja eher, dass ihm das nicht wirklich bewusst war.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1758 Beiträge, 695x hilfreich)

Naja, das glaube ich schon

Zitat (von ottom123):
Nur habe ich gehört, da es ein ausländisches
Konto ist, die Pfändung aufwendiger ist und dadurch mehr Zeit in Anspruch nimmt.


Damit ist ihm schon irgendwie bewusst, dass er da was hinauszuzögern oder zur Seite schaffen kann

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8020 Beiträge, 1650x hilfreich)

Zitat (von Albarion):
Damit ist ihm schon irgendwie bewusst, dass er da was hinauszuzögern oder zur Seite schaffen kann


ich sehe das auch so

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 277.857 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
112.281 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen