Plöckl Inkasso

26. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
Mopsty
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Plöckl Inkasso

Hallo miteinander,

ich habe ein Problem mit o.g. Inkassounternehmen.
Mir wurde per Post vom 6.9.16 mitgeteilt, dass Ikea am 20.05.16 vergeblich versucht hat den Gesamtbetrag von 13,80 EUR von meinem Konto abzubuchen. Mangels Deckung kam es zur Rücklastschrift.

Plöckl Inkasso fordert jetzt folgende Beträge:
RG-Betrag: 13,80
Zinsen 0,17
Bankrücklastkosten 12,00
Adressauskunftsgebühr Bank 35,70
Bearbeitungskosten IKEA 11,00
= 72,67 EUR
Für die Inanspruchnahme von Plöckl entstehen folgende Kosten:
Geschäftsgebühr = 45,00
Auslagen 9,00
= 54,00 EUR

Insgesamt 126,67 EUR

Also aus ursprünglich 13,80 EUR sind jetzt 126,67 EUR geworden!!!

Ich habe heute 26.09.16 den RG Betrag zzgl. Zinsen, Bankrücklastkosten, und Bearbeitungsgebühr IKEA (36,97 EUR) direkt an IKEA überwiesen.

Am heutigen Tag habe ich von Plöckl ein zweites Schreiben bekommen mit der Aufforderung bis morgen (27.09.)
126,69 EUR (0,02 EUR mehr) zu überweisen. Ansonsten würde bei erneutem Zahlungsverzug ohne weitere Abmahnung ein Mahnbescheid gegen mich beantragt werden.

Kann mir jemand sagen, ob meine Zahlung von nur 36,97 EUR richtig gewesen ist oder hätte es mehr/weniger sein müssen?
Wie verhalte ich mich in Bezug auf das heutige Schreiben?
Muss ich noch etwas an Plöckl Inkasso schreiben, wenn ja was?
Wäre um kurzfristige Hilfe sehr dankbar....

Mit freundlichen Grüßen
Mopsty

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16189x hilfreich)

- Bankrücklastschriftkosten von 12€ sind zu hoch. Maximal 5€.
- Adressauskunft von 37,50€ ist absurder Blödsinn. Maximal 15€.
- Bearbeitungskosten IKEA gibt es nicht. Sowas muss man nicht bezahlen.

Ich würde dem Inkasso erst mal folgendes schreiben: "Wertes Inkasso. Sie wollen mir unverzüglich folgendes zur Prüfung vorlegen: Rechnungsnachweis über die Bank-Rücklastschrift. Rechnungsnachweis für die Adressauskunft. Beides erscheint zu hoch. Des Weiteren wollen Sie mir unter Berücksichtigung der ständigen BGH-Rechtsprechung aufzeigen, wieso die Bearbeitungsgebühren IKEA berechtigt sind. Schließlich wollen Sie mir eine Vollmacht im Original vorlegen, sowie den vollständigen zwischen IKEA und Ihnen geschlossenen Vertrag in Kopie, zudem einen Kontoauszug zum Beweis, dass IKEA die 45€ Geschäftsgebühr und die 9€ Auslagen an Sie bezahlt hat."

Wie hier im Forum zu lesen war (leider nie eine konkrete Antwort gekommen), soll Plöckl/Ikea angeblich recht klagefreudig sein, was Inkassogebühren angeht und angeblich damit sogar Erfolg haben. Lässt sich leider nicht prüfen, da wie gesagt keine Rückmeldungen mehr kamen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 755x hilfreich)

Neben Hauptforderung und Zinsen halte ich für angemessen:

- Rücklastschrift 5,-
- Adressauskunft 15,-
- Mahnschreiben 2,50 / einige mögen auch ein Schreiben einfacher Art zugestehen: 18,-

Ich komme also mitsamt der Hauptforderung auf gerundete 36,50 bzw. 54,40

Ich würde dem Inkasso erstmal antworten, dass du den aus deiner Sicht gerechtfertigten Anteil an IKEA bezahlt hast.

Für die Positionen "Adressauskunft" und "Rücklastschrift" würde ich mir explizit Nachweise anfordern - mal schauen was dann für lustige Ausreden kommen. Die "Bearbeitungsgebühr IKEA" ist ohnehin Schwachsinn und kann gestrichen werden.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Nicolechen
Status:
Schüler
(198 Beiträge, 121x hilfreich)

Eine Inkassogebühr ist m.E. auch gerechtfertig, allerdings nicht in dieser Höhe.
Am 20.5. war der Einkauf, am 6.9. kam das Inkassoschreiben, folglich hat der Verzug in der Tat eingesetzt und ein Inkasso darf eingeschaltet werden.
Die Inkassogebühren orientieren sich am Gegenstandwert, also der Höhe der Forderung. Sie können in der Rechtsanwaltsgebührentabelle im RVG nachvollzogen werden. Inkassokosten - auch Geschäftsgebühr genannt - werden dem Schuldner beim außergerichtlichen Mahnverfahren neben der Hauptforderung berechnet.
Mit dem ersten Mahnschreiben fällt eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VVRVG von 0,5 bis 1,3 an, (nur) bei umfangreichen oder schwierigen Fällen auch eine Geschäftsgebühr von 1,3 bis 2,5 nach der Anm. zu Nr. 2300 VVRVG.

Fakt ist, das hier allerlei Unsinn berechnet wird, nicht nur bei der Inkassogebühr, ggf. liest du dir einmal folgenden Link durch:

http://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/inkassokosten/

Signatur:

ein Schelm...wer böses dabei denkt ;)

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
JuliaW123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie ist es denn bei dir nun ausgegangen?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 277.626 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
112.206 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen