Pfändungsbeschluss trotz Verjährung?

13. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Krio88
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)
Pfändungsbeschluss trotz Verjährung?

Guten Tag, ich habe das folgende Problem:

bekam gestern einen Brief von meiner Bank, dass mein (sowieso fast leeres) Konto gesperrt sei, da ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss meiner Stadtverwaltung vorliege.

Jetzt meine Fragen:

1. Ich habe weder einen Mahnbescheid noch einen Vollstreckungsbescheid erhalten? Darf die Stadtverwaltung direkt bei der Bank pfänden?

2. Die Forderung der Stadtverwaltung geht auf nicht bezahlte Mahngebühren bei der städtischen Bücherei zurück, welche im Jahr 2008 oder 2009 (bin mir nicht ganz sicher) entstanden sind.
Ist diese Forderung nicht verjährt? Oder gilt in diesem Fall eine andere Frist als 3 Jahre?

3. Ich wurde natürlich schon öfter von der Stadt wegen dieser Forderung angeschrieben, habe aber dummerweise nie reagiert bis auf ein Mal, da habe ich eben mitgeteilt, dass ich Student bin und die Forderung nicht auf ein Mal zahlen kann. Dann wurde ich aufgefordert, Nachweise einzureichen, hab aber dann darauf nicht geantwortet. Dies hemmt die Verjährung nicht, oder?

4. Wie kann ich nun vorgehen was den Pfändungsbeschluss betrifft, wenn dieser wegen Verjährung der Forderung nicht rechtens ist?

Vielen Dank für eure Antworten

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

zu 1) Behörden können in verschiedenen Sachen durchaus abkürzen.

zu 2) Wenn keine Hemmung liegt, ist es verjährt, ja. Auch die Stadtbücherei muss sich an die 3 Jahre halten. Ich wüsste nicht, wieso die Stadtbücherei etwas anderes darf.

zu 3) Doch. Im Prinzip schon, denn damit bist du in erkennbare Verhandlungen getreten. Durch die weiteren Fristen, die du hast verstreichen lassen, liegt zwar ein Abbruch der Hemmung zugrunde aber da (wenns aus 2009 ist) gerade erst seit wenigen Tagen die Verjährung erreicht ist würde ich wetten, dass die Verjährung noch nicht erreicht ist.

Also ich würde sagen, dass man das bezahlen sollte wenns irgend möglich ist. Ich gehe davon aus, dass die Stadt hier keinen Fehler gemacht hat und dass es wirklich aus 2009 ist. Zumindest erinnerst du dich ja, die Forderung ist also inhaltlich durchaus richtig.

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