Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erhalten

30. September 2021 Thema abonnieren
 Von 
Mikadzo
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erhalten

Liebe Forumsmitglieder,

ich habe am Dienstag einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss bekommen und habe keine Ahnung, wie ich damit umgehen soll.
Ich bin kurz nach dem Studium chronisch erkrankt und habe meinen zu dem Zeitpunkt gerade begonnenen Job in der Probezeit verloren, weil ich eine ziemlich lange Zeit stationär behandelt werden musste. In der Zeit sind Schulden entstanden, weil ich mich aus dem Krankenhaus heraus um nichts kümmern konnte bzw. niemanden hatte, der sich um solche Angelegenheiten für mich kümmern konnte. Nach meiner Entlassung aus dem KH konnte ich mich jedoch noch mit den Gläubigern einigen und Ratenzahlungen vereinbaren etc, obwohl das gerichtliche Mahnverfahren schon im Gange war.
Diese Raten zahle ich nun seit einiger Zeit ab und konnte bereits ca 80% der Schulden begleichen.

Allerdings ist mir im Juli eine Ratenzahlung entgangen, ich überweise alles zu Monatsanfang selbst, da mir jeder Dauerauftrag mit meinem Kontomodell + P-Konto in Rechnung gestellt wird und die Kontoführungsgebühren dadurch irre sind. Ich habe diese Rate einfach vergessen, das ist sehr dumm gewesen und das ist mir auch bewusst. Ich wurde vom Inkassounternehmen auch zur Zahlung aufgefordert, allerdings per Mail, die landete im Spam, die habe ich erst am Dienstag entdeckt, als ich panisch nach Briefen und Mails gesucht habe.

Die weiteren Raten für August und September habe ich so, wie es sein soll, wieder gezahlt und dementsprechend gehofft, dass ich mit einem Schreiben ans Inkassounternehmen, in dem ich mich für diesen einen Zahlungsausfall entschuldige, an meine bisherige, immer pünktliche und ja auch in den letzten beiden Monaten wieder erfolgte Zahlungswilligkeit appelliere und außerdem mit dem Hinweis, dass ich derzeit über kein pfändbares Einkommen verfüge, da ich wegen Berufsunfähigkeit im studierten Beruf, im letzten Jahr eine Ausbildung beginnen durfte und derzeit nur eine geringe Ausbildungsvergütung, sowie Aufstockung durchs Jobcenter erhalte und beides zusammen liegt unter der Pfändungsgrenze. Es gäbe auch keinerlei sonstiges Vermögen oder Sachgegenstände zu pfänden.
Heute erhielt ich dann die Antwort des Unternehmens, dass eine Zahlungsvereinbarung während eines laufenden Vollstreckungsverfahrens nicht möglich sei, erst, wenn das Verfahren abgeschlossen ist.

Mir ist bewusst, dass das Unternehmen nicht dazu verpflichtet ist, mir eine Ratenzahlung zu genehmigen, aber ich hatte ein bisschen Hoffnung.
Jetzt sitz ich hier allerdings und habe keine Ahnung, was ich anstellen soll bzw. wie das ganze jetzt weiterläuft. Steht demnächst ein Gerichtsvollzieher vor der Tür oder kann ich noch irgendwo, irgendwie das ganze abwenden?

Falls sich jemand meinen ganzen verzweifelten Roman durchgelesen hat und mir irgendwie Helfen kann, Tipps geben kann etc. wäre ich sehr dankbar. Ich habe schon versucht selbst zu recherchieren, aber entweder bin ich zu doof das zu verstehen oder keine Ahnung, im derzeiten Panikmodus funktioniert mein Kopf nicht richtig.

Vielen Dank im vorraus.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von Mikadzo):
Heute erhielt ich dann die Antwort des Unternehmens, dass eine Zahlungsvereinbarung während eines laufenden Vollstreckungsverfahrens nicht möglich sei, erst, wenn das Verfahren abgeschlossen ist.

Das ist zwar schlicht und ergreifend falsch. ändert aber nichts wenn der Gläubiger unwillig ist.



Zitat (von Mikadzo):
Jetzt sitz ich hier allerdings und habe keine Ahnung, was ich anstellen soll bzw. wie das ganze jetzt weiterläuft.

Als erstes mal den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss lesen, denn da steht das eigentlich drin.
Bei Unklarheiten den Text gerne hier posten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Mikadzo
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Also gelesen habe ich den Beschluss, gepfändet werden soll das Konto, wie schon geschrieben ist es ein P Konto mit Einkommen unterhalb der Pfändungsgrenze. Da sind etliche Seiten allerdings ist nur angekreuzt, ich solle dem Gerichtsvollzieher mein Sparbuch aushändigen, ich habe allerdings kein Sparbuch und der Gerichtsvollzieher soll Zugang zum Schließfach bekommen, auch das besitze ich nicht.
Und weil ich eben all das nicht besitze und mein Konto nicht Pfändbar ist, stelle ich mir die Frage was jetzt passiert und was ich tun kann. Ich werde heute dem Gläubiger noch mal schreiben, dass bei mir nichts zu holen ist und das die Raten weiterhin so gezahlt werden, weil es keine andere Option derzeit für mich gibt, vielleicht hatte ich auch nur einen grantigen Sachbearbeiter erwischt.

Danke jedenfalls für deine Antwort!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Zitat (von Mikadzo):
vielleicht hatte ich auch nur einen grantigen Sachbearbeiter erwischt.


Mit Sicherheit hast du das nicht. Der Gläubiger wäre nur dämlich die Pfändung aufzuheben. Eine Ruhendstellung wird bei den meisten Banken nicht mehr akzeptiert.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb522466-71
Status:
Beginner
(123 Beiträge, 29x hilfreich)

Du hast Einkommen unter der Pfändungsgrenze und ein P-Konto. Der Gläubiger kann pfänden so viel er will, wenn du keine Fehler machst (z.B Geld auf dem P-Konto ansparen -> immer alles am Monatsende abheben, dann bist du auf der sicheren Seite), guckt der Gläubiger in die Röhre und sieht keinen Cent.

Hast du schon mal daran gedacht, dich an eine caritative (kostenfreie) Schuldnerberatung zu wenden?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von Mikadzo):
Und weil ich eben all das nicht besitze und mein Konto nicht Pfändbar ist, stelle ich mir die Frage was jetzt passiert

Erst mal nichts.

Eventuell kommt der Gläubiger im Nachgang auf die Idee dann bei Dir zuhause pfänden zu lassen. Wenn es da genauso aussieht, wird der GV mal vorbeikommen um zu kontrollieren, aber mehr passiert da nicht.


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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