Postbank Inkasso

7. Oktober 2012 Thema abonnieren
 Von 
Toby-ch
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Postbank Inkasso

Ich hatt eine Postbank konnto für einen Deutschen LSV auftrag.
Ein sogenanntes Girokonto Jedoch habe ich das Konto seit über einem Jahr nicht mehr genutzt. und wurde auch auf 0.00 Ausgeglichen.
Nun bekam ich Vorkurzen einen Brief von der Postbank das meine Konto im Minus ist usw. Das Konnto wurde aufgelöst
Schluss endlich Bekam ich dann eine Rechnung:
69.23€ Saldo zum Zeitpunkt der auflösung
2.53€ Zinsen
17,70 Für die Kontoführung

So Nun zu meiner Sicht der dinge
Die Postbank lies nicht mit sich reden und schrieb Mir am 18.09.2012 Das es jetzt einen Inkassofall gibt.

Ich habe darauf so geantwortet:

quote:
Sonntag, 7. Oktober 2012

Einspruch gegen die Mahnung vom 18.09.2012 KontoNR. 451 211 438

Sehr geehrte Frau ......

Ich habe Ihnen am 26.08.2012 eine Anfrage gesendet, mit der Bitte mir die Kontoauszüge zukommen zu lassen. Da ich keinen Zugriff mehr auf das Konto Habe. Jedoch bekomme ich am 31.08.2012 einen Plumpen Brief mit einem Zahlungsbefehl. Was ich nicht die Feine Art finde wie Sie mit Kunden umgehen.
Am 18.09.2012 Bekomme ich einen Brief mit einer Abrechnung die wie folgt aussieht:

Kopie der Kostenaufstellung

Jedoch entnehme ich dem Kontoauszug vom 18.09.2012 einen Betrag von 40.46€ Folglich werde ich ihnen in den Nächsten Tagen den Betrag von 40.46€ überweisen. Die 17.70€ sehe ich nicht gerechtfertigt den, ist eine Kontoführung Vorhandenwegwesen so hätten Sie mich sicher viel Früher über einen Negativen Kontostand Informiert! Da ich nichts von den 1000€ Eingangspflicht wusste und ich das Konto nur als € Konto Genutzt habe und dadurch nicht jeden Monat nach geschaut habe ob mir die Postbank wieder etwas belastet hat. Leider konnte ich das Konto seit der Umstellung der TAN nummern nicht mehr für eine Zahlung nutzen da mir auch kein gerät oder eine Möglichkeit zur Erstellung einer TAN Nummer zur Verfügung gestellt wurde. Deshalb, finde ich das eine Bodenlose Frechheit nach 1 Jahr anzukommen und vorgedrungen geltend zu machen. Und nein es wird nicht mit dem Kunden Gesprochen oder Normal Informiert NEIN es wird mit Schufa und Inkasso gedroht. Einmal so neben bei das ist eine Nötigung und keinen seriöser Umgang mit den Kunden.


Mit Freundlichen Grüssen



Nun bekam ich Heute eine Saftige Rechnung des Inkasso Unternehmens
Trotz Widerspruch und Trotz einer Zahlung.


Wie würdet ihr in meinem Fall vorgehen, zumal ich in der schweiz Wohne und eine SchUFA oä mich nicht belastet..
Ich schreibe sicher einmal das Inkasso an.
Besten dank für eure Hilfe




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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

quote:
Da ich nichts von den 1000€ Eingangspflicht wusste
Ganz schlechte Ausrede. Steht in allen Unterlagen und ist vertraglich genau so vereinbart. Den Kontostand hätte ich ausgeglichen, wenn du das Kündigen schon vergessen hast.

