Pfändung bei Eltern, was ist mit meinen antiken Möbeln?

5. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Wilms
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Pfändung bei Eltern, was ist mit meinen antiken Möbeln?

Guten Tag

Das Finanzamt hat bei meinen Eltern für nächste Woche eine Pfändung angesetzt (trotz Einspruchs).Jetzt stehen in den Räumlichkeiten einige antike Möbelstücke die mir gehören,reicht als Eigentumsnachweis ein normales Schriftstück??
Vielen Dank
Gruss Wilms

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

ja, allerdings sollte es nach möglichkeit eine rechnung des verkäufers (der nicht ihre eltern sein sollte) auf ihren namen sein.

der gerichtsvollzieher darf zunächst pfänden (ihre eltern sollten da schon darauf hinweisen, dass es nicht ihre objekte sind), wird die objekte jedoch bei ihren eltern belassen. sie müssen dann als dritter die pfandfreigabe von gläubiger / gerichtsvollzieher verlangen.

kommt man dem nicht nach können sie drittwiderspruchsklage erheben.

-- Editiert von luDa am 05.02.2006 14:22:04

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
zuspät
Status:
Praktikant
(537 Beiträge, 179x hilfreich)

Da Du von der Pfändung weisst, steht meiner Meinung nach nichts entgegen der Abholung Deiner antiken Möbel vor der Pfändung.

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