Pfändung einfach so, ohne Gerichtsbeschluss?

27. Oktober 2013 Thema abonnieren
 Von 
helmuth1972
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 11x hilfreich)
Pfändung einfach so, ohne Gerichtsbeschluss?

Hallo!

Ich brauche von Euch einen Rat zu einem Vorfall, der mein juristisches Weltbild ins Wanken gebracht hat. Ein privates Inkassounternehmen hat mein Konto pfänden lassen, obwohl keinerlei Gerichtsverfahren stattgefunden hat und auch keinerlei Pfändungsverfügung etc. vorliegt

Hier die Geschichte in Kurzform, damit Ihr es einschätzen könnt:

Ich bin selbständig und habe 2011 mit einem anderen Unternehmen einen Dienstleistungsvertrag abgeschlossen.

Diesen Vertrag habe ich im Februar 2013 wohlgemerkt fristgerecht (sogar sechs Monate früher als ich hätte müssen) per Einschreiben gekündigt. Auf meine Bitte hin, mir eine Bestätigung der Kündigung zu senden, erhielt ich keinerlei Antwort

Ich habe daher ein Monat später noch einmal per Fax gekündigt und mich beschwert, dass ich bislang keine Bestätigung erhalten habe. Auch darauf hin kam keinerlei Reaktion des Unternehmens.

Stattdessen wurde ein paar Monate später frech die Jahresgebühr für die Dienstleistung von meinem Konto abgebucht. Die Kündigung wurde einfach ignoriert. Ich ließ die Abbuchung also von meinem Konto stornieren.

Sofort kam natürlich eine Mahnung. Ich antwortete, dass ich bereits mehrfach gekündigt habe und ich sicher nicht bezahlen werde.

Daraufhin schaltete die Gegenseite ein privates Inkassounternehmen ein. Deren Zahlungsaufforderungen kam ich nicht natürlich nicht nach, ich fühlte mich im Recht.

Vor drei Tagen kam nun, wie erwartet, das Anschreiben des Zentralen Mahngerichts, in dem der Gegner die Forderung geltend machen will und ich gefragt werde, ob ich widersprechen will. ZEITGLEICH wurde aber bereits mein Konto bei meiner Hausbank gepfändet.

Das Scheiben kam von der Bank. Betreff "Kontopfändung", dann wird als Gläubiger das Inkassounternehmen genannt. Es heißt, es wurde ein vorläufiges Zahlungsverbot eingereicht. Im Onlinekonto steht der betreffende Betrag als "Vorgemerkter Umsatz und mit dem Zusatz Pfändung". Darüber hinaus hat mir meine Haubbank wegen der Pfändung meinen Überziehungs-Dispo (obwohl ich gar nicht im Minus bin oder falle) gleich mit gekündigt.

Ich bin ehrlich gesagt, total entsetzt. Wie kann es ein, dass das Inkassounternehmen etwas pfänden kann, wenn ich am gleichen Tag erst das Anschreiben des Mahngerichts bekomme?

Ist das Rechtens? Kann man einfach mal so, ohne gerichtlichen Beschluss, ein Konto pfänden lassen?

Weiterer Witz: Auf dem Schreiben des Mahngerichts steht als Gläubiger/Antragsteller der eigentliche Vertragspartner des Dienstleistungsvertrags und nur die Summe, die ich denen angeblich schulde. Bei der Pfändung bei meiner Hausbank steht aber als Gläubiger das Inkassounternehmen und eine Summe die mehr als das Doppelte beträgt, als was auf dem Schreiben des Mahngerichts steht.

Ich bitte um Euren Rat, bin ich hier im Recht, kann ich gegen das Inkassounternehmen vorgehen oder kann man seit neuestem einfach mal so ein Konto pfänden, noch bevor es eine gerichtliche Auseinandersetzung gab?

Kann ich gegen die Bank vorgehen? Sie schreibt, dass ich keine Einspruchsmöglichkeit habe und mich an den Gläubiger wenden müsse.

Kann ich Anzeige erstatten?

Danke für Euren Rat!

