Postbank Girokonto vergessen. Accredis will 208 €.

31. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
thats-right
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 22x hilfreich)
Postbank Girokonto vergessen. Accredis will 208 €.

Da der ursprüngliche Thread gelöscht wurde, fasse ich das Problem hier noch mal kurz zusammen:
Gegen Ende 2004 hat meine Freundin bei der PB ein Girokonto kurz vor ihrem 26. Geburtstag eröffnet. Bei der Eröffnung war das Konto demnach gebührenfrei. Aus irgendeinem Grund hat sie das Konto aber nie genutzt (keine Einzahlungen, keine Abbuchungen). Wenige Monate nach der Eröffnung zogen wir um, und meine Freundin vergaß, die neue Addresse mitzuteilen. Vor einer Woche flatterte nun eine Zahlungsaufforderung von accredis über 208 € ins Haus (Hauptforderung: 79 €).

Gestern hat meine Freundin nun Widerspruch gegen sämtliche Forderungen eingelegt und eine detaillierte Aufschlüsselung der Hauptforderung und einen lückenlosen Beweis für die Berechtigung aller Forderungen angefordert.

Momentan interessiert mich das Thema Schufa:
http://www.123recht.net/Drohung-mit-Schufa-Eintrag-zur-Durchsetzung-zweifelhafter-Forderungen-verboten-__a76979.html
Da die Postbank das Konto inzwischen wahrscheinlich gekündigt hat, wäre entsprechend diesem Artikel prinzipiell schon ein Schufa-Eintrag möglich. In diesem speziellen Fall zweifele ich die Rechtmäßigkeit eines negativen Schufa-Eintrags allerdings an. Ich glaube nicht, dass eine vergessene Bekanntgabe einer Addressänderung dafür schon ausreicht. Ein negative Schufa-Eintrag setzt Zahlungsunwilligkeit oder Zahlungsunfähigkeit voraus. Das lag aber bei meiner Freundin nicht vor. Wenn sie eventuelle Postbank Briefe erhalten hätte, hätte sie die Gebühren bezahlt und das Konto geschlossen.

Wenn man nach einer Zahlungsaufforderung eines Inkassobüros allerdings nur die Hauptforderung bezahlen will, sollte man meiner Meinung nach den restlichen Forderungen (Inkassokosten) zumindest widersprechen (ggf. ohne Begründung). Wenn man statt dessen einfach nicht bezahlt und nicht widerspricht, könnte dies eventuell auch einen negativen Schufa-Eintrag rechtfertigen.

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38 Antworten
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#1
 Von 
actrostom
Status:
Praktikant
(718 Beiträge, 246x hilfreich)

Ich würde auch die Einrede der Verjährung geltend machen.
Interessant wäre dazu noch wann wurde das Konto Gebührenpflichtig und wann gekündigt?

lg

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"Alle hier geschriebenen Worte sind frei gefunden und zufällig zusammengesetzt."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

quote:
Da die Postbank das Konto inzwischen wahrscheinlich gekündigt hat


Warum sollten die, auch so verdienst man Geld.

Ich würde mal selber per Einschreiben Rückschein "kündigen" und das Geld zahlen das vereinbart wurde. Vergessen ist dein Problem.

Natürlich muss man auch Verzugskosten tragen.

Uwe

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
thats-right
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 22x hilfreich)

quote:
Ich würde auch die Einrede der Verjährung geltend machen.
Interessant wäre dazu noch wann wurde das Konto Gebührenpflichtig und wann gekündigt?

quote:
Warum sollten die, auch so verdienst man Geld.

Da accredis von einem "ehemaligen" Girokonto schreibt, gehe ich davon aus, dass die PB bereits gekündigt hat. Weil eventuelle Post der PB wegen der falschen Adresse nicht ankam, weiß ich nicht, wann gekündigt wurde. Näheres werde ich wahrscheinlich erst Ende nächster Woche erfahren, wenn accredis die Unterlagen zuschickt.

