Postbank Accredis Inkasso - Wenn ich die HF überweise muss ich den Dispozins bis jetzt mitberechnen?

7. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
Maqs
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Postbank Accredis Inkasso - Wenn ich die HF überweise muss ich den Dispozins bis jetzt mitberechnen?

Hallo,

Nachdem ich alle Forenbeiträge zu Postbank/Accredis etc. gelesen habe und einigermaßen im Bilde bin, habe ich trotzdem noch einige Fragen, da mein Fall ein wenig anders gelagert ist.

Hergang:
Konto überzogen > zu unregelmäßige Ausgleichszahlungen geleistet > Dispolimit herabgesetzt(von PB) > zwischenzeitlich Umgezogen, ohne Mitteilung der Adressänderung > erfolglos angeschrieben worden > Konto aufgelöst > Erstmals Kenntnis davon genommen durch 1. Brief von Accredis > Nach Telefonat mit Accredis-Mitarbeiterin nach deren Empfehlung um Vergleichszahlung gebeten (mit dem Zusatz, dass ich mir im Klaren darüber wäre die Sorgfaltspflicht der Adressmitteilung außer acht gelassen zu haben) > abgelehnt > Fragen:

1. Kann ich hier so verfahren wie in den anderen Fällen: Zweckgebunden HF überweisen, Baukastenbriefe abwarten und dem gerichtlichen Mahnbescheid widersprechen.

2. Wennn ich die HF überweise (kontoauflösung war im Herbst 2009) muss ich dann den Dispozins bis zum jetzigen Zeitpunkt mitberechnen?

3. Ist es rechtlich gegen mich verwendbar, dass ich in meinem ersten Schreiben mit der Bitte um den Vergleich zugestanden habe, dass ich eine Sorgfaltspflich verletzt habe?

4. Oder sollte ich in diesem Fall lieber die Inkasso-kosten mitzahlen, weil die rechtliche Lage gegen mich ist?

Die Postbank hätte eine Telefonnummer von mir gehabt und hätte mich ohne weiteres aufmerksam machen können. Den Hinweis, dass die Sparkasse im gegensatz nach meiner neuen Adresse gefragt hätte, beantwortete der Service der Postbank mit der Begründung, sie würden Bundesweit operieren und könnten daher ihre Kunden nicht anrufen(!).
Zudem wurde der Umzug aus gesundheitlichen Gründen in einer Not-Aktion unter erschwerten Umständen durchgeführt.

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-- Editiert am 07.04.2010 13:57

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12307.04.2010 14:29:17
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 20x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Liste doch mal die gebühren gerundet auf !

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#3
 Von 
Maqs
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

1. Hauptforderung
2. Verzugszinsen seit Kontoauflösung 23,33€
3. Mahnauslagen/Kosten 10,74€

Zwischensumme

4. Kosten unserer Tätigkeit, die im Rahmen des Verzugsschadens...
a) Bearbeitungskosten 127,50€
b) Auslagenpauschale 20,00€
c) 19% MwST 28,03€

Gesamtforderung



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#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Hauptforderung ?

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#5
 Von 
Maqs
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hauptforderung 1075€

Zwischensumme 1.110€

Gesamtforderung 1290€

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#6
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Bist Du in der Lage die Hauptforderung zu begleichen ?
Laufen oder liefen andere Beitreibungsmaßnahmen gegen Dich ?
Pfändungen etc
Hintergrund der Frage wäre ein evtl angestrebter Vergleich
Faustregel :
Je schlechter Deine Schufa desto vergleichsbereiter ist die Gegenseite

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#7
 Von 
Maqs
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Nach Telefonat mit Accredis-Mitarbeiterin nach deren Empfehlung um Vergleichszahlung gebeten (mit dem Zusatz, dass ich mir im Klaren darüber wäre die Sorgfaltspflicht der Adressmitteilung außer acht gelassen zu haben) > abgelehnt


Ich kann auch die Gesamtforderung berappen, aber wirklich gerade eben so (danach bin ich erst mal Pleite) Da das Konto und die Verbindlichkeiten eh aus einer ungünstigen WG-Geschichte resultieren, wär ich halt glücklich gewesen, wenn ich wenigstens die "Zusatzkosten" umgehen könnte.

Um einen Vergleich hab ich ja schon gebeten, nachdem die Accredis-Mitarbeiterin mir das empfohlen hat. In dem Schreiben wolle ich mich auch einsichtig zeigen (daher das Ding mit dem Eingeständnis der Außerachtlassung der Sorgfaltspflicht).
Der Vergleich wurde mit der Begründung abgelehnt, die Mandantschaft würde grundsärtlich keine Vergleiche gewähren.

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Es läuft noch eine Betreibungsmaßnahme gegen mich (wenns kommt kommts auch immer geich dicke), die aus einer Domaingeschichte resultiert. Die Forderung ist aber ziemlich wiedersprüchlich kommt aus Österreich und ich hab erst mal in ganzer Linie widersprochen.

Ansonsten sollte meine Schufa eigentlich blüteweiß sein! ;-)

-- Editiert am 08.04.2010 11:21

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#8
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Falls Du zahlen kannst dann würde ICH folgende Positionen zahlen :

2. Verzugszinsen seit Kontoauflösung 23,33€
3. Mahnauslagen/Kosten 10,74€
(plus nochmal 15 € Inkassogebühren draufsatteln )

Diese Positionen würde ich NICHT begleichen :

4. Kosten unserer Tätigkeit, die im Rahmen des Verzugsschadens...
a) Bearbeitungskosten 127,50€
b) Auslagenpauschale 20,00€
c) 19% MwST 28,03€

Die obigen Positionen würde ich zweckgebunden (!) auf das Inkassokonto überweisen (Verwendungszweckt : HF gem Schreiben vom xx.xx.
Dies würde ich vorab dem IB per Einschreiben mitteilen damit nicht gem BGB 367 verrechnet werden kann
Hausadvokat Heyl wird sich aber trotzdem melden um Druck zu machen
Hier heißt es Nerven behalten

-- Editiert am 08.04.2010 22:31

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#9
 Von 
guest-12312.04.2010 09:55:19
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 22x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
actrostom
Status:
Praktikant
(718 Beiträge, 246x hilfreich)

Hallo
G.R. bzw
guter Rat bzw
Rath geber bzw
geheimer Rat
usw

quote:
gähn


der mit Abstand konstruktivste Beitrag von Dir den ich in den letzten Monaten gesehen habe !
Anscheinend hast du endlich den Zenith deines geistigen Niveu´s erreicht.

Bravo

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"Alle hier geschriebenen Worte sind frei gefunden und zufällig zusammengesetzt."

-- Editiert am 09.04.2010 10:24

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#11
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Wenn er immer nur dieses Wort postet ist nichts gegen seine Beiträge einzuwenden

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0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
actrostom
Status:
Praktikant
(718 Beiträge, 246x hilfreich)

quote:
Wenn er immer nur dieses Wort postet ist nichts gegen seine Beiträge einzuwenden


quote:
konstruktivste Beitrag


sag ich ja :grins:

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"Alle hier geschriebenen Worte sind frei gefunden und zufällig zusammengesetzt."

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