HILFE
Mir wurde mein Konto wegen 450 Euro dicht gemacht und zu allem Überfluß hat die Bank das Konto heute auch noch gekündigt und will das Guthaben von 700 Euro an den Gläubiger überweisen. Darf die Bank das denn? es ist ja nicht mal ein Pfändbarer Betrag und dann auch noch mehr als der Gläubiger eigentlich bekommt. Was soll ich tun?
Pfändungs und Überweisungsbeschluß
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Kontoguthaben sind zunächst einmal vollständig pfändbar. Will man Pfändungsschutz erreichen, muss der Schuldner einen entsprechenden Antrag beim Vollstreckungsgericht stellen, dass ihm der pfändungsfreie Betrag des Einkommens, der auf dem Konto liegt, verbleibt.
Die Bank darf aber nicht mehr an den Gläubiger zahlen, als er zu beanspruchen hat. Wenn es sich bei den 450 € um die sog. Hauptforderung handelt, kann es jedoch auch sein, dass mitsamt aller Kosten die zwischenzeitlich entstanden sind, ein Betrag von 700 € nahezu erreicht wurde.
wenn die Hauptforderung bei 9700 EURO LIEGT, man aber keine Einnahmen hat, also nur Haushaltgeld auf das Konto zum Leben hat und um Rechnungen zu bezahlen, darf dann das Gericht etwas fänden.
was tun in so einem Eventual Fall?
Muss man dem Gericht bevor so etwas kommen könnte, eine Aufstellung machen aller Kosten?
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--- editiert vom Admin
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