Das mit der Verjährung hängt wahrscheinlich davon ab, auf welche Jahre die PB ihre Forderungen bezieht. Das Konto ist wahrscheinlich Anfang 2005 gebührenpflichtig geworden, weil meine Freundin dann 26 wurde. Zumindest in dieser Zeit hätten wir Schreiben von der PB wegen Nachsendeauftrag noch an die neue Adresse bekommen müssen. Da wir nichts erhalten haben, hat die PB zumindest in dieser Zeit keine Benachrichtigung über Gebührenpflicht geschickt.

Wenn die PB aber nur Gebühren der vergangenen 3 Jahre berechnet, kann ich wahrscheinlich Verjährung nicht geltend machen.

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
thats-right
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 22x hilfreich)

Gestern ist es 2 Wochen her, dass meine Freundin per Einschreiben/Rückschein alle Forderungen zurückgewiesen hat und zugleich eine genaue Aufschlüsselung der Hauptforderung und einen "lückenlosen Beweis" für die Berechtigung aller Forderungen sowie eine Inkassovollmacht angefordert hat.

Bislang haben wir noch nichts von accredis gehört. Ist das normal, dass die sich so viel Zeit lassen ? Wenn zumindest die Hauptforderung berechtigt wäre, hätte accredis doch schon längst einen neuen "netten" Brief schicken können. Vielleicht deutet die Verzögerung ja darauf hin, dass es für accredis doch nicht so einfach ist, einen "lückenlosen Beweis" zu erbringen (?)

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Motofreak
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,
habe heute einen identischen Brief einer Anwaltskanzlei aus Köln erhalten. Genau die Gleiche Geschichte, wie bei deiner Freundinn (Kostenloses Konto eröffnet, umgezogen , vergessen ect.) Die Forderung der Kanzlei samt aller Nebenkosten beträgt 199,78€, wobei die Hauptforderung bei 70,55 liegt. Das größte Erstaunen erzeugt bei mir folgender Satz: "....da Sie trotz Zahlungsaufforderung Ihrer Zahlungsverpflichtung nicht nachgekommen sind...." ...hm ja welcher Zahlungsaufforderung - habe ja nie eine erhalten.
Ich werde ersteinmal die Stellungsnahme der Postbank AG zu diesem Vorfall suchen, und fragen, ob das eine üblich/seriöse Masche ist. Das ich das Konto kündigen erklärt sich von selbst.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
thats-right
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 22x hilfreich)
1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
thats-right
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 22x hilfreich)

Fast 4 Wochen nach dem Widerspruch gegen die Forderungen (an accredis gerichtet), kommt nun ein Brief vom netten RA Heye. Fordert nun 256 € statt 208 zuvor und schreibt u.a.:
"Da Sie sich in Verzug befinden, sind Sie auch zur Zahlung der Zinsen und Kosten verpflichtet".
Das ist doch meiner Meinung nach Blödsinn, denn wir haben vor Ablauf der vergangenen Frist Widerspruch gegen die Forderung eingelegt und u.a. einen Beweis für die Berechtigung der Forderungen gefordert; diesen haben wir nicht erhalten. Daher kann meine Freundin auch nicht im Verzug sein.

Weiter schreibt er: "Sollte ich jedoch bis zum 7.12.2010 nichts von Ihnen hören, gehe ich davon aus, dass die Forderung unbestritten ist und behalte mir weitere Schritte vor. ..."
Meine Frage: Soll ich nun beim RA Heye auch noch mal Widerspruch einlegen ? (weil er nun eine andere Person als accredis ist). Aber eigentlich müsste der an accredis gerichtete Widerspruch doch auch für Heye gelten, oder ? Andererseits haben wir auch keine Inkassovollmacht von accredis erhalten, und somit können wir gar nicht sicher sein, dass accredis überhaupt für diesen Fall beauftragt wurde.

