Pfändung - Lohnpfändung, ist er für 2 Personen unterhaltspflichtig?

14. Dezember 2005 Thema abonnieren
 Von 
Daydreamer29
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Pfändung - Lohnpfändung, ist er für 2 Personen unterhaltspflichtig?

hi

ich hab mal folgende frage an euch.

mir wurde vom gericht schadenersatz zugesprochen.nun ist der gerichtsvollzieher zu ihm unterwegs.
er selber ist verheiratet,ein kind.
seine frau bekommt erziehungsgeld.
könnt ihr mir sagen wie das mit der lohnpfändung aussieht?
aus der tabelle werde ich nicht schlau.
wird das erziehungsgeld mit angerechnet.
oder ist er für 2 personen unterhaltspflichtig?

wisst ihr rat?
danke

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6415x hilfreich)

Erziehungsgeld ist nicht pfändbar !
gruß
thehellion

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1342x hilfreich)

Erziehungsgeld zählt meines Erachtens nicht als Einkommen für die Frau.
Somit sind bei der Lohnpfändung zwei unterhaltsberechtigte Personen zu berücksichtigen.

-----------------
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#3
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 774x hilfreich)

schau in die Tabelle, bei 2 unterhaltspflichtigen ( Frau + Kind ) nach und dann sein Gehalt. Dann weißt du was du kriegen könntest.

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#4
 Von 
hjbartel
Status:
Schüler
(215 Beiträge, 36x hilfreich)

Nur mal zur Klarstellung :

Für eine Lohnpfändung reicht es nicht, den GV loszuschicken. Der würde in der Wohnung ggf. pfändbare Sachen mitnehmen und Ende. (das ist eine so genannte Sachpfändung)
Um eine Forderungspfändung (Lohnpfändung oder Kontopfändung) zu bekommen, muss man beim Gericht einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragen. Der GV ist in diesem Verfahren nur der Bote.

Gruss Hans-Jürgen
***

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