Hallo,
Ich hatte eine Pfändung auf meinem Konto durch einen Inkasso unternehmen. Diese habe ich vollständig beglichen ( mit Nachweis) und das schon vor 2 Wochen. Die Pfändung ist immernoch aktiv und es wurde nicht einmal ein schreiben von der Inkasso an die bank gesendet. Auf email und anrufe wird nicht reagiert. Was kann ich tun?
Mir entstehen durch diese Zeit finanzielle Schwierigkeiten
Pfändung wird trotz zahlung nicht aufgehoben
8. April 2026
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Frage vom 8. April 2026 | 12:56
Von
Status: Beginner (50 Beiträge, 0x hilfreich)
Pfändung wird trotz zahlung nicht aufgehoben
#1
Antwort vom 8. April 2026 | 13:59
Von
Status: Philosoph (13317 Beiträge, 4767x hilfreich)
Hast Du den entwerteten Titel?
Falls ja, Antrag gem. § 775 Nr.4 ZPO samt der dort genannten Nachweise an das zuständige Vollstreckungsgericht senden und die Einstellung der Zwangsvollstreckung fordern.
Falls nein
Antrag gem. § 775 Nr.5 ZPO samt der dort genannten Nachweise an das zuständige Vollstreckungsgericht senden und die Einstellung der Zwangsvollstreckung fordern.
-- Editiert von User am 8. April 2026 13:59
#2
Antwort vom 8. April 2026 | 14:12
Von
Status: Beginner (50 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Hast Du den entwerteten Titel?
Hallo und danke für deine Antwort.
Was ist mit dem Titel gemeint? was Ich bekommen hatte war nur eine Zustellung vom Gerichtsvollzieher dass mein Konto gepfändet wurde und darin stand halt auch der Betrag der zu zahlen wäre.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 8. April 2026 | 14:22
Von
Status: Unbeschreiblich (40073 Beiträge, 6534x hilfreich)
Gehört das zu diesem Thema?Zitat :darin stand halt auch der Betrag der zu zahlen wäre.
https://www.123recht.de/forum/zwangsvollstreckung-zwangsversteigerung/Bank-berechnet-gebuehr-fuer-die-Aussetzung-einer-Pfaendung-__f630464.html
Hast du die 30,- Entgelt für die Pfändungsaufhebung gezahlt?
Was sollte das Inkasso an die Bank schreiben?
Hast du das selbst nicht schon längst selbst gemacht?
Zahlst du weiterhin Raten an deinen Gläubiger?
#4
Antwort vom 8. April 2026 | 14:23
Von
Status: Philosoph (13317 Beiträge, 4767x hilfreich)
Zitat :Was ist mit dem Titel gemeint?
Das ist die Urkunde, die es dem Gläubiger überhaupt ermöglicht eine Pfändung erwirken zu können.
Zitat :eine Zustellung vom Gerichtsvollzieher dass mein Konto gepfändet
Aus dem Schreiben sollte es sich eigentlich ergeben.
Das kann z.B. ein Gerichtsurteil, ein Mahnbescheid, ein Vollstreckungsbescheid, oder ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) sein.
Der ist bei begleichen der Forderung an den Schuldner (also Dich) herauszugeben.
So wie es sich ließt scheinst Du ihn nicht vorliegen zu haben, also ->
Zitat :Antrag gem. § 775 Nr.5 ZPO samt der dort genannten Nachweise an das zuständige Vollstreckungsgericht senden und die Einstellung der Zwangsvollstreckung fordern.
Unabhängig davon, die Herausgabe des entwerteten Titels beim Inkasso fordern, denn solange der Titel nicht bei Dir ist, kann das Inkasso auch nach Jahren nochmals daraus vollstrecken.
Aber bitte beachten die Herausgabe des Titels ist eine Holschuld, bedeutet, Du musst den Titel beim Inkasso / Gläubiger abholen.
In der Regel wird das Inkasso Dir den Titel auf dem Postweg zukommen lassen, die Kosten dafür sind von Dir aber im voraus zu begleichen, dass Inkasso muss diese Kosten nicht auslegen.
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