Hallo,
mir wurde hier im Forum schon mehrfach geholfen, vielleicht ja also auch bei meinem aktuellen Anliegen.
Ich habe aktuell ein P-Konto bei der Postbank. Seit 10/22 ist dieses mit einer Pfändung "belegt" und ich konnte dementsprechend immer nur auf die Gelder innerhalb der Pfändungsfreigrenze zugreifen.
Da es mittlerweile zu einem außergerichtlichen Vergleich mit dem Gläubiger kam, der auch die Rücknahme aller Zwangsvollstreckungsmaßnahmen bzw. Pfändungsmaßnahmen beinhaltet, hat der Gläubiger die Pfändung des Girokonto am 05.05. zurückgenommen und dies der Postbank mitgeteilt.
Aktuell ist die Pfändung aber seitens der PB noch nicht entfernt worden und eingegangene Gelder oberhalb der Pfändungsfreigrenze werden weiter eingefroren.
(Ich habe diesen Monat, alle Gelder innerhalb der Freigrenze verbraucht und bin eigentlich auf das eingefrorene Geld dringend angewiesen. Dachte natürlich auch, dass bei einer Pfändungsrücknahme diese auch innerhalb von 1,2 Tagen vom Konto entfernt wird)
Mehrfache Anrufe bei der Pfändungshotline der PB brachten immer das gleiche Ergebnis: Der Bearbeitungsrückstand bei der PB sei momentan halt sehr hoch und es dauert so lange wie es eben dauert. Es gäbe keinen Rechtsanspruch auf eine zügige Bearbeitung.
Meine Frage ist jetzt natürlich: Hat die PB Recht und habe ich keinerlei Handhabe dagegen? Muss ich es tatsächlich hinnehmen, dass die PB auf unbestimmte Zeit weiter Gelder zurückhält, obwohl die Pfändung vom Gläubiger vor mehr als 2 Wochen zurückgenommen wurde?
Vielen Dank schon mal
Postbank hebt Pfändung nicht auf
22. Mai 2023
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Frage vom 22. Mai 2023 | 10:03
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Postbank hebt Pfändung nicht auf
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#1
Antwort vom 22. Mai 2023 | 16:22
Von
Status: Unbeschreiblich (111343 Beiträge, 38575x hilfreich)
ZitatHat die PB Recht :
Ja.
Zitathabe ich keinerlei Handhabe dagegen :
Doch.
Man fordert die Bank gerichtsfest zur Freigabe auf.
Und nach fruchtlosem verstreichen der Frist, zieht man vor Gericht.
Und jetzt?
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