Pfändung wird trotz zahlung nicht aufgehoben

8. April 2026 Thema abonnieren
 Von 
Mynameisrogue
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 0x hilfreich)
Pfändung wird trotz zahlung nicht aufgehoben

Hallo,

Ich hatte eine Pfändung auf meinem Konto durch einen Inkasso unternehmen. Diese habe ich vollständig beglichen ( mit Nachweis) und das schon vor 2 Wochen. Die Pfändung ist immernoch aktiv und es wurde nicht einmal ein schreiben von der Inkasso an die bank gesendet. Auf email und anrufe wird nicht reagiert. Was kann ich tun?
Mir entstehen durch diese Zeit finanzielle Schwierigkeiten




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13317 Beiträge, 4767x hilfreich)

Hast Du den entwerteten Titel?
Falls ja, Antrag gem. § 775 Nr.4 ZPO samt der dort genannten Nachweise an das zuständige Vollstreckungsgericht senden und die Einstellung der Zwangsvollstreckung fordern.

Falls nein
Antrag gem. § 775 Nr.5 ZPO samt der dort genannten Nachweise an das zuständige Vollstreckungsgericht senden und die Einstellung der Zwangsvollstreckung fordern.



-- Editiert von User am 8. April 2026 13:59

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#2
 Von 
Mynameisrogue
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Hast Du den entwerteten Titel?


Hallo und danke für deine Antwort.
Was ist mit dem Titel gemeint? was Ich bekommen hatte war nur eine Zustellung vom Gerichtsvollzieher dass mein Konto gepfändet wurde und darin stand halt auch der Betrag der zu zahlen wäre.

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40073 Beiträge, 6534x hilfreich)
Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13317 Beiträge, 4767x hilfreich)

Zitat (von Mynameisrogue):
Was ist mit dem Titel gemeint?

Das ist die Urkunde, die es dem Gläubiger überhaupt ermöglicht eine Pfändung erwirken zu können.

Zitat (von Mynameisrogue):
eine Zustellung vom Gerichtsvollzieher dass mein Konto gepfändet

Aus dem Schreiben sollte es sich eigentlich ergeben.
Das kann z.B. ein Gerichtsurteil, ein Mahnbescheid, ein Vollstreckungsbescheid, oder ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) sein.

Der ist bei begleichen der Forderung an den Schuldner (also Dich) herauszugeben.

So wie es sich ließt scheinst Du ihn nicht vorliegen zu haben, also ->
Zitat (von spatenklopper):
Antrag gem. § 775 Nr.5 ZPO samt der dort genannten Nachweise an das zuständige Vollstreckungsgericht senden und die Einstellung der Zwangsvollstreckung fordern.


Unabhängig davon, die Herausgabe des entwerteten Titels beim Inkasso fordern, denn solange der Titel nicht bei Dir ist, kann das Inkasso auch nach Jahren nochmals daraus vollstrecken.
Aber bitte beachten die Herausgabe des Titels ist eine Holschuld, bedeutet, Du musst den Titel beim Inkasso / Gläubiger abholen.
In der Regel wird das Inkasso Dir den Titel auf dem Postweg zukommen lassen, die Kosten dafür sind von Dir aber im voraus zu begleichen, dass Inkasso muss diese Kosten nicht auslegen.

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