Post von Creditreform

12. Dezember 2013 Thema abonnieren
 Von 
krischn
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 12x hilfreich)
Post von Creditreform

Hallo,

Ich hab ein Brief von creditreform bekommen.
Darin eine Forderung in Höhe von 35€ von meiner Versicherung.
Ein Schreiben von der Versicherung habe ich noch bekommen. Dies kann aber auch an einem umzug liegen. Im gleichen Monat ist dann auch meine Versicherung ausgelaufen und so habe ich denen meine neue Adresse nicht mitgeteilt. Ansonsten hatte ich die rechnung sofort bezahlt. Hätten Ja mal ne Email schreiben können wen die Briefe zurückkommen.

Die Forderung sieht nun so aus:

Hauptforderung : 34,25
Zinsen 11,5% : 1,40

Geschaftsgebühr gem. Nr. 2300 VV RVG inc. MwSt : 53,25€
Pauschale Post/ Telefon 7002 VV RVG inclusive. 1,71mwst: 10,71€
Auskunfskosten gem. 675, 670 BGB inclusive MwSt. : 3,57€
Auslagen 15,47€
Spesen 5€

Gesamt : 123,95€

Was soll ich nun tun ? Ist das alles so rechtens?


Vielen dank!


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-- Editiert krischn am 12.12.2013 11:30

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Du kannst beweisen, dass du denen die neue Adresse mitgeteilt hast? Einschreibebelg oder ähnliches?

Wann hast du denen die neue Adresse mitgeteilt? Deutlich vor der Mahnung? Danach? Wie war der Zeitablauf?

Die Fragen sind relevant für die Buerteilung, ob du in Verzug bist.

Auslagen von 15,47€ und Spesden von 5€ klingen erst mal nach Unfug. Bestenfalls würde man eine Mahngebühr akzeptieren (1,50€ bis maximal 2,50€ für ein Schreiben, denn mehr als Briefporto gibt es nicht). 11,5% Zinsen sind blödsinniger Unfug. Man darf nur 5% über Basiszins verlangen (siehe www.basiszins.de/zinsrechner)

Auskunftskosten müssen begründet werden, beispielsweise durch eine Rechnung eines Einwohnermeldeamtes...

Ansonsten gilt: Inkassogebühren können berechtigt sein. Nach Meinung vieler Gerichter (aber nicht aller) verstoßen die aber gegen die Schadensminderungspflicht des Gläubigers. Insofern könnte man, wenn die Forderung durchaus berechtigt ist, einfach die 34,25€ samt ein paar Cent Zinsen und Briefporto (ich würde auf 40€ aufrunden) an die Versicherung überweisen.
In der Überweisung neben der Kundennumer u.ä. noch "Nur Hauptforderung + Zinsen + Briefporto" ergänzen.

Dem Inkassobüro ein kurzes "Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück. Es wurde keine Vollmacht vorgelegt. Zinsen sind nur 5% über Basiszins erlaubt, Auslagen und Spesen weise ich als frei erfunden zurück. Rechnungen und Mahnungen sind mir nicht zugesandt worden, daher gibt es auch keinen Verzug. Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien."

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#2
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
Geschaftsgebühr gem. Nr. 2300 VV RVG inc. MwSt : 53,25€


Die 'Gebühr' ist hier viel zu hoch:
RVG:
2301 Der Auftrag beschränkt sich auf ein Schreiben einfacher Art:
Die Gebühr 2300 beträgt ............................ 0,3
Es handelt sich um ein Schreiben einfacher Art, wenn dieses weder schwierige rechtliche Ausführungen noch größere sachliche Auseinandersetzungen enthält.




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#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Handelt es sich um die Cosmos Versicherung ?

Die Gebühren sind zwar Rechtens aber aufgrund der inkassounfreundlixhen Rechtsprechung nicht mal ansatzweise durchsetzungsfähig !

D.h es wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mangels Erfolgsausichten nicht eingeklagt

Am Besten Du gehst vor wie im Link beschrieben
Rechtsprechung und Vorgehensweise
http://www.elo-forum.org/schulden/114457-vorgerichtliche-inkassogebuehren-umgehen.html

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"Privatmeinung - keine juristischen Fachkenntnisse "

-- Editiert thehellion am 12.12.2013 23:35

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#4
 Von 
krischn
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 12x hilfreich)

Vielen vielen Dank für die ganze. Ratschläge.
Ich habe nun direkt 40€ an cosmos direkt überwiesen.
Mal sehen wie es weitergeht.

Was ist den wen nun das Inkasso ihren " Anwalt" einschaltet?

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

quote:
Was ist den wen nun das Inkasso ihren " Anwalt" einschaltet?

Nichts weiter. Kostendopplung von Inkassogebühren und Anwaltsgebühren sind sowieso unzulässig.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Ist nicht ausgeschlossen das obligatorisch ein RA Schreiben nachgeschoben wird (siehe Link)

Bei Cosmos Angelegenheiten gibt es anscheinend eine spezielle interne Provisionsvereinbarung zwischen Credit Reform und Cosmos
Vermutlich werden bei der Auflistung im kommenden Schreiben 4 oder 5 € fehlen :grins:

Am Besten nochmal hier posten

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"Privatmeinung - keine juristischen Fachkenntnisse "

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#7
 Von 
krischn
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 12x hilfreich)

So der nächste Brief ist da.