Unter diesem Gesichtspunkt wäre es wahrscheinlich doch besser, den Widerspruch und die Anforderung von Beweisen noch mal an Heye zu schicken, oder ? Können wir von Heye auch verlangen, dass er uns beweist, überhaupt von der Postbank beauftragt worden zu sein (in Entsprechung einer Inkassovollmacht im Fall accredis) ?

Ich wäre für Ratschläge sehr dankbar.

-- Editiert am 25.11.2010 15:31

-- Editiert am 25.11.2010 15:33

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

quote:
Das ist doch meiner Meinung nach Blödsinn, denn wir haben vor Ablauf der vergangenen Frist Widerspruch gegen die Forderung eingelegt und u.a. einen Beweis für die Berechtigung der Forderungen gefordert; diesen haben wir nicht erhalten. Daher kann meine Freundin auch nicht im Verzug sein.


Es gibt kein "Widerspruch". Entweder die Forderung besteht, dann muss man die Nebenkosten tragen oder die Forderung besteht nicht dann gibt es keine Nebenkosten.

Inkasso und Anwälte sind die Diener ihrer Mandanten. Daher sollte man da nichts erwarten

Uwe

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2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
thats-right
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 22x hilfreich)

Es gibt kein "Widerspruch"

Natürlich gibt es einen Widerspruch.

quote:
Entweder die Forderung besteht, dann muss man die Nebenkosten tragen oder die Forderung besteht nicht dann gibt es keine Nebenkosten.
Inkasso und Anwälte sind die Diener ihrer Mandanten. Daher sollte man da nichts erwarten

Es geht nicht darum, ob Forderungen seitens der Fordernden bestehen oder nicht, sondern darum, ob die Forderungen berechtigt sind oder nicht. Und so lange accredis oder RA Heyl die Berechtigung nicht nachweisen, können wir seine Schreiben getrost ignorieren, wenn wir rechtzeitig Widerspruch eingelegt haben.

Meine Bedenken sind allerdings: Da meine Freundin wegen der falschen Adresse wahrscheinlich vor einigen Jahren Briefe der Postbank nicht erhalten hat, könnte RA Heyl vielleicht argumentieren, dass die Postbank uns schon die Berechtigung der Forderungen bewiesen hat. Oder können wir tatsächlich verlangen, dass Heyl es noch mal beweist ?

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-- Editiert am 25.11.2010 15:54

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

quote:
Natürlich gibt es einen Widerspruch.


Nur hat der wenig Sinn.

quote:
dass Heyl es noch mal beweist ?


Nur bei einer Klage muss das beweisen werden, dir muss keiner einen Beweis schicken. Darauf wird es hinauslaufen.

Uwe

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2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
thats-right
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 22x hilfreich)

quote:
Nur bei einer Klage muss das beweisen werden, dir muss keiner einen Beweis schicken. Darauf wird es hinauslaufen.

Selbst wenn das so wäre, gibt es noch einen weiteren Grund, wegen dem meine Freundin zum jetzigen Zeitpunkt nicht in Verzug sein kann: Sie hat in Ihrem Widerspruch die Inkassovollmacht von accredis angefordert, aber nicht erhalten. Niemand kann von ihr verlangen, dass sie an irgendein Inkassounternehmen zahlt, ohne dass ihr eine Vollmacht vorliegt.

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Die Postbank, der Anwalt, das Inkassounternehmen sind alle ein und der selbe Gegner. Die Forderung ist entstanden und auch wohl fällig.

Selbstverständlich muss man dir eine Vollmacht oder die Abtretung zeugen. Das ändert aber nichts an der Forderung, dem Verzug oder den Mahnkosten.

Wenn du jemandem Geld schuldest dann musst du es zahlen.

Uwe

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2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
thats-right
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 22x hilfreich)

Man kann nur dann in Verzug sein, wenn man vorher auf die Folgen des Nichtzahlens hingewiesen wurde, und wenn der Gläubiger auch nachweisen kann, dass der Schuldner davon Kenntnis erhalten hat. Da accredis aber auf sein eigenes Konto überwiesen haben wollte und meine Freundin keine Inkassovollmacht erhalten hat, kann sie durch die Nichtbezahlung nicht in Verzug sein. Sie kann nicht einfach gut Glauben auf irgendein Konto überweisen.

