Pfändungs und Überweisungsbeschluß

19. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
aczid
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Pfändungs und Überweisungsbeschluß

HILFE

Mir wurde mein Konto wegen 450 Euro dicht gemacht und zu allem Überfluß hat die Bank das Konto heute auch noch gekündigt und will das Guthaben von 700 Euro an den Gläubiger überweisen. Darf die Bank das denn? es ist ja nicht mal ein Pfändbarer Betrag und dann auch noch mehr als der Gläubiger eigentlich bekommt. Was soll ich tun?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Kontoguthaben sind zunächst einmal vollständig pfändbar. Will man Pfändungsschutz erreichen, muss der Schuldner einen entsprechenden Antrag beim Vollstreckungsgericht stellen, dass ihm der pfändungsfreie Betrag des Einkommens, der auf dem Konto liegt, verbleibt.

Die Bank darf aber nicht mehr an den Gläubiger zahlen, als er zu beanspruchen hat. Wenn es sich bei den 450 € um die sog. Hauptforderung handelt, kann es jedoch auch sein, dass mitsamt aller Kosten die zwischenzeitlich entstanden sind, ein Betrag von 700 € nahezu erreicht wurde.

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#2
 Von 
guest123-1480
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

wenn die Hauptforderung bei 9700 EURO LIEGT, man aber keine Einnahmen hat, also nur Haushaltgeld auf das Konto zum Leben hat und um Rechnungen zu bezahlen, darf dann das Gericht etwas fänden.
was tun in so einem Eventual Fall?
Muss man dem Gericht bevor so etwas kommen könnte, eine Aufstellung machen aller Kosten?

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#3
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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