Plöckl Inkasso-Ratenzahlung

14. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
Grünpflanze
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Plöckl Inkasso-Ratenzahlung

Hallo, wer kann weiterhelfen?
Kurz zur Sachlage:
Ich habe mit ...-Inkasso eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen. Zahle jeden Monat meine Rate und diesen Monat habe ich eine Verschiebung der Rate schriftlich vereinbart, bekam eine Zusage - das der späteren Zahlung der Rate stattgegeben wird. Und heute wurde mein Konto gesperrt, weil ich die Rate nicht gezahlt habe-obwohl ich den Zahlungstermin verschoben habe und Plöckl-Inkasso schriftlich zugesagt hat.
Kann ich diese Ratenzahlung an das Inkasso Unternehmen kündigen? Und was für Folgen hätte eine Kündigung für mich? Gibt es irgendwelche Formulare für diese Kündigung-was ich alles beachten muss ect.?
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

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-- Editiert von Grünpflanze am 14.04.2008 19:48:28

-- Editiert von Grünpflanze am 14.04.2008 20:40:21

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

So etwas wird selbstredend von einem Inkassobüro umgehend ausgenutzt.
Wieviel ist tituliert ?
Wieviel hast Du noch zu zahlen ?
Besteht Deinerseits EV ?

-- Editiert von thehellion am 14.04.2008 21:14:48

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#2
 Von 
Grünpflanze
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

298,21EUR(Forderungsbetrag Nov/2006) und jeden Tag kommen Zinsen drauf...es wird nicht weniger
Eine EV habe ich erst abgegeben...
Kann ich so einfach kündigen bei diesem Inkasso-Unternehmen und was für Folgen hat es für mich?

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#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

die kto pfändung war für das Inkassobüro " erfolgreich " ?
Von was lebst Du momentan ?

lg

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#4
 Von 
Grünpflanze
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

was heißt wirksam...auf jedenfall habe ich die Rate heute überweisen lassen, damit das Konto entsperrt wird.
Aber wie kann ich mich dagegen zur Wehr setzen, dass sie nicht machen können was sie wollen.
Ratenzahlung war nur verschoben und das mit Einwilligung des Inkasso-Dienstes, und dann aufeinmal die Sperrung.


-- Editiert von Grünpflanze am 14.04.2008 22:35:34

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#5
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

heißt : war was auf dem konto was gepfändet wurde ?
Das Problem ist das die Forderung anscheinend tituliert ist ( Mahnbescheid UND Vollstreckungsbescheid ohne Gegenwehr Deinerseits im Vorfeld ) bzw oder Du hast eine Schuldanerkenntnis unterschrieben !?
Du hättest Dich vorher erfolgreich wehren können.
Du solltest künftig die Ratenzahlungen zweckgebunden tätigen sonst verrechnet das Inkasso zuerst - leider rechtlich legal - gem BGB 367 zuerst mit den eigenen Gebühren !
Durch die Kontopfändung sind z.b erneut erhebliche Gebühren entstanden - dies ist auch aus Sicht des Inkassos m.M der Grund warum dies so schnell durchgeführt wurde
Auf dem Überweisungsträger muß vermerkt sein :
Nur zur Verrechnung mit Forderung aus Titel.
Welche Summe steht genau auf dem Vollstreckungsbescheid bzw auf der unterschriebenen Schuldanerkenntnis ?
Wieviel ist schon Deinerseits beglichen worden.
Die EV ist wg einer anderen Sache ?

lg

-- Editiert von thehellion am 15.04.2008 08:02:51

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#6
 Von 
Grünpflanze
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Auf dem Vollstreckungsbescheid von Ende 2006 ist eine Summe von 298,21EUR angegeben, jedoch auf einer anderen Forderungsaufstellung beläuft sich die Forderung auf 424,07EUR. Die Ratenzahlung läuft seit Mai 2007 mit monatlich 30,00EUR und später dann ab 2008-09-10 waren es 15,00EUR monatlichen Raten. Die EV ist wegen einer anderen Sache.
Kann ich denn irgendetwas unternehmen gegen dieses Inkasso-Unternehmen? Wenn ich die Ratenzahlung einstellen würde, was für Konsequenzen hätte das zur Folge?
Kann ich über dieses Vorgehen der Inkasso-Firma Beschwerde einlegen-wo???
Danke ersteinmal für die Antworten.

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#7
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

298,21EUR das ist m.M tituliert
Deine bisherigen zahlzungen sind sehr wahrscheinlich für eigene Gebühren verrechnet worden !
Linke Sache aber leider legal
Wenn Du einstellst hast Du wieder eine weitere Kto pfändung an der Backe
Wenn Du willst kannst Du mir mal die Forderungsaufstellung (424,07EUR) per mail zukommen lassen ( gogosh@gmx.de )
Von wann ist die ?


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#8
 Von 
Grünpflanze
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

danke für deine Hilfe, ich werde morgen die Aufstellung mailen.
LG

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#9
 Von 
bummelbiene99
Status:
Praktikant
(593 Beiträge, 189x hilfreich)

Bist du sicher, dass die Kontenpfändung
von dem Inkassobüro ist? Du hast selber gesagt, du hättest für einen anderen Gläubiger die eV abgegeben. Vielleicht hat der das Konto gepfändet?!?

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#10
 Von 
Grünpflanze
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

natürlich ist die KOntopfändung durch dieses Inkasso Unternehmen veranlasst worden, habe das Schreiben von meiner Bank bekommen...

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