Premiere beauftragt Inkasso

19. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Peon
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Premiere beauftragt Inkasso

Hallo,

ich habe heute Post von einem Inkasso-Büro bekommen, das von Premiere beauftragt wurde. Und zwar anscheinend, weil ich die Smart-Karte nicht zurückgeschickt habe.

Nun zum Vorfall:
Ich habe mein Premiereabo am xx.05.2004 vertragsgerecht zum 31.03.2005 gekündigt. Dies wurde mir auch schriftlich mit einer Bitte, die Smartcard zurück zu schicken, am 18.06.2004 bestätigt.
Da seit der Kündigung bis zum Vertragsende fast 1 Jahr veging, habe ich es total verschlafen, die Smartcard zurück zu schicken.

Heute (am 19.01.2006) habe ich ein Brief von einem Inkasso-Büro zugeschickt bekommen, dass ich 75,70€ bezahlen muss, weil ich die Smartcard vor einem Jahr nicht zurückgeschickt habe.
Ohne jegliche Erinnnerungsschreiben, Mahnungen oder sonstiges.

Umgehend danach habe ich bei Premiere angerufen, was das solle. Die Frau am Telefon teilte mir mit, dass Premiere mir eine Mahnung im November 2005 rausgeschickt hat - jedoch kam bei mir nie was an. Ansonsten wüsste ich das wohl...

Nun zu meiner Frage: Ist das denn rechtens so? Ich kann denen immernoch die Karte hinterher schmeissen, weil sie unangerührt in meiner DBox steckt. Oder bin ich da tatsächlich jetzt aufgeschmissen und muss es den Misst bezahlen?
Kann ich nicht behaupten, ich hätte die Karte schon vor einem Jahr zurückgeschickt? Wer ist da in der Beweispflicht?

Danke schön schon mal im Voraus...

Post vom Inkassobüro?

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24 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

die weitergabe an infoscore ist bei premiere obligatorisch.

Die wahrscheinlichkeit vom Blitz getroffen zu werden dürfte lt forenberichte höher sein als das infoscore wg der smartcard vor gericht geht !

zwischendurch kannst Du das IB beschäftigen :

fax:
Ich weise die forderung mangels vorlage der vollmacht gem. 174,410 BGB zurück

gruß
thehellion

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#2
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Ich würde die Karte trotzdem zurücksenden.
Soll Premiere doch ihre Büros damit tapezieren.

-----------------
"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys2/binnichtsignatur.gif></img>"

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#3
 Von 
Brandman
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Abend,

ich habe da auch mal eine "kleine" nette Geschichte mit Premiere.
Ich hatte im Dezember 2003 mein Abo gekündigt, und auch alles abgewickelt.
Im Mai 2005 bekam ich einen Anruf mit der Aussage ich habe ein Abo gewonnen (Teilnahme an einem Gewinnspiel? Startabo), und habe auch die Karte zugesendet bekommen. Da ich diesen Laden liebe, habe ich alles aufgehoben was da kam, leider war das nur die Karte.
Im August 2005 wurden von meinem Konto 15 Euro abgebucht, die ich gleich zurückbuchen lies. Ein nettes Schreiben an Premiere, was da los sei etc etc.
Antwort: Du hast ein Abo weil ich nicht gekündigt habe, und muss ein Jahr das Abo behalten. Ich habe angeblich ein Schreiben erhalten...
Das fand ich dann schon komisch, da ich weder eine Einzugsermächtigung erteilt habe noch einem Abovertrag zugestimmt bzw. unterschrieben habe.
Nun nach der 4. Mahnung und der Aussage ich reagiere nicht auf Mahnschreiben, steht das oben genannte Inkassobüro vor meiner Tür.
Das komische ist nur, dass ich auf alle Schreiben und auch die Smartcard (was soll ich mit der, habe ja keine Abo) per Einschreiben mit Rückantwort zurückgesendet habe.
Nun möchte der Verein 215 Euro und meine Karte haben sie auch gesperrt ( die habe ich gar nicht mehr, ohne Worte).
Nun werde ich mich mich weiter mit dem Inkassobüro quälen...

Brandman

PS. Was mach ich nun?

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#4
 Von 
lichtspiel
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 9x hilfreich)

Achtung: bitte denkt daran, dass InFoScore auch Wirtschaftsauskünfte erteilt, d.h. Bonitätsprüfungen durchführt! Andere Firmen, bei denen man was bestellen kann, Fragen dann bei InFoScore oder Creditreform an, um Informationen über die Zahlungsweise eines Kunden zu erhalten. Dabei werden solche Inkassodaten berücksichtigt!

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#5
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Folterfragebogen ans IB schicken ! Einschreiben ! Fristsetzung !


Hier ist er nochmal :

Widerruf der Genehmigung zur Speicherung meiner Daten für werbliche Zwecke

Sehr geehrte Damen und Herren,

Folgende Aufforderungen gemäß Bundesdatenschutzgesetz betreffen sämtliche über meine Person gespeicherten Daten, die Sie anhand dieser Adressen identifizieren können:


(bei snail-mail spam deine postadresse(n) eintragen, bei email spam deine email adresse(n), bei sms-spam deine handy-nummer... usw.)

Gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) fordere ich Sie auf:

1. Sie haben mir gegenüber unverzüglich offenzulegen, welche Daten außer den oben aufgeführten Adressen Sie über meine durch diesen Namen/diese Adressen identifizierte Person gespeichert haben, und aus welchen Quellen sämtliche mich betreffenden Daten stammen.
§ 6 Abs. 2 , § 28 Abs. 4 , § 34 Abs. 1-3 BDSG

2. Sie haben den Verwendungszweck sämtlicher mich betreffenden Daten ebenfalls unverzüglich mir gegenüber offenzulegen.
§ 34 Abs. 1 , § 43 Abs. 3 BDSG

3. Sie haben sämtliche meine Person/meine Adressen betreffenden Daten unverzüglich zu sperren und mir diese Sperrung zu bestätigen.
§ 28 Abs. 4, § 30 Abs. 3, § 43 Abs. 3, ferner § 4 Abs. 1 BDSG

4. Ich untersage Ihnen jedwede zukünftige Speicherung meine Person bzw. meine Adressen betreffenden Daten ohne meine vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung.
§ 28 Abs. 4 , § 4 Abs. 1,2 BDSG

5. Ich untersage Ihnen die Übermittlung dieser Daten an Dritte. Für bereits an Dritte übermittelte Daten fordere ich eine unverzügliche Sperrung.
§ 6 Abs. 2 , § 28 Abs. 4 BDSG

6. Ich setze Ihnen zur Erfüllung dieser Forderung eine Frist von zwei Wochen beginnend mit dem Datum dieses Schreibens.

7. Für die aus diesem Schreiben resultierende, selbstverständlich ausdrücklich erwünschte Kommunikation benutzen Sie bitte ausschließlich meine Adresse (deine Adresse) (siehe oben).

(Optionale Zusatzkeule, nur in ganz hartnäckigen Fällen nötig:)
Bitte haben Sie Verständnis dafür daß ich, sollten Sie dieses Schreiben ignorieren, mich gezwungen sehe, den zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten zu informieren. Weitere rechtliche Schritte behalte ich mir vor.
§38 Abs. 4, § 43 Abs. 3

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Kooperation.

Mit freundlichen Grüßen

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#6
 Von 
lichtspiel
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 9x hilfreich)

das ist aber keine speicherung von daten für "werbliche" zwecke :-)

das speichern der daten ist erlaubt im sinne von bonitätsprüfungen ist erlaubt, solange kein schutzwürdiges interesse des gespeicherten vorliegt und keine falschen daten gespeichert wurden!

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#7
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Die adressen der vermeintlichen Sünder werden
oft genug an andere IBs weiterverschwerbelt.
Hier gehts übrigens in erster Linie nur um strittige Rechnungen !