Helmuth

Post vom Inkassobüro?

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22 Antworten
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#1
 Von 
Guybrush Threepwood
Status:
Schüler
(179 Beiträge, 433x hilfreich)

Hier ist das recht gut beschrieben:

http://www.antispam-ev.de/wiki/Zahlungsverbot_-_Kontosperrung_durch_Inkassob%C3%BCro_-_illegale_Vorpf%C3%A4ndungen#Illegale_Vorpf.C3.A4ndung_-_Zahlungsverbot

240x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
helmuth1972
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 11x hilfreich)

Danke, Du hast mir sehr geholfen. Da bin ich echt erleichtert, dass ich nichts falsch gemacht habe. Ich werde das Inkassounternehmen in jedem Fall verklagen. Jetzt brauche ich nur noch einen Anwalt, der sich damit auskennt.

8x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich würde die Bank auffordern, die Drittschuldnerschaft mangels vorliegendem Titel zu verweigern. Im Anschreiben an die Bank wird meist behauptet, es läge ein Titel vor. Lass dir davon eine Kopie geben.
Dann würde ich mit dieser Kopie zur nächsten Polizeidienststelle und Strafanzeige gegen das Inkasso wegen Betrugs und Nötigung erstatten. Wohlgemerkt: Du hast widersprochen, es gibt noch gar keinen Titel. Das müssen die vor Gericht ausfechten. Mit der Vorpfändung behaupten die aber, dass sie längst einen Titel hätten.

Das Inkasso würde ich kurz per Einschreiben von folgendem unterrichten:
A) der fristgerechten Kündigung
B) der Strafanzeige
C) einer geplanten Schadensersatzklage wegen Kreditgefährdung.

Ob du einen Anwalt hinzuziehen solltest, musst du natürlich selbst entscheiden.

Auf jeden Fall ist das zwar ein Schlupfloch aber höchst illegal, was das Inkasso macht. Frage: Welches Inkasso ist das denn?

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 28.10.2013 07:47

4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
helmuth1972
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 11x hilfreich)


Ich glaube nicht, dass die Bank die Pfändung einfach so rausnimmt, wenn ich da anrufe und sage, es liegt gar kein Titel vor. Die wollen da sicher ja auch Beweise. Ich vermute, es geht gar nicht mehr ohne Anwalt. Die Anzeige werde ich natürlich machen. Das Inkassounternehmen schreibe ich Dir privat. Denn ich habe gelesen, dass die sofort abmahnen, wenn man schlecht über sie schreibt.

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Ich glaube nicht, dass die Bank die Pfändung einfach so rausnimmt, wenn ich da anrufe und sage, es liegt gar kein Titel vor. Die wollen da sicher ja auch Beweise.

Falsch. Die Gegenseite muss beweisen, dass ein Titel vorliegt. Aber selbst wenn. Du hast einen Beweis, nämlich den Zeitablauf.

Ansonsten kannst du denen dann auch das Aktenzeichen der Strafanzeige benennen. Du kannst denen auch das Datum des Mahnbescheides geben, das Original hast du ja noch. Dann können sie sich ausrechnen, dass es alleine schon rein zeitlich unmöglich ist, dass die jetzt schon einen Titel haben.

Vom Inkasso selbst habe ich bisher nichts gehört. Dieses "Abmahnen" würde aber ins Bild passen. Natürlich werde ich das nun nicht veröffentlichen, wer das ist. Ich empfehle nach dem, was ich gelesen habe, insbesondere auch vor der Firmenumbenennung, direkt zur Polizei zu gehen. Das ist anscheinend ein extrem aggressiver Vertreter der Zunft, mit dem nicht zu verhandeln ist.


