Pfändungs- u. Überweisungsbeschluß

30. Oktober 2006 Thema abonnieren
 Von 
suse_sa
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 9x hilfreich)
Pfändungs- u. Überweisungsbeschluß

Hallo,
letzte Woche war ein Gerichtsvollzieher bei mir und übergab mir einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluß in der Zwangsvollstreckungssache xxx (Bank) gegen yyy (mein Vermieter)

Für mich heißt das jetzt, ich darf meine Miete nicht mehr an meinen Vermieter überweisen sondern an die Bank.

In dem Beschluß habe ich einen Hinweis unter Kostenrechnung gefunden (Gebühren, Auslagen), wo steht, dass der Betrag mit einzubehalten ist und an den Gläubiger mit zu überweisen ist. Soll das heißen, dass ich diesen Betrag aus meinen Mitteln zahlen muss? Warum ich?

Und dann ist da noch was von -schriftliche Beantwortung zu 1.-3- angekreuzt. Was muss ich da machen?

Danke für eure Hilfe

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Die schriftliche Beantwortung von 1.-3. wird die sog. Drittschuldnererklärung nach § 840 Abs. 1 ZPO sein:

------------
§ 840

Erklärungspflicht des Drittschuldners


(1) Auf Verlangen des Gläubigers hat der Drittschuldner binnen zwei Wochen, von der Zustellung des Pfändungsbeschlusses an gerechnet, dem Gläubiger zu erklären:

1.
ob und inwieweit er die Forderung als begründet anerkenne und Zahlung zu leisten bereit sei;

2.
ob und welche Ansprüche andere Personen an die Forderung machen;

3.
ob und wegen welcher Ansprüche die Forderung bereits für andere Gläubiger gepfändet sei.

(2) Die Aufforderung zur Abgabe dieser Erklärungen muss in die Zustellungsurkunde aufgenommen werden. Der Drittschuldner haftet dem Gläubiger für den aus der Nichterfüllung seiner Verpflichtung entstehenden Schaden.

(3) Die Erklärungen des Drittschuldners können bei Zustellung des Pfändungsbeschlusses oder innerhalb der im ersten Absatz bestimmten Frist an den Gerichtsvollzieher erfolgen. Im ersteren Fall sind sie in die Zustellungsurkunde aufzunehmen und von dem Drittschuldner zu unterschreiben.
------------

Tirfft dies zu, musst Du die Fragen am besten schriftlich beantworten und das Schreiben an den genannten Gläubiger übersenden.

Der Hinweis auf die Kostenrechnung bedeutet nicht, dass Du diese Kosten zusätzlich übernehmen musst. Dieser Betrag ist der Hauptforderung, die die Gläubigerbank von Deinem Vermieter bekommt, hinzuzurechenen. Du musst nur die Miete an die Bank überweisen und zwar so lage bis Hauptforderung, Zinsen und Kosten für die gepfändet wurde ingesamt ausgeglichen wurden. Damit Du da auf Nummer sicher gehen kannst, solltest Du regelmäßig anfragen, in welcher Größenordnung die Pfändungsforderungen noch offen sind.

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#2
 Von 
suse_sa
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 9x hilfreich)

das sind genau diese Fragen. OK, dann werde ich diese mal schriftlich beantworten. Sicherlich auch doppelt, da mein Mann ja das gleiche Schreiben bekommen hat, oder reicht einmal?

Nochmal zu den Kosten. Da steht: Hinweis für Drittschuldner: Der Betrag ist mit einzubehalten und an den Gläubiger ggf. mit zu überweisen. Hier handelt es sich um 39,60 € (KV 100, 101, 604, 700, 711, 701-707, 713)

Muss ich die gesamte Miete, also auch Nebenkosten an die Bank überweisen?

Eine regelmäßige Nachfrage dort wird sicher nicht nötig sein, die Forderung geht über 40.000 €

Kann mir noch jemand sagen, was es mit einer TEILFORDERUNG auf sich hat, denn so lautet der Anspruch.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
suse_sa
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 9x hilfreich)

gestern war der Gerichtsvollzieher nochmal da, das gleiche Spiel, nun geht es aber um ihren Mann. Wir haben mit dem aber nun gar nichts zu tun. Der Mitvertrag wurde nur mit der Frau geschlossen.

Weiß Jemand, wielange es jetzt etwa dauern könnte, bis das Haus unter den Hammer kommt, denn darauf wird es hinauslaufen?

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