Post vom Mahngericht!

1. Dezember 2011 Thema abonnieren
 Von 
Spike2371
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 9x hilfreich)
Post vom Mahngericht!

Habe heute Post vom Mahngericht Hünfeld bekommen das die Vorrausetzungen für die Abgabe des Verfahrens erfüllt sind!

Und das jetzt mein AG dafür zuständig ist!

Da ich jetzt Ende DEzember 2011 2 Wochen nicht im Land bin ist es von Vorteil jetzt schon meinen Anwalt zu informieren, die Klagebegründung geht doch eh an mich?

Oder soll ich selbst Kontakt zum Gericht aufnehmen und meine Abwesenheit melden?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Bis zur Klagebegründung ist es noch ein langer weg
Du willst dem MB vollumfänglich widersprechen und bist ab Ende dezember für nur 2 Wochen außer landes ?

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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"

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#2
 Von 
Spike2371
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 9x hilfreich)

dem MB habe ich schom am 23.09. so stehts auch in dem Schreiben vollumpfänglich wiedersprochen, kann ja nix dafür das mein Ex-Vermieter es nicht mit den Grundrechenarten kann!

Also ich bin die letzten 2 DEzember Wochen im Urlaub daher ja meine Frage ob es Sinn macht schon meinen Anwalt zu benachrichtigen der sich eh wegen den Mietnebenkosten mit der angelegenheit schon außergerichtlich befasst!

Ich weiß ja auch nicht wie lange die Typen jetzt brauchen bis Sie ne BEgründung auf die Reihe bekommen, und wie schnell dann das Gericht ne Verhandlung anberaumt.

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#3
 Von 
Gumbald
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 19x hilfreich)

Ich würde den Anwalt auf jeden Fall benachrichtigen. So kann er schon einmal Vorbereitungen treffen.

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#4
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

quote:
Ich würde den Anwalt auf jeden Fall benachrichtigen. So kann er schon einmal Vorbereitungen treffen.



Für was, der Gegner muss jetzt selber erst mal die Klageschrift schreiben. Ich würde erst reagieren wenn ich die habe.

Wenn dann mein Anwalt Zeit braucht, beantragt der eine Fristverlängerung.




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