Hallo,
ich hoffe ich schreibe in das richtige Subforum.
Es ist so, dass gegen meinen Vater ein Vollstreckungstitel besteht.
Nun habe ich die Frage, ob die an mein Eigentum (bei einer Pfändung) könnten, ich bin der 16 jährige Sohn.
Desweiteren fragt sich meine Mutter, ob die an Ihr Lohn gehen könnten. Der Titel besteht nur gegebüber meinem Vater, nicht gegen meine Mutter. Dennoch sind die beiden Verheiratet.
Danke,
AlexRK
Pfändung - Verheiratete
26. Juli 2006
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Frage vom 26. Juli 2006 | 17:12
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Pfändung - Verheiratete
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#1
Antwort vom 28. Juli 2006 | 02:06
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Hi,
das Einkommen der Mutter kann nicht gepfändet werden. Bei eine Pfändung in das bewegliche Vermögen soll der Gerichtsvollzieher zugunsten des Gläubigers davon ausgehen, dass die dort befindlichen pfändbaren Gegenstände dem Schuldner gehören. Handelt es sich jedoch um Ihre Gegenstände, sollten Sie das z.B. anhand von Quittungen o.ä. belegen können.
Gruss
sky
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