Grüß Sie zusammen,
Mich ärgert seit ein paar Wochen diese Geschichte:
> Ein Gläubiger hat beim AG eine Zwangsvolltreckung gegen mich beantragt, damit ich eine Summe X zahle müsste..
> Ich habe gegen die falsche Aufforderung einen Widerspruch eingelegt...
> AG Beschluss: Einstellung gegen Sicherheitsleistung von Summe X
> ich habe in der Hinterlegungsstelle bezahlt, und dachte „gut ist"
Nun mehrere Wochen später, Konto ab summe X gesperrt dh ich hebe frei ab bis zu X, dann Sperrung..
- Das AG sagt mit ich muss beim GV fragen,
- GV sagt ich soll beim Gläubiger fragen,
- Gläubiger per Post (inkl Hinterlegungskopie) kontaktiert, und trotzdem Sperrung weiterhin wirksam!!
Welche Seite kann die Sperrung aufheben? Wie muss ich genau vorgehen?
Mit freundlichen Grüßen
Pfändung trotz Einstellung gegen Sicherheitsleistung
16. November 2018
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Frage vom 16. November 2018 | 19:38
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Pfändung trotz Einstellung gegen Sicherheitsleistung
Post vom Inkassobüro?
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#1
Antwort vom 16. November 2018 | 20:25
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16169x hilfreich)
Gab es einen Gerichtsbeschluss zum Aufheben der Pfändung? Wenn ja, muss sich die Bank daran halten.
#2
Antwort vom 16. November 2018 | 21:51
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Guten Abend Mepeisen,
Danke für die Interaktion.
Ja ein Beschluss: Einstellung gegen Dicherheitsleistung nach ZPO
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 17. November 2018 | 06:34
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16169x hilfreich)
Und die Bank hat den Beschluss erhalten? Wenn ja würde ich die Bank fragen, auf welcher Rechtsgrundlage sie gegen den Gerichtsbeschluss verstößt.
Und jetzt?
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