Postbank Forderung von 2005

16. Mai 2012 Thema abonnieren
 Von 
jjkay
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 2x hilfreich)
Postbank Forderung von 2005

Hallo,

vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen. Ich hatte mal ein Konto bei der Postbank, da ich aber dann nicht mehr von dem Service überzeugt war, hatte ich dieses auch aufgelößt. Jetzt habe ich vor 2 Wochen ein Schreiben von einem Anwalt bekommen mit der Bitte um Stellungnahme. Im Anhang eine Forderungsaufstellung. Hier ist ein Betrag "Kontokorrentabrechnung" aus Mitte 2005 aufgeführt sowie div. Zinsabrechnungen. Meine Frage ist nun ob ich auf den Brief von vor 2 Wochen reagieren soll, eigentlich ist die Forderung (Es liegt kein Mahnbescheid/Titel vor) verjährt oder? 31.12.2005 ist das Datum + 3 Jahre = 31.12.2008 --> 01.01.2009 ist die Forderung verjährt oder?

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Hier ist ein Betrag "Kontokorrentabrechnung" aus Mitte 2005 aufgeführt sowie div. Zinsabrechnungen


Gib mal mehr Infos zur Kontokorrentabrechnung
Handelt es sich hierbei in erster Linie um Kontoführungs Gebühren ?


-----------------
""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
jjkay
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 2x hilfreich)

Kein Plan was das ist. Ich dachte das Konto wäre gekündigt, da ich dort direkt in der Filiale war und gefragt habe was ich jetzt noch überweisen muss, damit das Konto komplett auf 0€ ist und das hatte ich dann auch gemacht. daher war es für mich erledigt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Kontoführungsgebühren - Entgelde etc sowie die daraus resoltierenden Zinsen dürften natürlich verjährt sein

Die Forderung von RA Heyl bezieht sich expl auf 2005 ?
War im Vorfeld kein externes Inkassobüro involviert ( accreddis) ?


-----------------
""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12328.05.2012 13:24:52
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 58x hilfreich)

Du solltest dem Rechtsanwalt schreiben, dass du dich auf Verjährung berufst. Dann dürftest du Ruhe haben. Darauf deutet zumindest die Formulierung des Anwaltsschreibens hin ("...mit der Bitte um Stellungnahme..."). Der Grund für diese relativ zurückhaltende Formulierung wird sein, dass auch die Gegenseite weiß, dass die Einrede der Verjährung greift.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
postbank-ade
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Tja, fast hätte ich gedacht, Ralf Heyl wäre vom Erdboden verschwunden. Aber es scheint ihn immer noch zu geben. Aber mir scheint, dass der Spiegel-Artikel nicht ganz ohne Wirkung geblieben ist.

Das mit der Aufforderung zur Stellungnahme kann auch eine Falle sein. Auf jeden Fall sollte die Verjährung angesprochen werden. Wenn man einfach von "der Forderung ..." schreibt, ohne auf Verjährung hinzuweisen, könnte dies bereits als Anerkennung der Forderung gewertet werden, so dass die Einrede der Verjährung später nicht mehr gemacht werden kann.
(Siehe hierzu:
http://www.channelpartner.de/index.cfm?pid=148&pk=615225

Zitat: "Ganz freiwillig wird der Schuldner seine Zahlungsverpflichtung aber nicht anerkennen. Folgender kleiner Trick kann dem Gläubiger hierbei helfen: Man schreibt dem Schuldner Anfang Dezember eine Mahnung, die einen zu hohen Geldbetrag ausweist. Antwortet darauf der Schuldner, dass die rückständige Forderung doch beispielsweise 1.000 Mark statt der geforderten 1.500 Mark betrage, so hat der Schuldner mit dieser Erklärung das gewünschte Anerkenntnis abgegeben. Die Verjährungsfrist beginnt dann erneut zu laufen und endet nicht am 31. Dezember. Reagiert der Schuldner aber nicht wie gewünscht, muss spätestens am 31.12. ein gerichtlicher Mahnbescheid oder eine Klage beim Gericht eingereicht werden.")

Ich hatte einen ähnlichen Fall. Anfang des Jahres habe ich den Herrn Heyl auf Verjährung hingewiesen und ihm zugleich für seine berufliche Zukunft gewünscht, dass er sein Entwicklungspotenzial in vollem Maße nutzen kann. Seitdem ist Ruhe. Ich unterstelle mal, dass er genau weiß, dass er ansonsten mit einer negativen Feststellungsklage zu rechnen hat.


-- Editiert postbank-ade am 19.05.2012 15:36

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.983 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen