Hallo,
ich weis die Themen gibt es schon zu Hauf, aber ein paar Fragen hätte ich da noch.
Die Vorgeschichte:
Ich habe im Oktober 2007 an eine Freundin öfter Geld verliehen, es wurde (natürlich) versprochen es zurück zu zahlen.
Insgesamt waren es dann 400,- €. Dummerweise habe ich ihr das Geld auch noch in bar gegeben.
Im März/April bekam ich 250,- € zurück, der Restbetrag von 150,- € steht bis heute aus obwohl mir mehrfach versichert wurde es wäre schon überwiesen. "Zufällig" zögerte es sich hinaus oder die Bank machte mal wieder einen Fehler.
Als letztes bekam ich am 05.August den Scan des schriftlich ausgefüllten Überweisungsbeleges mit dem Betreff "Restschuld". Natürlich wurde die Überweisung nie abgegeben und seitdem meldet sie sich nicht mehr.
Meine Fragen:
1. Reicht dieser von der Schuldnerin ausgefüllte/eingescannte Überweisungsbeleg als Beweis dafür das sie mir noch die 150,- € schuldet?
2. Wäre das dann ein Darlehen das ich ihr gegeben habe? D.h. müsste ich eine Kündigung (mit 3-monatiger Kündigungsfrist) schreiben?
3. Danach könnte ich den Mahnantrag stellen, oder? Kann ich das als totale Rechtsunwissende alleine oder wäre es besser mit Anwalt?
LG Bianca
Privat Geld verliehen
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?



1. Nein das reicht nicht aus, denke kaum das man da vor Gericht argumentieren kann.
2. Naja ein Zinsfreies Darlehen ist es wohl eher. Eine Kündigungsfrist ist ja nicht festgehalten also musst du diese auch nicht einhalten. Du musst deine Freundin aber am besten per Einschreiben (Einwurf) in Verzug setzen. Vertreicht die Frist kannst du zu Punkt 3 übergehen.
3. Du musst einen Antrag für einen Mahnbescheid stellen. Widerspricht diene Freundin diesen nicht inerhalb von 2 Wochen musst du einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Sobald dieser zugestellt ist kannst du den Gerichtsvollzieher zu deiner Freundin schicken. Widerspricht sie aber inerhalb von 2 Wochen den VB dann musst du falls etwas gepfändet wurde alles wieder zurückgeben.
Generell kann man einen MB auch selbst erstellen nur wenn sich da Fehler einschleichen z. B. bei der Berechnung von Verzugszinsen haste ein Problem.
Besser wäre hier ein Anwalt. Die Frage ist ob sich das hier wirtschaftlich lohnt. Denn Gerichtskosten und Anwaltskosten musst du Vorschießen. Und ob du die irgendwann mal wiederbekommst ist fraglich.
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