Das IB muß reagieren und hat Arbeit und Kosten. Und - es wird reagieren -

Das BDSG spricht hier eine klare Sprache !
Nirgends steht im BDSG geschrieben das die Gesetze für Inkassobüros nicht gelten !!

gruß
thehellion

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
lichtspiel
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 9x hilfreich)

Strittige Forderungen dürfen bis zur klärung selbstverständlich nicht bei der bonitätsbeurteilung berücksichtigt werden!

aber auf eine solche "keule" wie das muster oben, wird es auch nicht mehr wie ein bereits fertiges schreiben geben!

und die datenschutzbeauftragen von vater staat sind da auch nicht wirklich hinterher...

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Bist Du da sicher ?

Es muß heutzutage "jedem Pups" nachgegangen werden !

Der Fragebogen kostet natürlich Energie und Einschreibegebühr und wird in der Regel nur von Leuten verschickt die einen hohen Wutfaktor auf das Unternehmen haben !
gruß
thehellion


0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
lichtspiel
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 9x hilfreich)

er wird dem sicher nachgehen, aber die unternehmen sind so schlau, dass die einen passenden brief parat haben und ihre unschuld beteuern werden - der datenschutz wird dem dann nachgeben und vermerken: "einzelfall geprüft, kein verstoß" :-)) oder so ein kram...

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#11
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

natürlich wird der Inkassochef bei erhalt des Fragebogens nicht wg depressionen und weinkrämpfe in die Nervenanstalt eingeliefert - (leider)
das ist mir schon klar..aber er muß die vorgaben des "kunden" erfüllen.
Dies wird m.m erfüllt spätestens dann wenn Beschwerde eingereicht wurde.
(kostet dem Kunden dann halt leider wieder eine einschreibegebühr )
ist halt nur was für wütende ;) die auf Ihre Rechte pochen
gruß
thehellion

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#12
 Von 
Brandman
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi,
klar bin ich sauer, da die Schreiben von Premiere eine Frechheit sind. Es wird in keinem meiner Schreiben von denen auf meine Eingegangen, und dann noch behauptet ich antworte nicht (wozu dann Einschreiben mit Rückantwort).
Mir geht es erstmal darum, das ich gegen das Schreiben vom Inkassobüro vorgehe.
Dazu ist die Vorlage erstmal super, danke mal an der Stelle.
Ich werde dann noch Nachfragen auf welcher Grundlage die Foderung besteht. Ich habe Premiere auch geschrieben, dass ich gerne bereit bin die Foderung zu zahlen, wenn Sie mir einen gültigen Vertrag vorlegen können.
Ich werde das auch bis zu einem Gericht durchstehen, da es nicht angehen kann, dass man jemand was schenkt, und dann sagt ich habe Ihnen den Vertrag gesendet, den sie akzeptieren wenn sie ihm nicht widersprechen bzw. rechtzeitig kündigen. Ich dachte bisher ein Vertrag besteht aus einer zweiseitigen Willenserklärung.

PS: Wer Rechtschreibfehler findet, möge sie behalten ;)

Brandman

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#13
 Von 
catwelatze
Status:
Lehrling
(1323 Beiträge, 202x hilfreich)

vergiss die schreiben an premiere, vergiss die schreiben an infoscore und vergiss die schreiben an die anwälte von premiere.

die werden alle ignoriert, du bekommst immer nur die automatischen schreiben. egal ob du denen vorher etwas geschrieben hast oder nicht.

wenn du schreibst, kostet dich das nur zeit und porto.

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#14
 Von 
Brandman
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Morgen Philosoph,

das kannst du vergessen, reagieren muss ich auf jeden Fall.
Was mich interessieren würde ist, ob die mich vor Gericht zerren oder was einschlafen lassen...
Brandman

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#15
 Von 
catwelatze
Status:
Lehrling
(1323 Beiträge, 202x hilfreich)

du kannst reagieren, du musst nicht.

du hast ja schon selber die erfahrung gemacht, dass deine schreiben ignoriert werden. dass werden sie auch weiterhin.

von daher mit hinweis, dass du die ganzen schreiben aus dieser kette vergessen mit einer anschliessenden reaktion vergessen kannst.

du kannst denen jeden tag schreiben, bekommst trotzdem immer wieder das gleiche in der art:

