Postbank RA Heyl

29. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
sibims
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Postbank RA Heyl

Hallo zusammen!

Kann mir jemand helfen?

Ich gehe gerade gegen den Heyl vor und nun ja ich habe 2009 einen Mahnbescheid und einen Titel bekommen vom RA.
Ich bin umgezogen und finde diese Unterlgen nicht mehr!!!!

Kann mir jeman helfen der von dem typen auch schonmal sowas bekommen hat, von welchem Gericht der Titel kommt ?

Denn in meiner Schuldnerkartei steht nichts drin!!! Deswegen suche ich das Gericht bei dem er den Titel hat eintragen lassen!

Wäre ganz toll wenn mir jemand helfen könnte!!!

LG

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Hallo,
deine Frage ist etwas verwirrend???
Wie willst du gegen Heyl vorgehen??? Einen Titel hast du nicht vom RA bekommen!!! Der Titel kann nur vom Gericht kommen.
Mahn- und Vollstreckungsbescheide werden in der Schuldnerkartei der AG nicht veröffentlicht. Hier werden nur EV's und HB's öffentlich gemacht.
Für MB's und VB's ist das ZUSTÄNDIGE Amtsgericht des Gläubigers zuständig.
So werden z.B. für Rheinland-Pfalz sämtliche Mahn- und Vollstreckungsbescheide vom Amtsgericht Mayen erlassen.
Was willst du jetzt genau wissen???

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sibims
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!

also soweit ich weiß bedienen sich die meisten Firmen zumeist zentraler Mahngerichte wie Coburg oder Hühnefeld.....wenn ich Einspruch einlege gegen den Mahnbescheid , landet es beim Amtsgericht meines Wohnsitzes....und wenn ich keine Klage erwidere..ergeht Versäumnisurteil also Vollstreckungstitel...und ich kann es in der Schuldnerkartei lesen.. aber dieses Versäumnisurteil steht nich in der Schuldnerkartei meines Amtgerichts...

und ich würde gerne wissen wenn der Heyl einen Mahnbescheid oder Titel rausschickt bei welchem Gericht er sich bedient. Und da wäre es nett wenn jemand der schonmal eine bekommen hat mir sagen würde von welchem Gericht diese dann erlassen wurden um die suche für mich einzugrenzen nach meinem Titel und meinem Aktzeichen :-)

LG




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