Pfändung - Konto

4. Februar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Silberlöwe
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 8x hilfreich)
Pfändung - Konto

Habe mal im Jahr 1994 einen Mahnbescheid erhalten. Meiner Meinung unbegründet. Denn die Sache um die es geht ist nicht rechtens. Habe letztmalig Juli 2004 eine Nachricht von einem Inkassobüro erhalten. Habe auch reagiert. Keine Antwort von denen. Nun hat man mir mein Konto gepfändet. Habe das erst am mittag mitbekommen. Donnerstag, 3.2. 2005. Habe mit dem Inkassobüro telefoniert die sagten um eine schnellste Freigabe des Kontos wieder zu bekommen solle ich einen Dauerauftrag einrichten, haben uns geeinigt über 25€ ab 15.2.2005. Habe ich gemacht. Das habe ich an das Inkassobürogefaxt, die wollten es zur Pfändungsstelle der Post senden. Keine Ahnung ob adas paasiert ist. Heute habe ich versucht mit dem Inkassobüro Kontakt aufzunehmen, war nur bis 12.oo Uhr. Darauf wurde ich nicht hingewiesen. Heute ist Freitag. Habe dann mit der Post telefoniert, die Pfändungsstelle ist auch nur bis 12.00 Uhr erreichbar gewesen. Solle mich einfach Montag mit denen in Verbindung setzen.
Ich fühle mich verkauft. Ich habe gestern am Donnerstag schon gesagt das ich wenigstens einige € brauche, weil Wochenende, 2 Kinder. Vor allem kommt das völlig überraschend für mich. Desweiteren ist es leider so, das auf mein Konto nur Sozialleistungen eingehen, Kindergeld, Unterhalt, ALG II. Habe auch ein Fax an die Notstelle der Pfändungsstelle gesandt, weil wie gesagt keiner mehr vorhanden als ich um 13.00 Uhr anrief. Wie soll ich wissen das die nur bis 12.00 da sind. Nun habe ich kein Geld, aber 2 Kids. Hätte ich das vorher gewusst oder man hätte mich nochmal drauf hingewiesen, hätte ich ja wenigstens etwas noch von der Bank geholt. Kann auch keine Überweisungen mehr machen. Nichts geht mehr.
Wer weis Rat und kann mir richtige Tipps geben. Bin völlig fertig.

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Sozialleistungen sind doch innerhalb einer Woche unpfändbar. Oder täusche ich mich da?

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#2
 Von 
Faktotum
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo -
nimm Deinen Alg II -Bescheid (Kopie??), sowie die anderen Bescheide, z.B. Kindergeld, gehe damit an Deinen Bankschalter (oder Postschalter) und hebe den Betrag ab, der im Bescheid steht. Da dürfen Dir keine Schwierigkeiten bereitet werden. Aber zack - zack, das Geld ist nur für 7 Tage ab Eingang geschützt. Alles, was vorher nicht abgehoben wurde, schluckt Inkasso!
Sollte wirklich vor 12.00 geschehen. Kann aber auch sein, dass man Dir nur einen Teilbetrag auszahlt und Du noch ein weiteres Mal hinlaufen mußt.

-- Editiert von Faktotum am 04.02.2005 17:44:59

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#3
 Von 
+Olga+
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 18x hilfreich)

Geh mit allen Papieren hin (zu deiner Bank), die belegen, daß du dich mit Inkasso geeinigt hast; und den geforderten Dauerauftrag eingerichtet hast (was die Bank ja auch im PC sehen kann). Wenn ich's richtig verstanden habe, war doch der Dauerauftr. Bedingung für Freigabe des Kontos, oder? Also, zeige all das am Schalter vor, und wenn es darüberhinaus noch verfügbares Guthaben auf Konto gibt, solltes du was abheben können.

Viel Glück
Olga

-----------------
"Nichts ist so einfach, dass man es nicht falsch machen könnte."