Wie geasgt habe ich 40€ direkt an Cosmos Überwiesen.
Das ist nun ihre Antwort:

Zum Ausgleich ihrer Gesamtforderung fehlt noch ein Restbetrag dieser setzt sich wie folgt zusammen:

Hauptforderung 34,25€
Auslagen des Gläubigers 5,00€
Zinsen 1,51€
Unsere Vergütung und Auslagen* (§§286,288 BGB ) 73,00€
MWST ( auf mit * gekenzeichnete Beträge) 13,87€
Insgesammt zu Zahlen 127,63€
Bereits gezahlt / gutgeschrieben 34,25€

Nun soll ich bis zum 27.12. den Rest zahlen. Damit das ganze "aussergerichtlich" abläuft. Ich wäre ja nach § 286 verpflichtet und meine Zahlungen werden nach § 387 I BGB zunächst auf die Kosten und Zinsen verrechnet.


Erstmal fällt mir auch das 5,75€ nicht verrechnet wurden sind. Jeglich genau der Betrag dem ich Cosmos geschuldet habe wurde verrechnet. Auserdem haben die ebenfalls die Forderung etwas verändert. So kommen auf einmal 5€ zu der Forderung vom Gläubiger. Die Inkasso forderung ist nun aufeinmal 86,87 statt wie im ersten schreiben 88,30€.

Eure Meinung dazu würde mich brennend intressieren.

Sollte ich den Antwortbrief per Mail oder per Post zu den schicken?



-- Editiert krischn am 23.12.2013 14:06

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#8
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1199x hilfreich)

quote:
Ich habe nun direkt 40€ an cosmos direkt überwiesen.

Hoffentlich ausdrücklich für Hauptforderung, Briefporto und Zinsen - wie Dir anfangs geraten wurde?

quote:
Zum Ausgleich ihrer Gesamtforderung fehlt noch ein Restbetrag...

Ist doch klar, dass die ihre vermeintliche Beute nicht so schnell vom Haken lassen.

Man kann nun einen Briefwechsel beginnen, bei dem das Inkasso mit Sicherheit beaupten wird man muss den ganzen Mist (und den, den sie sich noch einfallen lassen werden) bezahlen. Diese Firmen haben darin Übung, je nach Eskaltion einen gewissen Prozentsatz der Opfer dann doch noch zu Zahlungen zu bewegen.

Man kann sich auch taub stellen, bis irgendwann keine Briefe mehr kommen. Dabei muss man aufpassen, dass man einen Mahnbescheid (sehr unwahrscheinlich) nicht übersieht, denn auf den müsste man mit Widerspruch reagieren.

Man kann auch "das Heft des Handelns" in die Hand nehmen und dem Inkasso kurz schreiben, dass alles bezahlt ist, was zu zahlen ist. Weitere Versuche unberechtigte, Posten einzufordern werden nicht zur Zahlung sondern allenfalls zu einer Feststellungsklage führen.

Wäre mal interessant zu sehen, wie das Inkasso auf die letzter Variante reagiert.

VG
Roland

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"Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt."

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#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Das hat bei Creditreform Methode, dass Zahlbeträge verloren gehen. Ich würde nun eine Beschwerde ans Aufsichtsgericht schicken. Siehe http://www.rechtsdienstleistungsregister.de/

Dort würde ich folgende Punkte reklamieren:
1. Unterschlagung von 7,25€ (laut diversen Internetforen passiert das immer wieder, dass bei Einzahlungen einige Euros unterschlagen werden)
2. Zinsen mit 11,5% statt 5% über Basiszins
3. Annahme eines Auftrags trotz fehlendem Verzugs
4. Vorsätzlich völlig falsche Verrechnung der zweckgebundenen Überweisung

Dem Inkasso würde ich nichts schreiben bzw. wenn du bislang geschwiegen hast, nur den obligatorischen Dreizeiler:
"Hallo. Ich weise die Forderung vollumfänglich mangels Verzugs zurück. Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien. Weitere Schreiben beantworte ich nicht und einem Mahnbescheid werde ich widersprechen."

Mit den ganzen Mauscheleien (Geldunterschlagung, falsche Zinssätze usw.) gehen die auch garantiert nicht vor Gericht.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
krischn
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 12x hilfreich)

Danke ihr Zwei :)

Alt überweiungszweck habe ich neben Kundenummer etc. "Zur Ver. Hauptforderung inkl Zinzen" geschreiben.
Sollte doch soweit Ok sein.

Werde dem INkasso nun einmal per Mail schreiben das sie kein Geld von mir bekommen werden.

Vieln Dank nochmal. Ihr seit SUPER!

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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Achja. Eine weitere Möglichkeit wäre eine Strafanzeige wegen Unterschlagung/ Betrug. ;-)

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#12
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Erstmal fällt mir auch das 5,75€ nicht verrechnet wurden sind.

wie von mir vorausgesagt ( siehe mein Posting)

Sprech den Inkassoladen schriftlich darauf an und man korrigiert den fehler und verweist auf einen "Buchungsfehler" :grins:

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