-- Editiert am 25.11.2010 16:59

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12326.11.2010 09:23:05
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 21x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

quote:
Man kann nur dann in Verzug sein, wenn man vorher auf die Folgen des Nichtzahlens hingewiesen wurde


Klar, persönlich, nur Sonntags, nach Anmeldung.

Ich spreche von der Ursprungsforderung.

Uwe

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2x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
actrostom
Status:
Praktikant
(718 Beiträge, 246x hilfreich)

Womit wir wieder bei meinem Lieblingsthema wären.

Seit nunmehr einem Jahr suche ich jemanden den die Postbank wegen

reinen Kontoführungsgebühren


verklagt hat.

Aber anscheinend gibt es Niemanden ?

lg

-----------------
"Alle hier geschriebenen Worte sind frei gefunden und zufällig zusammengesetzt."

2x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Könnte auch sein das keiner so doof ist:

1. sich deswegen verklagen zu lasse
2. kein Anwalt findet
3. keiner so doof ist hinterher zu erzählen das er verloren hat
4. nicht richtig gesucht

Oder ( Mein Liebling)

Die Postbank Angst davor hat nur so den guten Ruf schützen kann.

HAHAHAHAH

Uwe

P.S. Ich kenn auch kein Urteil bei dem einer wegen Kreditzinsen geklagt hat. Keiner der besoffen war wegen Führerscheinentzug. Und bisher hat auch noch keiner den Amis verboten den Mond zu betreten, obwohl viele so ne Grundstücksurkunde von Ebay haben



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2x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
actrostom
Status:
Praktikant
(718 Beiträge, 246x hilfreich)

Und bisher hat auch noch keiner den Amis verboten den Mond zu betreten, obwohl viele so ne Grundstücksurkunde von Ebay haben

Seitdem es die Urkunden gibt haben sie sich ja auch nicht mehr gertraut !!!

lg

-----------------
"Alle hier geschriebenen Worte sind frei gefunden und zufällig zusammengesetzt."

2x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Wenn Du es darauf ankommen lässt fallen für den fall das Du verlierst die von Heyl im Schreiben mit aufgelisteten accredis Gebühren weg - die gerichtskosten aber kommen dazu
Ich halte es für wahrscheinlich das man Dir vor dem MB ein sogenantes Kulanzangebot machen wird

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
thats-right
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 22x hilfreich)

@thehellion , actrostom:
Glaubt Ihr auch, dass die Gegner im Ernstfall vor Gericht Recht bekommen könnten, ohne dass sie mir zuvor genau dargelegt haben, wofür die Hauptforderung überhaupt erhoben wird ? Dann könnten die ja einen beliebigen Betrag fordern und ich hätte keine Möglichkeit, die Berechtigung zu überprüfen.

Da das Konto 2004 eröffnet wurde, kann es sein, dass zumindest ein Teil oder die ganze Hauptforderung schon verjährt ist.

Zu welcher Vorgehensweise würdet Ihr mir raten ?

Viele Grüße
thats-right

-- Editiert am 25.11.2010 23:04

2x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Vor Gericht wird die Forderung geprüft und du kannst Gegenbeweise bringen. Verlierst du zahlst du alle Kosten des Verfahrens.

Wegen verjährten Forderungen muss man die Einrede der Verjährung erheben, erst dann sind die vom Tisch.
Einschreiben Rückschein wäre die Wahl der Dinge.

Ob die Forderung berechtigt ist kannst nur du und die Bank wissen.

Uwe

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""

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
actrostom
Status:
Praktikant
(718 Beiträge, 246x hilfreich)

Was würde ich machen ?
So Pauschal kann ich keine Antwort geben.