-leider haben sie auf unser schreiben vom ... nicht reagiert ... usw.-

und du hast ja geschrieben, dass du das bis vor gericht durchstehen wirst. von daher sind alle weiteren schreiben deinersteis verschwendete zeit und geld. das habe ich damit gemeint.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Brandman
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi Philosoph,

sorry das ich erst jetzt antworte aber ...
Nochmal zurück zum Thema, wenn ich nicht reagiere kann ich auch gleich die Kohle überweisen...
Meine Frage war nur,ob jemand das Problem schonmal hatte, das mit den Karten haben ja einige, nur das mit dem angeblichen Vertrag habe ich bisher nicht gefunden.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
catwelatze
Status:
Lehrling
(1323 Beiträge, 202x hilfreich)

wenn du die smart-card per einschreiben / rückschein an premiere geschickt hast, kannst du den zugang einigermassen beweisen. (jetzt werden wahrscheinlich gleich wieder die diskussionen mit dem angeblich leeren umschlag losgehen, aber dann nennt mir bitte mal einen fall, wo dieser behauptung vor gericht glauben geschenkt wurde)

also sind schon mal die ganzen forderungskosten bzgl. der smart-card aussen vor. ich glaube auch nicht das premiere deswegen vor gericht geht, denn da müssten sie darlegen, wie sich der schadenersatz von € 35,- bei einem artikel mit einem anschaffungspreis von unter € 1,- begründet. die angelegenheit läufft nach den üblichen letzten und allerletzten mahnungen ins leere.

bleibt also noch das angeblich von dir geschlossene premiere-abo.

wenn du die smart-card damals nicht freigeschaltet hast, dürfte premiere schlechte karten haben, das zustandekommen des abovertrages zu beweisen. wenn du die smart-card aktiviert hast, hast du allerdings schlechte karten. diesen anteiligen betrag der forderung wirst du dann zahlen müssen.

aber trotzdem, weitere schreiben kannst du dir sparen, denn du bekommst die immer gleichen automatischen schreiben, ohne dass auf deine vorherigen schreiben eingegangen wird.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

sind baukastenmahnbriefe die nach einem gewissen schema zu Tausenden wöchentlich auf die vermeintlichen Sünder rausgehauen werden.
Reagieren braucht man eigentlich erst bei MB

Mir ist bisher noch kein Fall bekannt geworden das Premiere hier wg der card am wohnort des kunden geklagt hat
gruß
thehellion

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Brandman
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Leute bitte mal lesen, ich habe gar nicht das Problem mit der Smartcard, sondern mit einen "angeblichen" Abovertrag.
Die Karte haben die schon längst...

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

sorry da habe ich geschludert :(
Habe trotzdem noch nicht gehört das premiere infoscore wg eines strittigen abos den Auftrag gibt einen RA an den Wohnort zu schicken.

gruß
thehellion

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
catwelatze
Status:
Lehrling
(1323 Beiträge, 202x hilfreich)

dann ist es immer noch die frage, ob du die smart-card damals aktiviert hast.

wenn ja, besteht die forderung zu recht, wenn nein besteht die forderung nicht.

ob premiere dich wegen einer möglicherweise zu recht bestehenden forderung aus einem abo-vertrag verklag, vermag ich nicht zu beurteilen. (nur bei der smart-card wäre ich mir einigermaßen sicher, aus den schon erwähnten gründen)

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Brandman
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja wenn die sich die Karte anschauen, die aktiviert habe als ich die Karte für das Geschenkabo erhalten haben bekommen die etwas grosse Augen.
Die Karte hat den Datumstempel vom Tag der Aktivierung, da die Box 1 Jahr ohne Strom war wegem schlechten Programm...

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#23
 Von 
Brandman
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich möchte mich hier bei allen Leute die geantwortet haben, nochmals bedanken.
Mein besonderer Dank geht an thehellion für das Posting.
Grund: Das Inkassobüro hatte mir heute geschreiben, das dass Verfahren eingestellt wurde (von Premiere).
Vielleicht war auch das recht heftige Schreiben der Grund...

Gruß
Brandman

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

cool

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