-- Editiert von +Olga+ am 04.02.2005 18:05:52

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#4
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Aber nur, wenn eine schriftliche Vereinbarung des Inkassobüros vorliegt. Sonst könnte ja jeder sagen, er hat eine Ratenzahlung vereinbart, dabei war nichts dahinter.

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#5
 Von 
Silberlöwe
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 8x hilfreich)

Danke euch allen. Mirt ist das auch so in Erinnerung. Aber warum sagt mir der Berater bei der Post am Telefon ich muss bis Monatg warten, dann ist wieder jemand auf der Pfändungsstelle.
Zur allergrößten Not kann ich ja auch bis Montag warten, das was nich auf dem Konto ist, Rest vom Unterhalt wurde überwiesen am 2.2. 2005 und ALG II wurde schon verbaucht. Kindergeld kommt noch. Die bei uns auf der Post sind so und so ein wenig bescheurt. Die bekommen ja nicht mal ein Fax in die reihe, sagen immer das können wir nicht machen. Also könnte ich morgen, das ist Samstag zur Post mit den Unterlagen und dann müssten die mir was geben.

Danek euch allen

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#6
 Von 
Silberlöwe
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 8x hilfreich)

An Mahnman
Habe das nur mündlich mit der Bearbeiterin des Inkassodienstes, habe aber den Namen der Frau, habe allerdings den Dauerauftrag den ich gestern noch extra deswegen auf der Bank eingerichtet habe als Kopie. Würde das auch ausreichen.
Ich fühle mich so und so übers Ohr gehauen. Gestern jagte man mich noch zur Bank und versprach mir sofortige Bearbeitung und nun jetzt so was. Muss ich mir daseigentlich gefallen lassen?

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#7
 Von 
hjbartel
Status:
Schüler
(215 Beiträge, 36x hilfreich)

Hallo,

zur Klarstellung :

Damit die Bank das Konto aufgrund einer Einigung mit dem Inkasso wieder freigibt, ist es zwingend erforderlich, dass das Inkassounternehmen ein entsprechendes Fax an die Bank schickt. Ohne dem geht nix.

In Deinem Fall ist das gar nicht so dringend, denn, wie schon mehrfach gesagt, gibt es einen Pfändungsschutz für Sozialleistungen innerhalb von 7 Tagen. Dazu braucht man keinen Beschluss, das muss die Bank von sich aus beachten. Ich würde da auf den §55 SGB verweisen und mich nicht abwimmeln lassen. Kann sein, dass die in ihrer Zentrale nachfragen müssen, aber sie MÜSSEN es Dir auszahlen.

Gruss Hans-Jürgen
***

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#8
 Von 
Silberlöwe
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 8x hilfreich)

An Hans Jürgen

reicht es wenn ich meine Kontoauszüge mit nehme, auf denen die entsprechenden Leistungen gebucht sind. Denn wenn ich ALG II erhalte können die sich ja ausrechnen, das ich kein Einkommen aus Arbeit habe. Kindergeld kommt noch, Unterhalt ist schon drauf. Oder muss ich alle Bescheide mitnehmen. Was ist wenn es Komplikationen gibt. Ich brauche ja nicht alles, nur einen kleinen Betrag damit ich übers Wochende komme. Oder soll ich alles was drauf ist abholen.
Danke erst mal kannst mir ja noch mal antworten.

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#9
 Von 
hjbartel
Status:
Schüler
(215 Beiträge, 36x hilfreich)

Hallo,

also Kontoauszüge brauchst Du nicht mitnehmen, denn das, was da draufsteht, sehen die auch im Computer.

Vorsichtshalber solltest Du die entsprechenden Bescheide dabeihaben. Die wirst Du aber normalerweise nicht brauchen, denn aus dem Auftraggeber (z.B. Arbeitsagentur) und dem Verwendungszweck (ALG...) kann man das normalerweise eindeutig ablesen. (Falls sich die Bank "dumm stellt", vorsichtshalber den Bescheid dabei haben).