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#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Mein Tipp :

Überweise den rest der Hauptforderung unangekündigt plus 3 € direkt auf das Postbankkonto !
Zweckgebunden : " Nur hauptforderung "

Die Gebühren des ext Inkassobüros sind zwar rechtens allerdings nicht durchsetzungsfähig



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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"

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#3
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

Lieber Toby-CH,
wir kennen hier natürlich nicht die Gepflogenheiten in der Schweiz. Aber ich bin mir ganz sicher, dass - gerade in Bezug auf die Bankenverträge - auch in der Schweiz das gilt, was in den Verträgen steht, die man abschließt!? :)

quote:
Da ich nichts von den 1000€ Eingangspflicht wusste und ich das Konto nur als € Konto Genutzt habe und dadurch nicht jeden Monat nach geschaut habe ob mir die Postbank wieder etwas belastet hat.
Natürlich wussten Sie von den 1000 Euro Eingangspflicht - Sie haben das unterschrieben. Vielleicht haben Sie das nicht gelesen, aber das ist nicht die Schuld der Postbank!
Zu welchem Zweck Sie das Konto ge- bzw. missbrauchen ist der Bank im Übrigen ziemlich Wurst. Und die Verpflichtung, sich ab und an den Kontostand anzusehen, liegt bei Ihnen - ich kann mir nur wenige Gründe vorstellen, bei einem ungekündigten Konto darauf zu verzichten ... !? :)
Einen 'Plumpen Brief' hat nicht die Bank geschrieben - das waren vielmehr Sie!)
quote:
Die 17.70€ sehe ich nicht gerechtfertigt den, ist eine Kontoführung Vorhandenwegwesen so hätten Sie mich sicher viel Früher über einen Negativen Kontostand Informiert!
Den Satz sollten Sie vielleicht näher erläutern ... :)
Jetzt zum Sachverhalt:
Jedes Konto kostet Kontoführungsgebühren (es sei denn, das Bankunternehmen verzichtet - ausdrücklich - darauf, was aber nur im Rahmen von Gehaltskonten und solchen Konten mit regelmäßigen Umsätzen der Fall ist)!
Sie haben das Konto geplündert (wahrscheinlich, weil Sie es nicht mehr benötigt haben), gekündigt haben Sie das Konto bis heute aber wohl nicht!? Was erwarten Sie da wohl von der Bank? Soll die Ihr Konto bis zum Sankt Nimmerleinstag' kostenlos pflegen!?!? :)
Es ist immer wieder herrlich zu erleben, wie böse die Anderen sind - auch hier driften wieder die innere und die äußere Sicht ziemlich weit auseinander ... :)

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" Das Forum - wo Böcke gärtnern und Vergleiche hinken dürfen ... :) "

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Wieso eigentlich Schweiz? Postbank = Deutsch = Deutsches Recht.

Davon unabhängig: Da sie widersprochen haben, wird das Einschalten eines Inkassobüros vor jedem deutschen Gericht abgelehnt --> Schadensminderung. Da sind sich alle Gerichte einig.

Ansonsten schließe ich mich meinen Vorrednern an.

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#5
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

-- editiert von Admin

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Auch wenn man in der Schweiz wohnt, kann man sich bei Abschluss eines Vertrages mit einem deutschen Kreditinstitut nicht automatisch vom deutschen Gesetz befreien lassen. Aber unerheblich, denn vieles dürfte da ähnlich geregelt sein :)

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#7
 Von 
Toby-ch
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
>Postbank Inkasso von thehellion
Mein Tipp :
Überweise den rest der Hauptforderung unangekündigt plus 3 € direkt auf das Postbankkonto !
Zweckgebunden : " Nur hauptforderung "
Die Gebühren des ext Inkassobüros sind zwar rechtens allerdings nicht durchsetzungsfähig



Das Klingt gut also einfach das ganze des Inkasso Büros abziehe, und so noch 49€ +3
Muss ich vom Inkasso Büro etwas befürchten ???

quote:
quote:
Die 17.70€ sehe ich nicht gerechtfertigt den, ist eine Kontoführung Vorhandenwegwesen so hätten Sie mich sicher viel Früher über einen Negativen Kontostand Informiert!
Den Satz sollten Sie vielleicht näher erläutern ...


Hm also meine Konnten in der Schweiz gehen gar nicht ins Minus habe extra keinen Dispo.
Und da finde ich es Frech von der Bank einfach geld ab zu buchen und ab zu warten bis sich der Kunde einmal Meldet das Dauert in der CH nicht lange und man bekommt einen Brief... ( Endes des Monats) und nicht nach knapp einem Jahr heitres abbuchen...

also ist dass Für mich keine Kontoführung.

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#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

quote:
Muss ich vom Inkasso Büro etwas befürchten ???