Wurde das Konto jemals für Geldbewegungen benutzt?
Wurde auch bei Dir die Altersgrenze heruntergesetzt?
Wann wurde es kostenpflichtig ?
Ist das schon verjährt?

In deinem Fall würde [color=red]ich[/color] auf Verjährung spekulieren:

quote:

Gegen Ende 2004 hat meine Freundin bei der PB ein Girokonto kurz vor ihrem 26. Geburtstag


und auf die wenig klagefreudige Postbank.

lg

-----------------
"Alle hier geschriebenen Worte sind frei gefunden und zufällig zusammengesetzt."

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
thats-right
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 22x hilfreich)

quote:
...Man kann nur dann in Verzug sein, wenn man vorher auf die Folgen des Nichtzahlens hingewiesen wurde...

Wo hast du das denn her?

Da habe ich wohl was verwechselt.

quote:
Wann wurde es kostenpflichtig ?

Wahrscheinlich ca. 2 Monate nach Kontoeröffnung, weil meine Freundin dann 26 wurde. Aber wir wurden darüber von der PB nicht informiert (einen Brief in diesem Zeitraum hätten wir trotz Umzug wegen Nachsendeauftrag erhalten müssen).
quote:
Wurde das Konto jemals für Geldbewegungen benutzt

Nein. Weder Ein- noch Auszahlungen. Daher kann sich die Hauptforderung eigentlich nur auf Kontoführungsgebühren beziehen. Trotzdem wäre in Bezug auf Verjährung interessant, für welchen Zeitraum Kontoführungsgebühren erhoben werden sollen. Daüber kann ich allerdings nur spekulieren.
quote:
Wurde auch bei Dir die Altersgrenze heruntergesetzt ?
Für MICH weiß ich das nicht mehr, ist schon zu lange her. Meine FREUNDIN hat jedenfalls einige Montate nach ihrem 26. Geburtstag kein Schreiben erhalten über eine Kostenpflichtigkeit.
quote:
Ist das schon verjährt?

Darüber kann ich leider nur spekulieren.

Accredis hat irgendwas von Verzugszinsen seit 2008 geschrieben. Keine Ahnung wie die auf dieses Datum kommen. Gekündigt wurde das Konto höchstwahrscheinlich von der PB, denn accredis schreibt von einem "ehemaligen" Girokonto. Vielleicht wurde ja 2008 gekündigt - aber wie gesagt reine Spekulation.

Noch eine Frage: Wenn ich JETZT nicht EInspruch wegen Verjährung einlege, dann kann ich es doch im Falle eines Gerichtsprozesses während des Prozesses immer noch, oder ? Wahrscheinlich würden die Gegner einen solchen Einspruch sowieso ignorieren.
Ein Problem ist: Wenn ich z.B. jetzt die Hauptforderung und ggf. Verzugszinsen zahlen würde, würde ich damit die Forderung anerkennen, selbst wenn sie schon verjährt ist (siehe Verjährungsrecht). D.h. dann kann ich Verjährung nicht mehr vorbringen.

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Wann wurde das Konto eigentlich gekündigt ?

quote:
Noch eine Frage: Wenn ich JETZT nicht EInspruch wegen Verjährung einlege, dann kann ich es doch im Falle eines Gerichtsprozesses während des Prozesses immer noch, oder ? Wahrscheinlich würden die Gegner einen solchen Einspruch sowieso ignorieren.


Wenn wirklich verjährt ist nützt dem Gegener das Ignorieren nichts.
Einrede der Verjährung kannst Du auch bei einem Gerichtsverfahren noch einbringen


-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest-12328.11.2010 19:59:49
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 14x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

Das ist genau der Punkt - das Startguthaben lockt und das Hirn schaltet ab. Das Konto war offenbar gar nicht zur Nutzung geöffnet worden, sondern lediglich um das Startguthaben abzuzocken.
Und da liest man nicht gerne das ganze Kleingedruckte ... :-)

-----------------
" Das Forum - wo Böcke gärtnern und Vergleiche hinken dürfen ... :) "

1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
thats-right
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 22x hilfreich)

quote:
Das Startguthaben hat die Freundin wohl aber schon verbraucht?