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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 28.10.2013 09:13

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Zivilprozessordnung
§ 845 Vorpfändung
(1) Schon vor der Pfändung kann der Gläubiger [color=red]auf Grund eines vollstreckbaren Schuldtitels [/color]durch den Gerichtsvollzieher dem Drittschuldner und dem Schuldner die Benachrichtigung, dass die Pfändung bevorstehe, zustellen lassen mit der Aufforderung an den Drittschuldner, nicht an den Schuldner zu zahlen, und mit der Aufforderung an den Schuldner, sich jeder Verfügung über die Forderung, insbesondere ihrer Einziehung, zu enthalten. Der Gerichtsvollzieher hat die Benachrichtigung mit den Aufforderungen selbst anzufertigen, wenn er von dem Gläubiger hierzu ausdrücklich beauftragt worden ist. An Stelle einer an den Schuldner im Ausland zu bewirkenden Zustellung erfolgt die Zustellung durch Aufgabe zur Post.
(2) Die Benachrichtigung an den Drittschuldner hat die Wirkung eines Arrestes (§ 930), [color=black]sofern die Pfändung der Forderung innerhalb eines Monats bewirkt wird[/color]. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem die Benachrichtigung zugestellt ist.
(§ 845 ZPO in der Fassung vom 29.7.2009)


Es liegt nach Angaben des TE kein Titel vor u n d es kann mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine Pfändung innerhalb eines MOnats erfolgen.


..und falls Kosten geltend gemacht werden, können die sich diese in die Haare schmieren:

[iLG Kleve 4. Zivilkammer
Entscheidungsdatum: 19.04.2001
Aktenzeichen: 4 T 93/01
Dokumenttyp: Beschluss
Quelle:
Normen: § 788 ZPO , § 845 ZPO , § 57 BRAGebO, § 58 BRAGebO

Zitiervorschlag: LG Kleve, Beschluss vom 19. April 2001 – 4 T 93/01 –, juris


Kosten der Zwangsvollstreckung: Kostentragung für unsinnige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
Orientierungssatz
Bringt ein Gläubiger schikanöse, überflüssige und/oder offenbar aussichtslose Zwangsvollstreckungsmaßnahmen aus (hier: unsinnige Vorpfändungen), so sind die dafür entstehenden Kosten nicht vom Schuldner zu tragen, denn es handelt sich nicht um notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung iSd ZPO § 788 .

]




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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

quote:
Hier ist das recht gut beschrieben:

Klasse Info - Danke für den Link!

VG
Roland

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"Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt."

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

P.S.: Auch der Hinweis an das Aufsichtsgericht, dass hier illegale Methoden angewendet werden, ist ggf. hilfreich.

Beispielsweise: "Hallo. Ich beschwere mich hiermit über Inkasso XYZ (ehemals DEF), Aktenzeichen ABC. Es wurde gegen mich eine nicht betreibbare Forderung geltend gemacht. Ich habe dieser widersprochen. Als Reaktion folgte ein Mahnbescheid und zeitgleich (!) eine Kontosperre. Als Grundlage für die Kontosperre wird der Bank eine Vorpfändung gemäß §845 ZPO genannt. Die Verpfändung setzt aber voraus, dass es einen Titel gäbe. Rein zeitlich ist es bereits unmöglich, dass zeitgleich zum Antrag auf Mahnbescheid schon ein Titel vorliegt, zudem habe ich dem Mahnbescheid widersprochen. Das Inkassobüro bringt mein Unternehmen in massive Probleme, um eine widersprochene Forderung zu erpressen. Ich ersuche das Gericht, diesen Fall zu prüfen. Aufgrund der massiven Gesetzesverstöße und des groben Missbrauchs des Rechtssystems bitte ich zu untersuchen, ob eine Untersagung der Geschäftstätigkeit in Frage kommt. Offensichtlich sind die Geschäftsführer nicht fähig, Rechtsdienstleistungen zu erbringen."

Damit zeigt man dem Inkasso dann auch, dass man keinen Spaß versteht.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
helmuth1972
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 11x hilfreich)


Ja, also ein Update: Ich war heute beim Anwalt und nach erster Einschätzung liegt eben tatsächlich eine illegale Vorpfändung vor. Wir werden nun Schadenersatzklage vorbereiten, außerdem erstatte ich Anzeige. Es kann sogar eine Straftat vorliegen, sollte das Inkasso die Dokumente gefälscht haben.