Definitiv nicht. Da es ein Streitfall war, geht jedes Gericht in Deutschland davon aus, dass die Beauftragung eines Inkassobüros nichts ändert und überflüssig ist. Sprich: Die Postbank sollte nun direkt einen Anwalt beauftragen. Inkassogebühren sind nicht erstattungsfähig im Streitfall. Egal ob du dann die Hauptforderung bezahlst oder nicht.

quote:
Das Klingt gut also einfach das ganze des Inkasso Büros abziehe, und so noch 49€ +3

In dem Fall solltest du es so machen, ja. Da du wie oben schon gesagt den Betrag schuldig bist.

quote:
Hm also meine Konnten in der Schweiz gehen gar nicht ins Minus habe extra keinen Dispo

Das hat mit dem Dispo nichts zu tun. Kontoführungsgebühren dürfen vom Konto selbst abgebucht werden. Wie der Saldo von 63€ zustande kommt, das müsstest evtl. nochmal nachhaken, wenn du keinen Kontoauszug hast.
Wenn es nie eine Dispovereinbarung gab (in den Vertrag gucken) darf die Bank fremde Lastschriften definitiv nicht mehr abbuchen, wenn es auf 0 steht.
Das hat aber nichts mit eigenen Kosten wie Kontoführungsgebühren zu tun.

Aber wenn das, was abgebucht wurde, OK ist (inhaltlich) solltest du dir überlegen ob du da widersprichst. Ich denke bei dem Streitwert dürfte ein Widerspruch unnötig sein, wenn die Abbuchung inhaltlich OK ist.

quote:
Und da finde ich es Frech von der Bank einfach geld ab zu buchen und ab zu warten bis sich der Kunde einmal Meldet das Dauert in der CH nicht lange und man bekommt einen Brief... ( Endes des Monats) und nicht nach knapp einem Jahr heitres abbuchen...

Das sei mal dahin gestellt ob das frech ist. Wie gesagt: Kontoführungsgebühren bist du schuldig. Durch Konto auf 0 stellen ist das Konto nicht gekündigt. So einfach ist das.
Ob man da mal von der Bank her hätte nachhaken sollen, viel früher, das kann man mal so im Raum stehen lassen.

quote:

also ist dass Für mich keine Kontoführung.


Die Polemik kann man sich sparen. Im Gegensatz zu Inkassobüros sind Banken durchaus berechtigt, Kontoführungsgebühren zu erheben. Nicht zuletzt, weil sie einen riesigen Rattenschwanz an Technik unterhalten. Bei einer Bank ist ein Bankkonto nicht einfach nur ein Stück Papier mit einer Zahl.
Wie das in der Schweiz ist, kann ich dir nicht sagen. In Deutschland ist der Fall aber eindeutig.

Ich würde dir einmal raten, das einfach zu begleichen (Inkassokosten einfach ignorieren) und damit zu leben. In Zukunft dann Verträge, die du nicht mehr brauchst, einfach selbst rechtzeitig kündigen, dann passiert sowas nicht.

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Toby-ch
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich würde dir einmal raten, das einfach zu begleichen (Inkassokosten einfach ignorieren) und damit zu leben. In Zukunft dann Verträge, die du nicht mehr brauchst, einfach selbst rechtzeitig kündigen, dann passiert sowas nicht.

Japp das habe ich gelerent
Gibt es eine Frist die ich einhalten muss bei der Zahlung des Restlichen betrages oder kann der auch Ende des Monats erfolgen ?

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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Da du dich bereits in Verzug befindest und inhaltlich wenig gegen das Ganze vorbringen kannst, solltest du einfach so schnell als möglich bezahlen. Ergänze gegebenenfalls als Verwendungszweck "ohne Anerkennen einer Rechtspflicht"

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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Muss ich vom Inkasso Büro etwas befürchten ???


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Solange lediglich accredis und nicht RA Heyl eingeschaltet war nicht
Anwaltsgebühren sind im Gegensatz zu Inkassogebühren im Verzugsfall durchsetzungsfähig
Einige Mahnbriefe kommen aber trotzdem

Überweise die HF plus Mahngebühr zweckgebunden und poste wieder wenn der Inkassoladen bzw Heyl sich meldet



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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"

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