Post von Anwalt Tank!

2. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
thori
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Post von Anwalt Tank!

Hallo!
Habe heute Post von Anwalt Tank bekommen - zwei Rechnungen mit Mahngebühr in Höhe von je 138,- für Top of Software. Da ich mir keiner Schuld bewusst war, wanderten die Rechnung in Höhe von je 96,- Euro und die Mahnungen ungelesen in den Papierkorb, da man ja mails von Leuten, die man nicht kennt, ignoriert.
Habe mich dann heute auf der Seite von Top of Software mit dem von denen geschickten Kennwort eingeloggt, um mal zu sehen, was das überhaupt ist.
Das kam mir dann doch etwas komisch vor und ich habe mich im Internet etwas schlau gemacht und bin auf diese Seite gestoßen.
Soll ich die Rechnungen trotzdem ignorieren, obwohl ich mich eingeloggt habe???

MfG Thori

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

normalerweise sollte man, wenn man (völlig zurecht, selbst wenn man sich dort angemeldet hätte) die zahlung nicht tätigt, dann die "Dienstleistung" nicht in Anspruch nehmen.
Allerdings ist hier fraglich, ob eine Dienstleistung schon beim reinen Einloggen erbracht wird. Das LG Mannheim verneinte dies, ebenso stellte es fest, dass selbst bei Personen die sich dort anmeldeten und diese Portal nutzten, kein wirksamer Vertrag zu stande kam.

Auch braucht du dir sonst keinerlei Sorgen machte, da deren Geschäftsmodell nur auf Drohen und Hoffen, dass einige Dumme zahlen, besteht.
Daher ignoriere den Müll einfach und fertig.

Wer sich wann dort eingeloggt hat, interessiert die nicht, da sowieso jeder Mahnung bekommt, dessen Daten die erlangt haben...

-- Editiert am 02.02.2010 20:38

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