Danke für den Tipp mit dem Schreiben an das Gericht, das für das Unternehmen zuständig ist, das werde ich auch noch machen. Wie bekomme ich das Aufsichtsgericht heraus?




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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Es kann sogar eine Straftat vorliegen, sollte das Inkasso die Dokumente gefälscht haben.

Selbst wenn sie einfach nur in einem Schreiben an die Bank ein "Gemäß Titel XYZ" geschrieben haben, ist das bereits Betrug.

Würde die Zeit abkürzen und noch heute zur Bank und die Kopien verlangen von den Schreiben, die dann dem Anwalt vorlegen. Dann muss der Anwalt das nicht auf dem Schriftweg machen. Schonmal ankündigen, dass die Pfändung illegal ist, Strafanzeige gegen das Inkasso gestellt wird und die Bank ggf. durch einen Anwalt aufgefordert wird, die Pfändung zurückzuweisen und das Konto wieder freizugeben.

Das Aufsichtsgericht findest du unter www.rechtsdienstleistungsregister.de heraus (oder auf deren Homepage). Da die sich umbenannt haben, müsste man nach dem Aktenzeichen von der Homepage suchen.

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-- Editiert mepeisen am 28.10.2013 11:24

-- Editiert mepeisen am 28.10.2013 11:25

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
helmuth1972
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 11x hilfreich)


Der Haken: Netterweise bearbeitet meine Bank Pfändungs-Angelegenheiten nur in ihrer Zentrale in Frankfurt - das geht leider nur schriftlich. Telefonisch wollte man mir keine Auskunft geben... Betrugs-Anzeige werde ich auch machen. Ich werde hier auch immer ein Update bringen, wie sich der Fall entwickelt - kann ja für andere sicher auch hilfreich sein.

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0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
helmuth1972
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 11x hilfreich)

UPDATE vom 1.11.2013

Bereits am Tag als mein Anwalt das Inkasso per Fax vorab den Brief zukommen hat lassen, faxte das Inkasso zurück: Es war alles nur ein Versehen, sie wollten das gar nicht. Und hatten gar nicht gemerkt, dass sie noch keinen Titel gegen mich haben.

Na klaaaaaaar, tolles Märchen. Das glaubt auch jeder sofort.

Meiner Bank haben sie auch sofort gefaxt, dass sie das Zahlungsverbot mit sofortiger Wirkung aufheben. Die Bank hat jedoch bis heute nicht darauf reagiert, das Verbot ist weiter enthalten. Super, oder?! Das Verbot konnten sie binnen zwei Stunden einrichten, rausnehmen aber offenbar dauert paar Wochen??? Unglaublich! Kündigung meines Kontos erfolgt. Mit so einer Bank will ich nix zu tun haben.

Der Ärger ist damit sicher eh nicht beendet. Jetzt muss ich meine Anwaltskosten erst mal durch Schadenersatzklage einfordern.

Macht die Betrugs-Anzeige noch Sinn? Es war ja laut Inkasso nur ein "Versehen"? (LOL)

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-- Editiert helmuth1972 am 01.11.2013 12:36

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Macht die Betrugs-Anzeige noch Sinn? Es war ja laut Inkasso nur ein "Versehen"? (LOL)

In meinen Augen: Natürlich macht das Sinn. Ob das wirklich nur ein Versehen war oder ob die das absichtlich gemacht haben ist nichts, was du zu entscheiden hast. Ein Staatsanwalt hat den Job, zu prüfen, ob ein entsprechender Tatverdacht gegeben ist und dann hat das ein Richter zu entscheiden. Kommt das nicht zum ersten Mal vor, ist das sicherlich auch kein Versehen gewesen.
Das mit dem Versehen ist irgendwie auch lächerlich, wenn sie zeitgleich zum Antrag Mahnbescheid einen Antrag auf Vorpfändung rausschicken. Wer macht so etwas denn zeitgleich?

Ich vermute mal, sie haben es drauf ankommen lassen und als sich direkt ein Anwalt zu Wort gemeldet hat, haben sie sofort einen Rückzieher gemacht, versuchen sich nun rauszureden.

quote:
Der Ärger ist damit sicher eh nicht beendet. Jetzt muss ich meine Anwaltskosten erst mal durch Schadenersatzklage einfordern.

Als Geschäftsmann hast du noch weiteren Ärger. Ggf. Probleme wegen der verlorenen Zeit, wegen verlorenen Aufträgen o.ä., wegen dem Kontoumzug, weil du nun bei der Bank ein gebranntes Kind bist. Ggf. gibt es sogar nun Auskunftei-Einträge von der Bank (wobei das eher unwahrscheinlich ist).


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0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

quote:
Macht die Betrugs-Anzeige noch Sinn?

IMO macht(e) eine Betrugsanzeige zu keinem Zeitpunkt Sinn.

Wenn überhaupt könnte man versuchte Nötigung in Betracht ziehen. Aber wahrscheinlich bleibt mit etwas Nachdruck und Glück nicht mehr als mangelhafte Sorgfalt zu Deienem Nachteil mit Erstattung Deiner Kosten übrig.

Anders sähe es aus, wenn man nachweisen könnte, dass diese Versehen System haben.... (alles IMHO natürlich)

VG
Roland

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0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Anders sähe es aus, wenn man nachweisen könnte, dass diese Versehen System haben....

Und wenn das die zweite oder dritte Strafanzeige dieser Art ist, überlegt es sich der Staatsanwalt. Auch eine eingestellte Anzeige kann also im Nachgang Sinn ergeben.

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#16
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

quote:
Auch eine eingestellte Anzeige kann also im Nachgang Sinn ergeben

Du hast ja so was von Recht - Schmutz auf mein Haupt.

Und, für die Strafanzeige braucht es ja keinen Anwalt. Ein Kostenrisiko entsteht also auch nicht.

Mangels Erfahrung stellt sich mir an der Stelle die Frage wie man am besten vorgehen kann.
Man geht wohl zur Polizei und bringt das mittels eines Protokolls zur Anzeige - richtig bis hier hin?

Ist es hierbei notwendig zu benennen, dass man die Anzeige wegen Betrug erstattet, oder kann man das offen und somit dem Staatsanwalt überlassen. Denn IMO kommen da auch andere naheliegende Straftatbestände in Betracht.
Als da wären, Nötigung, Rufschädigung, Missbrauch oder schlampige Handhabung der durch die Inkassozulassung erlangten Möglichkeiten...

VG
Roland






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0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
helmuth1972
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 11x hilfreich)


Ja, das würde ich auch gerne wissen. Ich denke aber, man erstattet Anzeige und der Staatsanwalt entscheidet dann - meine Vermutung. Würde das gerne dann am Montag auch machen.

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0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

quote:
Man geht wohl zur Polizei und bringt das mittels eines Protokolls zur Anzeige - richtig bis hier hin?
Es gibt noch 2 Varianten:
Online-Anzeige mit dem Vorteil, das man sich selbst alles gut zurechtlegen kann und selber formuliert und nicht abgebügelt wird mit "lohnt kaum". und die Edelvariante, das der Anwalt im Namen seines Mandanten Anzeige erstattet. Dise Anzeige werden dann auch nicht zu schnell wieder eingestellt. :devil:

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"Die Qualität einer Antwort verhält sich proportional zu einer Fragestellung."

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
helmuth1972
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 11x hilfreich)


Mein Anmwalt meinte, er kann das auch für mich machen, kostet dann aber 200 Euro - ich glaube, da gehe ich lieber selbst los :)

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0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Also. Zur Polizei gehen und "Ich möchte eine Strafanzeige erstatten". Dann wird man in der Regel erst mal nicht gefragt, wegen welchem Tatbestand, sondern man wird gefragt, was vorgefallen ist. In aller Ruhe sachlich und knapp erläutern, was vorgefallen ist. Also beispielsweise (nur so als Anhaltspunkt, man kann es auch schriftlich vorformulieren und dem Polizisten geben, dass er sich das durchliest. Vielleicht stellt er gezielt Rückfragen)

So würde ich es machen, aber das kann jeder für sich entscheiden und natürlich den Tatsachen anpassen.
"Ich habe ein Geschäft. Es gab einen Vertrag mit XYZ, der gekündigt wurde. Ich habe auch einen Einschreibebeleg, wo die Kündigung rausging. Es passierte nichts trotz Bitte, mir die Kündigung zu bestätigen. Aber eine Kündigung muss ja nicht bestätigt werden, sie ist dennoch wirksam. Es kamen Mahnungen, wo ich stets widersprochen habe. Auch dem dann folgenden Inkassobüro habe ich widersprochen. Es beantragte Mahnbescheid, noch am selben Tag habe ich Widerspruch angekreuzt und es zum Gericht zurückgeschickt.

Völlig aus heiterem Himmel erreichte mich noch am selben tag/ einen tag später eine Vorpfändung auf mein Geschäftskonto. Nun ist es aber so, dass die ja gar keinen Titel haben, also gar keine Vorpfändung machen dürfen. Die haben also einen Gerichtsvollzieher angelogen, dass sie einen Titel hätten, damit dieser dann an die Bank und mich eine Vorpfändung rausschickt. Wegen meinem mehr als fristgerechten Widerspruch des Mahnbescheides werden die auch ohne einen gewonnenen Prozess nicht an einen Titel kommen können.

Ich habe mich informiert, das nennt sich illegale Vorpfändung und ist nur möglich, weil der Gerichtsvollzieher vertraut, dass es wirklich einen Titel gibt. Damit versucht das Inkasso die Zahlung zu erpressen. Ich denke, das ist Nötigung oder Betrug. Ich habe auch einen Rechtsanwalt dann eingeschaltet, der nun dagegen vorgeht und zivilrechtlich Schadensersatz einklagt, sowie feststellen lässt, dass die Forderung nicht erhoben werden darf. Als der Rechtsanwalt ein Fax an das Inkasso schickte, haben sie sich kurz darauf gemeldet, dass es ein Versehen gewesen sei. Sie haben das auch an meine Bank geschickt, aber der Schaden ist angerichtet und ich habe Probleme, weil das Konto nach wie vor gesperrt ist.

Das ist ein kleines Inkassobüro mit nur 3 oder 4 Mitarbeitern laut Homepage. Ich glaube daher nicht, dass es ein Versehen war. Im Internet habe ich gelesen, dass das bei einigen Inkassobüros Methode ist, solche illegalen Vorpfändungen zu machen, in der Hoffnung, der Gegner lässt sich erpressen und zahlt, um nicht noch mehr Schwierigkeiten zu kriegen. Die müssen die Vorpfändung auch meiner Meinung nach zeitgleich mit dem Mahnbescheid in Auftrag gegeben haben, das kann also wohl kaum ein Versehen gewesen sein. Zudem habe ich recherchiert, dass der ehemalige Geschäftsführer, ein Rechtsanwalt, das Inkassobüro verlassen hat und jemand als Geschäftsführer neu hinzugekommen ist, der vielleicht nicht mal die Befähigung nach RDG hat, so ein Unternehmen zu leiten. Das ist auch, nachdem es sich vor einigen Jahren umbenannt hat, immer noch beim zuständigen Gericht unter falschem Namen und womöglich immer noch mit falschem Geschäftsführer gemeldet."

Hmmm.
Also sonst fällt mir nichts ein.

Die Unterlagen halt mitnehmen, denn der Polizist wird sich Einschreibebeleg, Schreiben u.ä. ggf. kopieren.

Dann gibt es das Ganze mit der Aussage zum Staatsanwalt und der wird entweder Rückfragen stellen oder halt begründen, warum er das nicht weiter verfolgt oder Anklage erheben...

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-- Editiert mepeisen am 01.11.2013 18:40

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
helmuth1972
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 11x hilfreich)

Wow, da hast Du Dir aber viel Mühe gemacht. Vielen Dank. Jetzt bin ich aber happy

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0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Lerns auswendig, morgen frage ich ab :-)

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3x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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