Guten Tag,
Im Januar 2006 habe ich mir ein Konto bei einer anderen Bank einrichten lassen. Zu der Zeit war das Konto bei der Postbank auf 0. Dieses Konto war bis Mai befristet, deshalb kündigte ich es auch nicht. Kontodaten habe ich fast alle geändert. Dachte nicht an die Hausratversicherung die noch davon abgegangen war.
Im August diesen Jahres, habe ich meinem Bruder beim Umzug geholfen und da viel mir ein Brief von der Postbank in den Händen, wo drin stand, dass noch ein offener Betrag von 54,07 besteht.
Daraufhin habe ich mich schriftlich mit denen in Verbindung gesetzt und sollte mich an das Inkasso wenden. Das tat ich auch und diese teilten mir mit, dass sich nun ein Anwalt um den Fall kümmert, da ich mich nie gemeldet hatte.
Dazu muss ich sagen, ich bin vor 5 Jahren dort ausgezogen und habe selbst bei der Post, einen Sendeantrag gestellt. Selbst am Türschild steht nicht mehr mein Vorname sondern nur der, meines Bruders.
Beim Anwalt angerufen, der noch nichts von dem Fall hatte. Nochmal an die Post geschrieben und daraufhin sollte ich den Betrag von 54,07 an das Inkasso zahlen. (Allerdings steht auf dem Brief das Datum vom 10.03.07)
Jetzt bekomm ich von einem Anwalt Post wo gleichzeitig ein Vergleich von 91 € drin steht. Ich ließ ihn den Überweisungsbeleg zu kommen und teilte ihm mit, dass die Sache nun schon 2 Monate geklärt sei.
Nun das letzte schreiben: Nach Prüfung der Sachlage teile ich Ihnen mit, dass die Forderung Zurecht besteht. Als Eingang Ihrer Zahlung habe ich mir den 12.11 vorgemerkt. Sollte bis dahin die Forderung nicht ausgeglichen sein, werde ich gerichtlich Mahnverfahren einleiten...
Ich blicke da nicht durch.
Ich zahle doch keine Inkassogebühren, wenn ich nie ein Schreiben von denen bekommen habe.
Wie soll ich nun weiter vorgehen?
Postbank - Post wegen Umzug nie erhalten
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
hallo,
meine exfreundin hatte auch einen offenen betrag bei der postbank und diesen beglichen...nun kam das schreiben von besagtem anwalt. meine ex hat dann den überweisungsträger gefaxt und es kam die standartantwort, dass die forderung zurecht bestünde und eine weitere aufforderung zum zahlen.
kann doch nicht sein. sie hat doch die zahlung nachgewiesen. häää
wie nun weiter vorgehen? mahnbescheid zurückweisen falls einer kommt, mit der begründung schon bezahlt zu haben???
paddy
Wenn's nicht so traurig wäre, würde ich sagen: ROTFL. Manchmal ist es wirklich schade, dass ich nicht mit solchen Typen zu tun habe.
Wahrscheinlich gibt es einfach zu viele Menschen, die auf solche Drohungen zahlen, so dass sich ihr Vorgehen lohnt.
Allgemeiner Hinweis: Wenn jemand eine unberechtigte Forderung erhebt, würde ich dagegen nachweisbar (z.B. Fax mit Nachweis, sinnvollerweise auch des Inhalts - geht z.B. mit der Fax-Funktion von Sipgate oder einem anderen Fax-Versand-Anbieter sehr gut, weil da ein verkleinertes Bild auf dem Versandbeleg ist) meine Einwendungen vorbringen. Dann würde ich die folgende Korrespondenz abheften; sollte etwas vom Gericht kommen, würde ich es natürlich bearbeiten: bei einem Mahnbescheid "Ich widerspreche der Forderung" ankreuzen und umgehend zurückschicken, bei einer Klage zu einem Anwalt gehen und mich verteidigen.
Allerdings sind solche Briefe vom Gericht erfahrungsgemäß sehr selten.
grinsebaer
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Das Vergleichsangebot des RA deutet auf Ausbuchung hin.
Die eigentliche Hauptforderung von 54 ist unstrittig und wurde beglichen ?
lg
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