Ich wusste gar nicht, dass es überhaupt ein Startguthaben gibt. Oder vielleicht gab es das 2004 noch nicht (?). Falls doch, könnte es natürlich eventuell durch Kontoführungsgebühren verbraucht sein.
quote:
Wann wurde das Konto eigentlich gekündigt ?

Weiß ich leider nicht. Wenn das natürlich 2007 oder früher wäre, wären Kontoführungsgebühren spätestens Ende 2010 verjährt. Meine Freundin hat von der PB nie einen Brief bekommen. Das erste Mal, dass sie etwas bekommen hat, war vor einigen Wochen von accredis.

Ein Grund, warum die PB einen Prozess eventuell scheuen könnte, ist, dass die Richter für eine Berechtigung der Kontoführungsgebühren eventuell fordern könnten, dass die PB uns darüber informiert. Zumindest hat die PB sicher um den 26. Geburtsatag meiner Freundin keinen Brief geschickt; den hätten wir wegen Nachsendeauftrags bekommen müssen.

Bei anderen Banken gab es doch schon mal Urteile - wenn ich das recht in Erinnerung habe - dass die Bank eine Umstellung von einem kostenlosen auf ein kostenpflichtiges Konto schriftlich ankündigen muss.

1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
guest-12328.11.2010 19:59:49
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 14x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
thats-right
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 22x hilfreich)

quote:
Die Richter werden einfach die durch die PB vorgelegten Kontenführungsbedingungen lesen. Mit fast 26 bekommt man keine Amme mehr gestellt.
Bei der Eröffnung des Kontos war es definitiv kostenlos. Ich zitiere actrostom aus diesem Thread
http://www.123recht.net/Accredis-Postbank-Umzug-__f201575__p3.html:
Zitat:

Irgendwann hat die Postbank mal kostenlose Konten in kostenpflichtige Konten umgewandelt.
Die meisten hier im Forum haben davon gar nichts mehr mitbekommen und wurden Irgendwann von Mahnbriefen überrascht.
Viele ( auch ich ) haben geraten NUR die Hauptforderung zu überweisen !
Heute und nach einiger Recherche sehe ich das nicht mehr so !
Ich würde gar nichts zahlen und einem Mahnbescheid widersprechen !
Es gibt verschiedene Urteile über versteckte Kostenerhöhungen pro Kunde ( leider noch nicht bei der Postbank)
Denn der Kunde MUSS der Preiserhöhung zustimmen ! Oder zumindest mal Kenntnis davon erhalten!
Sätze wie "es hängt ja in der Bank aus" würden meiner Meinung nach vor Gericht nicht Bestand haben. Ein Kunde der das Konto jahrelang nicht benutzt hat geht vermutlich auch nicht mehr hin und liest die AGB´S !
Ich tendiere stark dazu das ein Urteil alleine schon wegen" Treu und Glauben" pro Kunde ausfallen würde.


quote:
...Da die Postbank das Konto inzwischen wahrscheinlich gekündigt hat hat...

Das vermutest du aber nur. Immerhin wäre ein Kündigung ja eine empfangsbedürftige Willenserklärung und bedarf für die Wirksamkeit des Zuganges. Da du aber selbst geschrieben hast, dass von der PB nie Post kam, ist ja wohl auch keine Kündigung zugegangen.

Da accredis von einem "ehemaligen" Girokonto schreibt, gehe ich mit hoher Wahrscheinlichkeit von einer Kündigung aus, die wahrscheinlich wegen unserer Sorgfaltspflichtverletzung (Adresse falsch) auch allein dadurch gültig ist, dass der Brief als unzustellbar zurückkommt. Aber zur Sicherheit können wir ja noch mal kündigen.

-- Editiert am 26.11.2010 15:13

1x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
guest-12328.11.2010 19:59:49
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 14x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

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