Ich würde Dir raten, alles abzuholen, was Du abholen kannst (den Betrag, der an Sozialleistungen überwiesen wurde). Du könntest Dir das natürlich auch in Teilbeträgen auszahlen lassen, das hat aber zwei Nachteile : Erstens kannst Du mal kurzfristig verhindert sein und den Rest nicht holen können, das geht dann an den Gläubiger. Ausserdem machst Du Dir in der Bank keine Freunde, wenn Du Dir das in kleinen Raten ausbezahlen lässt.

Gruss Hans-Jürgen
***

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#10
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Selbst wenn ein Dauerauftrag eingerichtet wurde, ist das noch kein Beweis für die Bank, das wirklich ein entsprechendes Abkommen mit dem Gläubiger besteht.
Wir schicken im Normalfall immer ein Schreiben an die Bank, dass der Pfändungsbeschluss gegen Überweisung einer ersten Teilzahlung ruhend gestellt werden kann. Sofern dann keine weiteren Raten kommen, machen wir das Konto entsprechend wieder dicht.

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#11
 Von 
Silberlöwe
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 8x hilfreich)

An Mahnman

Hallo Mahnman
Das habe ich mit dem Inkassobüro auch so vereinbart, nach dem ich die Bestätigung des Dauerauftrages der Bank an das Inkassobürogesandt gefaxt habe am Donnerstag sollte das auch gleich geschehen. Doe wollten es gleich an die Bank weiterleiten. Ob es passiert ist keine Ahnung, jedengfalls war am Freitag dort im Inkassobüro niemand telefonisch anzutreffen, das hätte man mir auch mitteilen müssen.
Habe auch heute eine Benachrichtigung der Bank erhalten. Datiert am 4.2. 2005. Keine Ahnung was sich am Donnerstag und am Freitag da noch abgepielt hat. Kann also nir warten bis Montag und mich mit der Pfändungsstelle der Bank und dem Inkassobüro in Verbindung setzen.

Danke

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Wird dann wohl nichts anderes übrig bleiben.

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#13
 Von 
robbinini
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo
Ich habe da auch mal eine Frage und hoffe, dass mir jemand helfen kann.
Also
Ich bin Mitbenutzer des Kontos meines Lebensgefährten. Das heißt, mein Lohn und mein Kindergeld werden auf dieses Konto überwiesen.
Nun hat mein Lebensgefährte am samstag ein Schreiben der Sparkasse bekommen indem stand, dass sein Konto wegen einer Baumarktrechnung (300 Euro) gepfändet ist.
Nun haben wir uns sofort mit dem Inkasso in Verbindung gesetzt und eine Ratenvereinbarung getroffen.Ich warte jeden Tag auf die Papiere.
Nun aber mein größtes Problem: Die Sparkasse hat !!!mein!!! Kindergeld wegen dieser Pfändung einbehalten und ich weiß nun nicht, wovon ich meine Kinder ernähren soll und wie ich zur Arbeit komme. Wir haben nicht soviel Geld und schleppen uns jedesmal gerade so von einem Zahltag zum Nächsten. Was kann ich machen??? bzw Kann ich überhaupt was machen???

Danke
Daniela

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Kindergeld sollte doch innerhalb einer Woche unpfändbar sein?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
robbinini
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo
Dachte ich auch. Da ich aber nun Mitbenutzer bin, gilt das (so glaube ich) für mich nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
hjbartel
Status:
Schüler
(215 Beiträge, 36x hilfreich)

Hallo,

das ist leider richtig. Der Pfändungsschutz von einer Woche für Sozialleistungen gilt nur dann, wenn die Kohle auf ein Konto "des Berechtigten" geht. (siehe auch § 55 SGB)

Der Baumarkt liess vom Lebensgefährten das Konto dicht machen und in diesem Moment ist es egal, wie sich der Saldo auf dem Konto zusammensetzt.

Ihr solltet dem Inkassounternehmen Beine machen, dass die nach einer erfolgreichen Ratenvereinbarung der Bank eine sogenannte Ruhenderklärung zufaxen - dann gibts beim Konto ein Sesam-öffne-Dich.

Viel Glück,

Hans-Jürgen
***

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